Kleine Anfrage der Abg. Alex (SPD) vom 14.02.2018 betreffend schnellstmöglicher Ausbau der Bundesautobahn A 3 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) legt der Bund fest, welche Aus- und Neubauprojekte er im Bundesfernstraßennetz für dringend notwendig erachtet. Für diese Projekte stellt er eine Finanzierung bis zum Jahr 2030 in Aussicht. Der Anteil des Landes Hessen an den fest disponierten , also laufenden Projekten und den Projekten im vordringlichen Bedarf hat sich deutlich erhöht . Während auf Hessen im BVWP 2003 ein Anteil von 7 % der Projekte entfiel, ist der Anteil im BVWP 2030 auf 12 % angestiegen. Dies bedeutet eine Steigerung des Projektvolumens von 3,6 Mrd. € auf derzeit 8,2 Mrd. €. Das Land muss sich bei der Bearbeitung von Bedarfsplanmaßnahmen zunächst auf die planerisch fortgeschrittenen Projekte des vordringlichen Bedarfs konzentrieren, die eine zeitnahe Umsetzungsperspektive aufweisen. Daneben hat der Ausbau der hoch belasteten Autobahnkreuze im Rhein-Main-Gebiet eine hohe Priorität. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Seit wann ist der Landesregierung der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Obertshausen vom 29. Juni 2017 bezüglich des schnellstmöglichen Ausbaus der A 3 bekannt? Dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Obertshausen aus dem Schreiben des Abgeordneten Tipi vom 31. Januar 2018 bekannt. Frage 2. Wie wertet die Landesregierung den Vortrag der Stadt Obertshausen, dass die Unsicherheit des Ausbaus die Stadtentwicklung behindere? Der Landesregierung ist ein Vortrag der Stadt Obertshausen, der einen Zusammenhang zwischen dem Ausbau der A 3 und der Stadtentwicklung in Obertshausen herstellt, nicht bekannt. Frage 3. Welche Gespräche mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung zwischenzeitlich mit der Stadt Obertshausen und deren Nachbar-kommunen bezüglich des Ausbaus geführt? Zum Ausbau der A 3 wurde mit Vertretern der Stadt Heusenstamm am 5. Mai 2017 ein Gespräch geführt. Hier wurden die Ergebnisse der Verkehrssimulation dargestellt. Ferner wurde die Sachlage um den Ausbau der A 3 erläutert. Frage 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Dringlichkeit des Ausbaus und der nötigen Lärmschutzmaßnahmen ? Der aktuelle Bedarf für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen wurde durch den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 vom Deutschen Bundestag festgelegt. Demnach haben der Ausbau der A 3 zwischen Offenbach und Hanau sowie der Um- und Ausbau des Offenbacher Kreuzes eine vordringliche Bedarfseinstufung erhalten. Wie in der Vorbemerkung erläutert, werden zunächst Autobahnkreuze und planerisch fortgeschrittene Bedarfsplanmaßnahmen vom Land priorisiert. Eingegangen am 29. März 2018 · Bearbeitet am 29. März 2018 · Ausgegeben am 4. April 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6056 29. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6056 Der Ausbau der A 3 sowie der Um- und Ausbau des Offenbacher Kreuzes sind planfeststellungsbedürftig . Ergäbe die im Rahmen der jeweiligen Planfeststellung durchzuführende Lärmberechnung , dass durch die Vorhaben die maßgeblichen Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) überschritten würden, wäre grundsätzlich durch Schallschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung von Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten sicherzustellen, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Hierbei hat die Realisierung von aktiven Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzwände) grundsätzlich Vorrang vor passiven Maßnahmen (etwa Schallschutzfenster/ -lüfter). Im Übrigen wäre jegliche Lärmzunahme Gegenstand der fachplanerischen Abwägungsentscheidung. Frage 5. Welchen Zeitplan verfolgt die Landesregierung bezüglich des Ausbaus der A 3 vom Autobahnkreuz Offenbach bis zur Anschlussstelle Hanau? Bei dem angefragten Ausbau der A 3 liegt der Schwerpunkt auf dem Um- und Ausbau des Offenbacher Kreuzes. Mit der Fertigstellung prioritärer Maßnahmen im Bundesfernstraßenbau in Hessen werden auch wieder Planungskapazitäten frei, um neue Projekte wie den Ausbau der A 3 vom Autobahnkreuz Offenbach bis zur Anschlussstelle Hanau beginnen zu können. Ein Zeitplan zum Ausbau der A 3 im oben genannten Abschnitt wird zum Zeitpunkt der Aufnahme der Planungsaktivitäten zu erstellen sein. Frage 6. Wird die Landesregierung der Forderung der Stadt Obertshausen nach geeigneten Lärmschutzmaßnahmen als Planungsbestandteil Rechnung tragen? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Wiesbaden, 21. März 2018 Tarek Al-Wazir