Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 19.02.2018 betreffend barrierefreier Ausbau des Bahnhofes in Mittelheim (Oestrich-Winkel) und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Im Mai 2016 erfolgte die Aufnahme des Bahnhofs in Mittelheim (Oestrich-Winkel) in das Zukunftsinvestitionsprogramm "Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen" (ZIP). Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Umsetzung des Programms übernahm das Land die Komplementärfinanzierung vollständig, d. h. die Finanzierungsverträge wurden zwischen Bund, Land und DB abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss zur Baumaßnahme erfolgte am 12.12.2017. Damit waren und sind sowohl die finanziellen als auch die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für den barrierefreien Ausbau erfüllt. Die Deutsche Bahn hat jetzt aber gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Bahnhofes in Mittelheim (Oestrich-Winkel) Klage beim Verwaltungsgerichtshof erhoben. Im Wesentlichen geht es in der Klage darum, dass das Regierungspräsidium Darmstadt die Deutsche Bahn auffordert, ab einem Lärmschwellenwert von 50 Dezibel Maßnahmen, wie zum Beispiel die Schaffung von Ersatzwohnraum zu ergreifen. Die Deutsche Bahn will aber erst ab 65 Dezibel tätig werden. Die Folgen dieser Klage sind erheblich, da die Klage das ganze Projekt nicht nur verzögert, sondern insgesamt gefährdet. Die Finanzierung des Projekts erfolgt über Bundes- bzw. Landesmittel, die jedoch bis 2018 bzw. 2020 abgerufen werden müssen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Eigentümerin der Verkehrsstationen und Bauherrin barrierefreier Modernisierungsvorhaben ist die DB Station & Service AG. Sie ist damit zuständig für die Durchführung von Planungen und deren baulicher Realisierung. Die Antwort beruht daher auf einer Stellungnahme, die der Landesregierung durch die DB Station & Service AG zur Verfügung gestellt wurde. So geht diese nach wie vor von einer Realisierung des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Mittelheim im Rahmen der Vertragslaufzeit des Zukunftsinvestitionsprogramms aus. Mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) stellt die Bundesregierung in dem Zeitraum der Jahre 2016 bis 2018 Mittel für Investitionen des Teilprogramms "Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen " zu Verfügung. Die Komplementärfinanzierung wird von der Landesregierung zur Verfügung gestellt und zwar zu dem gleichen Anteil am Gesamtwertumfang wie der Bund. Die Komplementärfinanzierung erfolgt in den Jahren 2016 bis 2020. D.h. die Finanzierung der Station Mittelheim im Rahmen des ZIP-Programms kann bis zum Ende des Zeitraums der Komplementärfinanzierung im Jahre 2020 erfolgen. DB Station & Service arbeitet zurzeit mit Hochdruck an einer neuen Ausschreibung für das Vorhaben. Die bisherige Ausschreibung musste aufgehoben werden, da das Resultat dieser Ausschreibung erheblich über einem wirtschaftlich noch vertretbaren Ergebnis lag. Die DB Station & Service AG überprüft zudem die vorgesehenen Bauabläufe und ob besonders lärmarme Bauverfahren eingesetzt werden können. Auf der Grundlage des aktualisierten Baukonzeptes wird DB Station & Service AG die Beratung der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt, erbitten und die weitere Vorgehensweise erörtern. Aus heutiger Sicht ist es daher möglich, dass das Vorhaben im Jahr 2020 umgesetzt werden kann. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Besteht eine Möglichkeit die Mittel des Bundes in Ausnahmesituationen auch über das Jahr 2018 hinaus abzurufen? Frage 2. Besteht die Möglichkeit die Mittel für die Komplementärfinanzierung des Landes auch über das Jahr 2020 hinaus abzurufen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Eingegangen am 29. März 2018 · Bearbeitet am 29. März 2018 · Ausgegeben am 4. April 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6070 29. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6070 Die Mittel des ZIP-Programms können bis zum Ende des Finanzierungsprogramms, d.h. bis Ende 2020 abgerufen werden. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird verwiesen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das Vorhaben bis Ende 2020 umgesetzt werden kann. Sofern dieses durch die Vorhabenträgerin DB Netz AG nicht sichergestellt werden kann, wird das Vorhaben in ein anderes Finanzierungsprogramm übertragen. Frage 3. Gab es Gespräche zwischen der Landesregierung oder nachgeordneten Behörden und der Deutschen Bahn zur Vermeidung einer entsprechenden Klage? Wenn nein, warum nicht? Frage 4. Beabsichtigt die Landesregierung Kontakt mit der Deutschen Bahn aufzunehmen, um gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung zu erreichen? Frage 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung ihrerseits, um den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Mittelheim möglich zu machen? Die Fragen 3, 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Das Land Hessen wurde von der DB Station & Service AG Ende Januar 2018 über die Sachlage informiert und hat daraufhin einen Gesprächstermin mit der DB Station & Service AG und dem Eisenbahn-Bundesamt vereinbart. In dem Gespräch wurden der Sachstand und die weitere Vorgehensweise erörtert. Das Ergebnis der in der Vorbemerkung genannten vorgesehenen Änderung des Baukonzeptes ist maßgeblich für den weiteren Ablauf der baulichen Realisierung des Vorhabens. Wiesbaden, 22. März 2018 Tarek Al-Wazir