Kleine Anfrage des Abg. Dr. Blechschmidt vom 14.02.2018 betreffend Resozialisierung mit Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und die Freie Straffälligenhilfe für die Zukunft ausrichten und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung des Fragestellers: Im bundesweiten Durchschnitt wird etwa die Hälfte aller entlassenen Straftäter erneut straffällig. Diese bestehende Situation macht eine genaue Erfassung und Analyse der derzeitigen Situation in Hessen notwendig, um bestehende Probleme lösen zu können. Die drei Eckpfeiler Vollzug, ambulante soziale Dienste (Gerichtshilfe , Bewährungshilfe, Führungsaufsicht) und die Freie Straffälligenhilfe sind dem Justizministerium angegliedert Daher ist es notwendig, für die Bereitstellung eines zukunftsorientierten Strafvollzugs in Hessen und als Grundlage für erfolgsversprechende Resozialisierungsmaßnahmen eine systematische Dokumentation, Auswertung und Aufbereitung von Daten im Justizvollzug vorzunehmen. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hoch waren die Auftragszahlen der Bewährungshilfe in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Im Jahre 2015 waren 12.025 Probanden, im Jahre 2016 11.422 Probanden und im Jahre 2017 10.870 Probanden bei der Bewährungshilfe registriert (Stichtag jeweils 31. Dezember). Frage 2. Wie hoch waren die Auftragszahlen der Gerichtshilfe in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Bitte aufschlüsseln in Aufträge nach § 160 Abs. 3 StPO, gemeinnützige Arbeit, § 459 ff. StPO, Aufträge in Ermittlungs- und Hauptverfahren, im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs, für Opferberichte und Gnadensachen. Die Gesamtaufträge der Gerichtshilfe belaufen sich auf 9.378 im Jahr 2015, 9.639 im Jahr 2016, sowie 9.706 im Jahr 2017. Die gewünschte Aufschlüsselung der Aufträge ist nur möglich, soweit die in der Frage genannten Kategorien denjenigen Fällen entsprechen, die statistisch erfasst werden. So regelt etwa der explizit erwähnte § 160 Absatz 3 StPO die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft, sich in Erfüllung der umfangreichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung der Gerichtshilfe zur Vornahme derjenigen Ermittlungen zu bedienen, die sich auf die Umstände beziehen, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Diese Möglichkeit wird statistisch nicht gesondert erfasst , sondern geht in den vorliegenden Auftragszahlen zum Einsatz der Gerichtshilfe im Ermittlungsverfahren auf. Gleiches gilt auch für die ausdrücklich erwähnte Beauftragung der Gerichtshilfe mit der Erstellung sog. Opferberichte durch die Staatsanwaltschaft. Auch hierfür können keine gesonderten Zahlen ausgewiesen werden. Auch soweit eine Aufschlüsselung der Aufträge nach §§ 459 ff. StPO gewünscht ist, ist dies nicht möglich. Statistisch werden lediglich die Aufträge der Gerichtshilfe im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens insgesamt erhoben, nicht aber explizit diejenigen im Rahmen der Vollstreckung von Geldstrafen. Statistisch ausgewiesen werden die folgenden erfragten Kategorien: In Ermittlungs- und Hauptverfahren beliefen sich die Auftragszahlen im Jahr 2015 auf 2.238, im Jahr 2016 auf 2.623 und im Jahr 2017 auf 2.648. Aufträge an die Gerichtshilfe zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit sind in drei Fallgruppen möglich: Tilgungsverordnung (Vermittlung gemeinnütziger Arbeit zur Tilgung rechtskräftig Eingegangen am 29. März 2018 · Bearbeitet am 29. März 2018 · Ausgegeben am 3. April 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6059 29. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6059 verhängter Geldstrafen), § 56b StGB (Vermittlung gemeinnütziger Arbeit zur Erfüllung von Auflagen nach rechtskräftiger Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe) oder § 153a StPO (Vermittlung gemeinnütziger Arbeit zur Erfüllung von Auflagen nach vorläufiger Einstellung des Verfahrens). Die entsprechenden Auftragszahlen lauten: 2015 2016 2017 Tilgungsverordnung 5342 5341 5510 § 56b StGB 543 458 365 § 153a StPO 836 798 793 Die Auftragszahlen der Gerichtshilfe im Rahmen von Gnadenverfahren belaufen sich auf 57 im Jahr 2015, 100 im Jahr 2016 und 89 im Jahr 2017. Zu den ebenfalls angefragten Auftragszahlen des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) wird zunächst darauf hingewiesen, dass dieser nur in den Landgerichtsbezirken Fulda und Kassel von der Gerichtshilfe und in den übrigen Landgerichtsbezirken durch freie Träger durchgeführt wird. In den Landgerichtsbezirken Fulda und Kassel wurden im Jahr 2015 42, im Jahr 2016 52 und im Jahr 2017 45 Aufträge an die Gerichtshilfe im Rahmen des TOA erteilt. Frage 3. Wie viel Personal war in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in der Gerichtshilfe, der Bewährungshilfe und in der Führungsaufsicht tätig? Bitte im entsprechenden Bereich nach Vollzeitstellen und Halbtagsstellen aufschlüsseln. Die Frage wird auf Grundlage der Berichte des Generalstaatsanwaltes in Frankfurt am Main und des Präsidenten des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main beantwortet. In den Jahren 2015, 2016 und 2017 verfügten die Gerichtshilfestellen der hessischen Staatsanwaltschaften über 25 Planstellen. Hinzu kam in den genannten Jahren ein weiterer Stellenanteil von 0,25. Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichtshilfestellen betrug jeweils zum Stichtag 1. Juli im Jahre 2015 drei, im Jahre 2016 vier und im Jahre 2017 drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum Stichtag 1. Juli waren im Jahre 2015 198,76 Beschäftigte im Bereich der Bewährungshilfe tätig, davon 31 Personen in Teilzeitbeschäftigung (20,814 Arbeitskraftanteile), im Jahre 2016 von 198,36 Beschäftigten 26 Personen in Teilzeitbeschäftigung (17,314 Arbeitskraftanteile) und im Jahre 2017 von 198,45 Beschäftigten 28 Personen in Teilzeitbeschäftigung (20,302 Arbeitskraftanteile ). Eine gesonderte Aufschlüsselung des Personals im Bereich der Führungsaufsicht ist nicht möglich , da die Aufgaben im Rahmen der Führungsaufsicht von den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern in Personalunion wahrgenommen werden. Frage 4. Wie viel Personal externer Dienstleister hat in den Jahren 2015, 2016 und 2017 die Arbeit des Justizvollzuges unterstützt? Bitte nach Tätigkeitsbereichen aufschlüsseln. Die Arbeit des hessischen Justizvollzugs wurde auch in den letzten drei Jahren auf vielen Gebieten durch externe Dienstleister unterstützt. In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl von Personen aufgeführt, die ihre Dienstleistung entgeltlich zur Verfügung gestellt haben. Da die Daten betreffend externe Dienstleister in den Justizvollzugsanstalten abgefragt wurden, kann die Gesamtzahl geringe Unschärfen dadurch aufweisen, dass einzelne Personen in verschiedenen Justizvollzugsanstalten tätig waren und somit gegebenenfalls mehrfach gezählt wurden. Art der Dienstleistung Anzahl der Personen 2015 2016 2017 Ausbildung der Gefangenen (Ausbilder, Lehrer, Arbeitstherapeuten) 111 113 115 Drogenberatung 28 29 31 Ausländerberatung 11 11 11 Schuldenberatung 14 17 18 externes Personal in der Gesundheitsfürsorge (Vertragsärzte, Konsiliarärzte, Physiotherapeuten , Masseure, Pflegedienst etc.) 126 134 132 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6059 3 Übergangsmanagement 16 15 15 Seelsorger und Seelsorgehelfer (davon 25 Personen refinanziert) 42 42 42 Imame 10 16 16 Sonstige (z.B. Gutachter, Psychotherapeuten, Mitarbeiter der Fa. steep GmbH, Organisten, etc.) 297 305 327 Frage 5. Wie viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in den hessischen JVAs tätig? Bitte aufschlüsseln nach ambulanter Tätigkeit und Bewährungshilfe . In den Justizvollzugsanstalten des Landes Hessen waren im Jahr 2016 334 Personen und im Jahr 2017 340 Personen als ehrenamtliche Betreuerinnen oder Betreuer für Gefangene tätig. Im Jahre 2015 wurden keine Zahlen erhoben, eine nachträgliche Erhebung ist nicht möglich. Alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer führen bzw. führten eine ambulante Tätigkeit aus. In die Bewährungshilfe, die grundsätzlich erst nach Haftentlassung zum Tragen kommt, sind die genannten Betreuerinnen und Betreuer für die Begleitung von Inhaftierten nicht eingebunden. Zu den vorgenannten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer kommen Mentorinnen und Mentoren , die im Rahmen des Projektes ArJuS (Arbeitsmarkintegration für jugendliche Strafentlassene ) entlassene junge Gefangene ehrenamtlich betreuen und diesen Hilfestellung bei Behördengängen und bei der Arbeitsplatzsuche leisten. Hier erfolgt die Kontaktaufnahme zu den zugewiesenen Mentees bereits gegen Ende der Haftzeit. In diesem Projekt waren 2015 26 Personen, 2016 27 Personen und 2017 26 Personen aktiv als Mentorinnen und Mentoren tätig. Frage 6. In welcher Höhe wurde die Straffälligenhilfe in den Jahren 2015, 2016 und 2017 finanziell gefördert ? Bitte aufschlüsseln nach den Förderungen der einzelnen Jahre. Soweit die Sozialen Dienste (Bewährungshilfe/Führungsaufsicht und Gerichtshilfe) beziehungsweise die Unterstützung bei Haftentlassung durch freie Träger betroffen sind, wurden durch das Hessische Ministerium der Justiz als zuständigem Ressort zur Förderung der Straffälligenhilfe folgende Beträge aufgebracht: 2015: Projekt Ehrenamtliche Mitarbeiter in der Bewährungshilfe 100.000 € Haftvermeidung “Schöne Aussicht“ 126.100 € Hessische Fachambulanz/Therapie von Sexualstraftätern im Rahmen der Bewährungshilfe/Führungsaufsicht 290.000 € Auftrag ohne Antrag (Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ) 318.500 € Übergangsmanagement 276.000 € Gesamt 1.110.600 € 2016: Projekt Ehrenamtliche Mitarbeiter in der Bewährungshilfe 100.000 € Haftvermeidung “Schöne Aussicht“ 126.100 € Hessische Fachambulanz/Therapie von Sexualstraftätern im Rahmen der Bewährungshilfe/Führungsaufsicht 290.000 € Auftrag ohne Antrag (Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ) 349.500 € Übergangsmanagement 276.000 € Gesamt 1.141.600 € 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6059 2017: Projekt Ehrenamtliche Mitarbeiter in der Bewährungshilfe 100.000 € Haftvermeidung “Schöne Aussicht“ 126.100 € Hessische Fachambulanz/Therapie von Sexualstraftätern im Rahmen der Bewährungshilfe/Führungsaufsicht 490.000 € Auftrag ohne Antrag (Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ) 350.000 € Übergangsmanagement 276.000 € Gesamt 1.342.100 € Frage 7. Wie viele Inhaftierte wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 aus dem Vollzug, insbesondere der Untersuchungshaft entlassen? Bitte aufschlüsseln, ob die Entlassung mit oder ohne Bewährung erfolgte. Die Entlassungen der Jahre 2015, 2016 und 2017 sind in der nachfolgenden Übersicht zusammengestellt . Besonders ausgewiesen wurden die Entlassungen aus der Untersuchungshaft und die vorzeitigen Entlassungen gemäß § 57 Abs. 1 StGB, § 57 Abs. 2 Ziffer 1 StGB, § 57 Abs. 2 Ziffer 2 StGB, § 57a StGB und §§ 88 und 89 JGG. Jahr Gesamt Davon Aus U-Haft Auf Bewährung nach § 57 Abs. 1 StGB nach § 57 Abs. 2 Ziffer 1 StGB nach § 57 Abs. 2 Ziffer 2 StGB nach § 57a StGB nach §§ 88/89 JGG 2015 5762 1083 524 48 10 6 119 2016 4782 362 478 38 8 4 82 2017 5946 1114 417 38 5 2 78 Frage 8. Wie hoch liegt die allgemeine Rückfälligkeit bei entlassenen Straftätern in Hessen nach drei Jahren ? Bitte aufschlüsseln nach Jugendstrafvollzug, Erwachsenenstrafvollzug und Arten der wiederholten Verurteilung. Zur allgemeinen Rückfälligkeit bei entlassenen Straftätern gibt es für Hessen keine statistischen Erhebungen. Entsprechende Erkenntnisse ließen sich nur durch umfangreiche kriminologische Forschungen gewinnen. Frage 9. Besteht in Hessen ein Resozialisierungsfond? Bitte aufschlüsseln nach ausgeschütteten Mitteln. In Hessen existiert seit dem Jahre 1979 ein Resozialisierungsfond. Dieser vergibt Darlehen für ehemals Straffällige zur Schuldensanierung und zur Finanzierung von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldleistungen. Seit Bestehen des Fonds wurden bis zum 31. Dezember 2017 in 3.553 Fällen Darlehen gewährt, wobei das Gesamtvolumen 7.263.011,36 € beträgt. Frage 10. Welche und wie viele Weiterbildungen haben in den Jahren 2015, 2016 und 2017 für die Fachkräfte der Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Straffälligenhilfe stattgefunden? Bitte aufschlüsseln nach Bereichen und Themenkomplexen der Weiterbildungen. Im Jahr 2015 wurden für die in der Frage genannten Personengruppen 14 Fortbildungen angeboten . Zudem fanden in jedem Landgerichtsbezirk sowohl für die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer als auch für die Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer regelmäßige Supervisionen statt. Die Themen der Fortbildungen im Jahr 2015 umfassten: Häusliche Gewalt und Stalking, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Haushalts-gemeinschaften, Ein-Euro-Jobs, Selbstbehauptung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen - Grundkurs, Islamismus/Ausländerextremismus - Erscheinungsformen, Erkennbarkeit, Prävention - nur für Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer geöffnet, Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6059 5 Selbstbehauptung, praktische Eigensicherung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen - Aufbaukurs, Selbstbehauptung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen für Frauen - Grundkurs, Selbstbehauptung, praktische Eigensicherung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen - Aufbaukurs, Motivierende Gesprächsführung (Motivational Interviewing) in der Bewährungs- und Gerichtshilfe - Grundkurs, Selbstbehauptung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen - Grundkurs , Motivierende Gesprächsführung (Motivational Interviewing) in der Bewährungs- und Gerichtshilfe - Aufbaukurs I, Rechtsextremismus - Strukturen und Erscheinungsformen - nur für Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer geöffnet, Selbstbehauptung, praktische Eigensicherung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen für Frauen - Aufbaukurs, Selbstbehauptung, praktische Eigensicherung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen - Aufbaukurs, Motivierende Gesprächsführung (Motivational Interviewing) in der Bewährungs- und Gerichtshilfe - Aufbaukurs II. Im Jahr 2016 wurden für die eingangs genannten Personengruppen 18 Fortbildungen angeboten. Zudem fanden in jedem Landgerichtsbezirk sowohl für die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer als auch für die Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer regelmäßige Supervisionen statt. Die Themen der Fortbildungen im Jahr 2016 umfassten: Führerscheinentzug, Wiedererteilung, Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) Kulturelle Kompetenz Häusliche Gewalt und Stalking Selbstbehauptung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen - Grundkurs Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Haushaltsgemeinschaften, Ein-Euro-Jos Salafismus Selbstbehauptung, praktische Eigensicherung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen - Aufbaukurs Islamismus/Ausländerextremismus - Erscheinungsformen, Erkennbarkeit, Prävention Umgang mit überschuldeten Probanden - Grundkurs - Einführung in die Schuldenberatung Selbstbehauptung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen für Frauen - Grundkurs Arbeit mit Suchtkranken in der Bewährungshilfe Welchem Zweck dienen psychologische und psychiatrische Gutachten im Strafrecht, wie werden sie angefertigt und was nützen sie der Bewährungshelferin bzw. dem Bewährungshelfer ? Selbstbehauptung, praktische Eigensicherung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen - Aufbaukurs Selbstbehauptung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen - Grundkurs Rechtsextremismus - Strukturen und Erscheinungsformen Selbstbehauptung, praktische Eigensicherung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen für Frauen - Aufbaukurs Selbstbehauptung, praktische Eigensicherung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen - Aufbaukurs Einführungsseminar für neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialen Dienste der Justiz Im Jahr 2017 wurden für die eingangs genannten Personengruppen 11 Fortbildungen angeboten. Zudem fanden in jedem Landgerichtsbezirk sowohl für die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer als auch für die Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer regelmäßige Supervisionen statt. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6059 Die Themen der Fortbildungen im Jahr 2017 umfassten: Ausländer- und Asylrecht Führerscheinentzug, Wiedererteilung, Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) Islamismus/Ausländerextremismus - Erscheinungsformen, Erkennbarkeit, Prävention Salafismus Rechtsextremismus - Strukturen und Erscheinungsformen Motivierende Gesprächsführung (Motivational Interviewing) in der Bewährungs- und Gerichtshilfe - Grundkurs Informationsveranstaltung zu "Reichsbürgern" Souveräner Umgang mit "Reichsregierungen" und "Reichsbürgern" - Vertiefender Workshop Gewaltprävention, Selbstbehauptung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen für Frauen Gewaltprävention, Selbstbehauptung und waffenlose Selbstverteidigung in bedrohlichen Situationen Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sicherheitsmanagement I und II Wiesbaden, 21. März 2018 Eva Kühne-Hörmann