Kleine Anfrage der Abg. Faeser, Schmitt und Weiß (SPD) vom 20.02.2018 betreffend Genehmigungspraxis Landesausgleichsstock und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Welche Kommunen haben seit dem 01.01.2015 wann und in welcher Höhe Zuwendungsbescheide aus dem Landesausgleichsstock erhalten? Frage 2. Wann wurden diese Zuwendungen jeweils beantragt? Frage 4. Welche dieser Kommunen, die den Antrag nach dem 01.01.2015 gestellt haben, haben zu welchem Zeitpunkt aufgrund ihrer Anträge welchen Zuweisungsbetrag erhalten? Frage 3. Welche Kommunen haben seit dem 01.01.2015 jeweils zu welchem Zeitpunkt Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock des Innenministeriums beantragt? Frage 5. Welche dieser Kommunen, die den Antrag nach dem 01.01.2015 gestellt haben, haben zu welchem Zeitpunkt aus welchen Gründen einen ablehnenden Bescheid zu Ihrem Antrag bekommen? Frage 6. Welche dieser Kommunen, die den Antrag nach dem 01.01.2015 gestellt haben, wurden noch nicht beschieden und wie ist dort jeweils der Stand des Verfahrens? Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 6 wird auf folgende Anlagen verwiesen: Anlage 1 (Bewilligungen LAST), Anlage 2 (Ablehnungen LAST), Anlage 3 (offene Anträge LAST). Frage 7. Nach welchen Kriterien wird über die Anträge auf Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock entschieden? Über Anträge auf Fehlbetragszuweisungen entscheidet das Hessische Ministerium des Innern und für Sport. Anträge auf Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock (LAST) sind bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Diese überprüfen den Antrag und berichten an das zuständige Regierungspräsidium, welches wiederum eine Empfehlung an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ausspricht oder den Antrag ablehnt. Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist die vollständige Vorlage aller Unterlagen. Oftmals fehlen jedoch die geprüften Jahresrechnungen. Der Antragszeitpunkt sagt daher nichts über die Entscheidungsreife eines Antrages aus. Seitdem im Jahr 2016 eine Antragsfrist für Fehlbetragszuweisungen im § 8 Abs. 4 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes neu eingeführt wurde, haben Ende 2016 ca. 40 Städte und Gemeinden fristwahrende Anträge gestellt, ohne dass den Anträgen alle notwendigen Unterlagen beigefügt worden waren. Erst nach Vorlage aller relevanter Unterlagen kann mit der Bearbeitung des Antrages begonnen werden. Entscheidend für eine Fehlbetragszuweisung aus dem LAST ist, dass ein unvermeidbarer Finanzmittelfehlbetrag im Antragsjahr vorliegt. Der Fehlbetrag muss der Kommune in Folge ihrer Wahrnehmung der Pflichtaufgaben entstanden sein. Defizite in Folge freiwilliger Leistungen und Defizite durch unausgeglichene Gebührenhaushalte (u.a. Wasser, Abwasser) werden nicht berücksichtigt. Eine Zuweisung kommt jedoch nur in Betracht, sofern die Kommune nicht selbst in der Lage ist diese Fehlbeträge zu tragen. Daher werden vorhandene Liquidität, sowie Über- Eingegangen am 29. März 2018 · Bearbeitet am 29. März 2018 · Ausgegeben am 3. April 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6083 29. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6083 schüsse der Vor- und Folgejahre mindernd berücksichtigt. Frage 8. Welche Auswirkungen hat die geplante Einführung der HESSENKASSE auf den Landesausgleichsstock ? Der LAST leistet zur Rückführung von Kassenkrediten nur anteilige Hilfen, da nur einzelne Jahre beurteilt werden und nur Defizite im Pflichtbereich Berücksichtigung finden. Die HESSENKASSE übernimmt hingegen sämtliche "echten" Kassenkredite. Die HESSENKASSE ist daher das weitreichendere Entschuldungskonzept. Mit der HESSENKASSE wird somit künftig eine Lösung zur Verfügung stehen, die die finanziellen Belastungen defizitärer Kommunen quantitativ und qualitativ ungleich besser bewältigt als eine einmalige Unterstützung aus dem LAST. Ein grundsätzliches Nebeneinander beider Programme für vor 2017 entstandene Fehlbeträge erscheint nicht sinnvoll, da beide die Reduzierung der Kassenkredite zum Ziel haben. Eine Zuweisung aus dem LAST würde eine Reduzierung der Ablösesumme in der HESSENKASSE zur Folge haben. Hierdurch würde einerseits der Eigenbeitrag kürzer gezahlt werden müssen, aber andererseits auch die HESSENKASSE entlastet werden. Die Entlastung der HESSENKASSE, die auch Landesmittel enthält, ist jedoch nicht Ziel der Fehlbetragszuweisungen aus dem LAST. Mittel aus dem LAST sollen ausschließlich den Kommunen zugutekommen . Frage 9. Ist es zutreffend, dass nach Ankündigung der HESSENKASSE am 04.07.2017 keine Anträge auf Zuwendungen aus dem Landesausgleichsstock mehr bewilligt, beziehungsweise bearbeitet werden und falls ja, wann und wie wurden die hessischen Kommunen darüber unterrichtet? Die Bearbeitung der Anträge von Städten und Gemeinden auf Fehlbetragsleistungen aus dem LAST wurde aufgrund der HESSENKASSE zunächst zurückgestellt, da zu klären war, wie beide Konsolidierungshilfen künftig in Einklang zu bringen sind. Im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zwischenzeitlich entschieden, nach dem 04.07.2017 gestellte Anträge auf Zuweisungen für vor dem Jahr 2017 entstandene Fehlbeträge nicht mehr anzunehmen und zu bescheiden. Kommunen mit Defiziten vergangener Haushaltsjahre werden ausschließlich auf die HESSENKASSE verwiesen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes und Anregungen der kommunalen Spitzenverbände folgend , werden jedoch für die noch anhängigen Anträge Einzelfallprüfungen erfolgen. Statt der Zuweisung des vollen erstattungsfähigen Fehlbetrags (der letztlich nur die HESSENKASSE entlastet ), wird eine Unterstützung für den jährlichen Eigenbeitrag der HESSENKASSE (25 €/Einwohner) gewährt werden. Abhängig von der Finanzkraft der Kommune und den verbleibenden Mitteln des LAST sollen bis zu 5 Jahresraten des Eigenbeitrages erstattet werden. Angestrebt wird, die Kommunen so zu stellen, wie sie stehen würden, wenn die LAST- Unterstützung die Kommunen schon vor der HESSENKASSE erreicht hätte. Eine entsprechende Information der hessischen Kommunen erfolgt in Kürze. Frage 10. Welche Gründe gibt es dafür, dass die Stadt Lorch am 06.07.2017 einen Zuwendungsbescheid aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von 8,5 Mio. € erhalten hat, während über den Antrag der Gemeinde Heidenrod auf Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock vom 10.03.2016 bis heute nicht entschieden wurde? Die individuelle Bearbeitungsdauer eines Antrages kann sehr unterschiedlich ausfallen. Dies lässt sich aus den Anlagen 1-3 erkennen. Die Gründe sind vielschichtig und lassen sich nicht pauschal benennen. Die Bearbeitung der LAST-Anträge stellt nicht nur für die Kommunen, sondern auch für die Aufsichtsbehörden ein aufwendiges Verfahren dar. Insbesondere die Ermittlung der Aussonderungen bei der u.a. die einzelnen Gebührenhaushalte betrachtet werden, ist sehr umfangreich. Einfluss auf die Bearbeitungsdauer können daher neben den Kapazitäten der unteren und oberen Aufsichtsbehörde auch Umfang und Qualität der Unterlagen sowie sich ergebende, notwendige Rückfragen haben. Der Antrag der Stadt Lorch für die Jahre 2008 bis 2012 wurde am 26.04.2016 gestellt. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat den Antrag im März 2017 dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vorgelegt. Nach erfolgter Prüfung konnte der Antrag am 21. Juni 2017 - und damit kurz vor der Bekanntgabe zur HESSENKASSE - bewilligt werden. Heidenrod stellte am 10.03.2016 einen Antrag für die Jahre 2009 und 2010. Ein weiterer Antrag für das Jahr 2011 wurde am 13.12.2016 direkt beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport gestellt. Dieser wurde sodann zunächst dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Bearbeitung zugeleitet. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6083 3 Werden während der Bearbeitung eines Antrages weitere Anträge für darauffolgende Jahre eingereicht , werden diese in der Bearbeitung zusammengefasst. Die erforderliche Zusammenfassung der Anträge für die Jahre 2009 bis 2011 konnte das Regierungspräsidium Darmstadt jedoch nicht mehr vor der Ankündigung der HESSENKASSE am 4. Juli 2017 dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport zur abschließenden Prüfung vorlegen. Danach wurde die Bearbeitung aus den in der Antwort zu Frage 9 erläuterten Gründen zurückgestellt. Nachdem nun entschieden wurde, wie mit den anhängigen Anträgen umgegangen werden soll, wird der Antrag von Heidenrod nunmehr weiterbearbeitet und beschieden. Bereits in der Vergangenheit hatte Heidenrod nennenswerte Unterstützungen seitens des Landes erhalten. Hierzu zählen Zuweisungen aus dem LAST in Höhe von 2,8 Mio. € für die Jahre 2004 bis 2008 sowie Schutzschirmmittel von rd. 13,7 Mio. €. Darüber hinaus kann Heidenrod aus der HESSENKASSE weitere Entschuldungshilfen von voraussichtlich 7,6 Mio. € erhalten. Wiesbaden, 21. März 2018 Peter Beuth Anlagen Kleine Anfrage 19/6083 Bewilligungen LASt Anlage 1 Kommune Landkreis Antrag vom betrifft Haushaltsjahr Bescheid vom Zuweisung in € Schlangenbad Rheingau-Taunus 31.10.2013 2007 - 2008 07.04.2015 1.032.000 Haina (Kloster) Waldeck-Frankenberg 11.04.2014 2011 - 2012 31.08.2015 326.000 Spangenberg, Stadt Schwalm-Eder 06.08.2014 2009 - 2010 15.09.2015 2.634.000 Bad Orb, Stadt Main-Kinzig 18.07.2012 + 05.03.2014 2009 - 2010 01.10.2015 5.000.000 Naumburg, Stadt Kassel 18.10.2014 + 01.07.2014 2009 -2010 16.10.2015 148.000 Gießen, Universitätsstadt Gießen 27.11.2013 2012 07.12.2015 1.240.000 Ortenberg, Stadt Wetterau 29.09.2014 2003 - 2007 19.03.2016 518.000 Witzenhausen, Stadt Werra-Meißner 08.07.2013 2010 - 2011 02.05.2016 2.066.000 Bad Soden-Salmünster, Stadt Main-Kinzig 01.06.2015 2012 - 2013 04.10.2016 539.000 Cornberg Hersfeld-Rotenburg 08.01.2015 2009 21.10.2016 132.400 Homberg (Efze), Kreisstadt Schwalm-Eder 12.05.2015 + 21.08.2015 2010 - 2011 21.10.2016 2.010.000 Offenbach am Main kreisfrei 31.10.2013 2011 - 2012 05.12.2016 38.000.000 Bad Orb, Stadt Main-Kinzig 12.09.2016 2011 - 2013 17.03.2017 1.000.000 Niedenstein, Stadt Schwalm-Eder 18.08.2014 2010 17.03.2017 191.000 Bad Sooden-Allendorf, Stadt Werra-Meißner 13.12.2013 + 12.06.2014 2010 - 2012 05.04.2017 5.003.000 Wanfried, Stadt Werra-Meißner 18.03.2015 + 10.12.2015 2009 - 2014 14.05.2017 2.065.400 Spangenberg, Stadt Schwalm-Eder 25.10.2016 2012 - 2013 29.05.2017 1.858.200 Glauburg Wetterau 06.12.2013 2003 - 2012 15.06.2017 991.500 Schotten, Stadt Vogelsberg 20.04.2016 2009, 2010, 2014 15.06.2017 329.000 Lorch, Stadt Rheingau-Taunus 26.04.2016 2008 - 2012 21.06.2017 8.550.000 Herleshausen Werra-Meißner 14.09.2015 + 07.11.2016 2009 - 2012 27.06.2017 1.307.500 Hammersbach Main-Kinzig 23.12.2016 2009 29.06.2017 966.000 Langen (Hessen), Stadt Offenbach 23.06.2014 + 28.12.2015 2009 - 2014 30.06.2017 3.059.000 Meißner Werra-Meißner 09.09.2016 2009, 2010, 2012 03.07.2017 342.200 Seite 1 von 1 Kleine Anfrage 19/6083 Ablehnungen LASt Anlage 2 Kommune Landkreis Antrag vom betrifft Haushaltsjahr Ablehnung vom Grund der Ablehnung Gelnhausen, Kreisstadt Main-Kinzig 18.06.2015 2009 - 2013 02.02.2017 In den Jahren 2010 - 2013 übersteigt der Aussonderungsbetrag den anzuerkennenden Fehlbetrag. Der Fehlbetrag 2009 wurde durch im Rahmen des Schutzschirms abgelöste Kassenkredite, sowie Finanzmittelüberschüsse ab 2014 abgedeckt. Niederdorfelden Main-Kinzig 04.06.2014 + 14.05.2015 2009 - 2012 20.02.2017 In den Jahren 2011 - 2012 übersteigt der Aussonderungsbetrag den anzuerkennenden Fehlbetrag. In2009 und 2010 Liquidität vorhanden, sodass Fehlbetrag aus eigener Kraft ausgeglichen werden kann. Allendorf/Lumda Gießen 30.06.2016 2009 07.09.2016 Aussonderungbeträge haben den Fehlbetrag überschritten. Allendorf/Lumda Gießen 22.08.2016 2010 - 2011 03.04.2017 Unter Berücksichtigung der im Rahmen des Schutzschirms abgelösten Kassenkredite, sowie der Finanzmittelüberschüsse ab 2013 verbleibt kein zuweisungsfähiger Fehlbetrag. Weilburg, Stadt Limburg-Weilburg 15.07.2016 2013 06.06.2017 Der Fehlbetrag des Antragsjahres konnte mit Überschüssen des Jahres 2015 aus eigener Kraft ausgeglichen werden. Cornberg Hersfeld-Rotenburg 24.10.2016 2010 23.11.2016 Der Aussonderungsbetrag übersteigt den anzuerkennenden Fehlbetrag. Hohenroda Hersfeld-Rotenburg 10.09.2007 2003 - 2006 Hohenroda Hersfeld-Rotenburg 15.09.2016 2003 - 2012 Philippsthal Hersfeld-Rotenburg 13.07.2016 2009 - 2010 12.09.2016 Die Fehlbeträge beider Jahre konnten aufgrund der gegebenen Finanzkraft abgedeckt werden, da ausreichend flüssige Mittel zur Verfügung standen. Rotenburg Hersfeld-Rotenburg 19.12.2016 2010 - 2011 21.03.2017 Die zur Ablösung von Kassenkrediten eingesetzten Entschuldungshilfen übersteigen den kumulierten ordentlichen Fehlbetrag. Calden Kassel 30.04.2015 2009 - 2014 19.12.2017 Fehlbeträge konnten aus eigener Kraft in Folgejahren abgebaut werden. Zum 31.12.2017 kein Kassenkredit mehr. In Folge einer nachträglichen Zerlegung der Gewerbesteuer für die Antragsjahre konnten Kassenkredite vollständlig durch die Steuermehrerträge aus der Zerlegung ausgeglichen werden. Eine Entscheidung über die Anträge war bis zur Entscheidung über die Zerlegung im Jahr 2017 zurückgestellt worden. 24.08.2017 Seite 1 von 2 Kleine Anfrage 19/6083 Ablehnungen LASt Anlage 2 Kommune Landkreis Antrag vom betrifft Haushaltsjahr Ablehnung vom Grund der Ablehnung Helsa Kassel 07.12.2016 2009 - 2011 28.03.2017 Nach Abzug der zur Ablösung von Kassenkrediten eingesetzten Entschuldungshilfen und unter Berücksichtigung eines zu erbringenden Eigenanteils in Höhne von 200 € pro Einwohner verbleibt kein zuweisungsrechtfertigender Fehlbetrag. Immenhausen Kassel 28.09.2016 2009, 2010, 2012 06.06.2017 Die Fehlbeträge der Antragsjahre konnten mit Überschüssen der Jahre 2011 sowie 2013-2015 aus eigener Kraft ausgeglichen werden. Frielendorf Schwalm-Eder 16.12.2016 2009 - 2011 06.12.2017 Fehlbeträge konnten durch entsprechende Liquidität aus eigener Kraft ausgeglichen werden. Kassenkreditstand unter Berücksichtigung eigener Liquidität zum 01.01.2017 = 0 € Haina (Kloster) Waldeck-Frankenberg 16.12.2015 2013 20.10.2016 verbleibender unvermeidbarer Fehlbetrag aus dem Jahr 2013 konnte durch Finanzmittelüberschüsse der Jahre 2014 und 2015 ausgeglichen werden. Korbach Waldeck-Frankenberg 13.10.2016 2010 + 2013 16.06.2017 Fehlbeträge konnten durch entsprechende Liquidität aus eigener Kraft ausgeglichen werden. Kassenkreditstand zum 31.12.2016 = 0 € Ringgau Werra-Meißner 22.12.2016 2009 - 2011 14.07.2017 Verlustvorträge vollumfänglich durch Schutzschirmmittel abgebaut. Sontra Werra-Meißner 23.12.2016 2009 - 2011 09.11.2017 Fehlbeträge konnten aus eigener Kraft in Folgejahren abgebaut werden. Zum 31.12.2016 kein Kassenkredit mehr. Waldkappel Werra-Meißner 27./29.12.2016 2008 - 2012 06.04.2017 Verlustvorträge durch Schutzschirmmittel abgebaut. Weißenborn Werra-Meißner 21.12.2016 2009 - 2011 01.06.2017 Fehlbeträge konnten aus eigener Kraft in Folgejahren abgebaut werden. Zum 31.12.2015 kein Kassenkredit mehr. Seite 2 von 2 Kleine Anfrage 19/6083 offene Anträge LASt Anlage 3 Kommune Landkreis Antrag vom betrifft Haushaltsjahr Bearbeitungsstand Offenbach am Main kreisfrei 13.04.2016 + 16.08.2016 + 05.09.2017 2013 - 2015 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Hirschhorn Bergstraße 08.12.2016 2009 - 2016 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Großkrotzenburg Main-Kinzig 21.03.2013 + 05.06.2012 + 01.06.2016 2008, 2010 - 2012 liegt dem HMdIS vor; Unterlagen unvollständig Schlüchtern, Stadt Main-Kinzig 22.12.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Steinau an der Straße, Stadt Main-Kinzig 07.06.2016 + 21.12.2016 + 12.06.2017 2009- 2014 liegt dem HMdIS zur Bearbeitung vor Eppstein Main-Taunus 22.12.2016 2009 - 2012 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Bad König, Stadt Odenwald 26.10.2016 + 13.12.2016 2009 - 2011 liegt dem HMdIS vor; Unterlagen 2011 unvollständig Fränkisch-Crumbach Odenwald 15.12.2016 2009 - 2015 liegt dem Regierungspräsidium zur Bearbeitung vor Dietzenbach Offenbach 21.03.2016 2009 - 2011 liegt dem Regierungspräsidium zur Bearbeitung vor Mühlheim Offenbach 19.12.2016 2009 - 2011 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Eltville am Rhein Rheingau-Taunus 20.12.2016 2009 - 2014 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Geisenheim Rheingau-Taunus 16.08.2017 2012 - 2016 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Heidenrod Rheingau-Taunus 18.10.2016 13.12.2016 2009 -2011 liegt dem Regierungspräsidium zur Bearbeitung vor Oestrich-Winkel Rheingau-Taunus 20.12.2016 2009 - 2014 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Schlangenbad Rheingau-Taunus 02.08.2016 + 03.08.2017 2009 - 2014 liegt dem Regierungspräsidium zur Bearbeitung vor Hirzenhain Wetterau 19.05.2009 2008 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Biebertal Gießen 19.09.2016 + 08.12.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde zur Bearbeitung vor Staufenberg Gießen 29.08.2016 + 08.09.2016 + 22.11.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Braunfels Lahn-Dill 17.11.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Dillenburg Lahn-Dill 22.12.2016 2011 - 2012 liegt der unteren Aufsichtsbehörde zur Bearbeitung vor Dillenburg Lahn-Dill 29.11.2013 2008 - 2010 liegt dem HMdIS zur Bearbeitung vor Eschenburg Lahn-Dill 22.12.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Leun Lahn-Dill 15.12.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Schöffengrund Lahn-Dill 17.11.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Siegbach Lahn-Dill 09.12.2016 2009 - 2012 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Sinn Lahn-Dill 29.11.2016 2009 - 2012 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Seite 1 von 3 Kleine Anfrage 19/6083 offene Anträge LASt Anlage 3 Kommune Landkreis Antrag vom betrifft Haushaltsjahr Bearbeitungsstand Solms Lahn-Dill 25.08.2016 2010 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde zur Bearbeitung vor Stadt Wetzlar Lahn-Dill 20.11.2016 2009 - 2015 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Merenberg Limburg-Weilburg 19.05.2017 2012 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Stadt Runkel Limburg-Weilburg 09.02.2017 2013 - 2014 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Villmar Limburg-Weilburg 24.03.2016 2009 - 2011 liegt dem HMdIS zur Bearbeitung vor Weinbach Limburg-Weilburg 10.01.2017 2013 liegt dem HMdIS zur Bearbeitung vor Fronhausen Marburg-Biedenkopf 30.12.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Münchhausen Marburg-Biedenkopf 21.12.2016 2009 - 2012 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Neustadt Marburg-Biedenkopf 19.12.2016 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Rauschenberg Marburg-Biedenkopf 19.12.2016 2011 - 2016 liegt dem Regierungspräsidium zur Bearbeitung vor Weimar Marburg-Biedenkopf 30.12.2016 2009 - 2015 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Wohratal Marburg-Biedenkopf 21.12.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Alsfeld Vogelsberg 29.12.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Feldatal Vogelsberg 05.12.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Lauterbach Vogelsberg 20.10.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Bad Salzschlirf Fulda 14.09.2016 + 22.08.2017 2009 - 2014 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Gersfeld (Rhön) Fulda 27.12.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Hosenfeld Fulda k.A. 2013 - 2015 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Alheim Hersfeld-Rotenburg 21.12.2016 2010 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Friedewald Hersfeld-Rotenburg 21.12.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Haunetal Hersfeld-Rotenburg 21.12.2016 2009 - 2012 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Heringen Hersfeld-Rotenburg 20.10.2016 2016 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Heringen Hersfeld-Rotenburg 18.11.2016 2009 - 2010 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Nentershausen Hersfels-Rotenburg 15.03.2016 + 06.12.2016 2009 - 2011 liegt dem Regierungspräsidium zur Bearbeitung vor Niederaula Hersfeld-Rotenburg 13.04.2016 2010 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Ronshausen Hersfels-Rotenburg 19.12.2016 2009 - 2012 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Bad Karlshafen, Stadt Kassel 28.07.2015 2009 - 2010 liegt dem HMdIS zur Bearbeitung vor Bad Emstal Kassel 07.11.2016 2009 - 2012 liegt dem HMdIS zur Bearbeitung vor Fuldatal Kassel 08.08.2011 + 05.02.2013 2009 - 2011 liegt dem HMdIS zur Bearbeitung vor; die geprüften Jahresabschlüsse wurden am 15.11.2017 von Fuldatal vorgelegt Naumburg Kassel 12.09.2016 2013 liegt dem HMdIS zur Bearbeitung vor Seite 2 von 3 Kleine Anfrage 19/6083 offene Anträge LASt Anlage 3 Kommune Landkreis Antrag vom betrifft Haushaltsjahr Bearbeitungsstand Reinhardshagen Kassel k.A. ab 2012 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Schauenburg Kassel 19.12.2016 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Soehrewald Kassel 23.12.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Vellmar Kassel 15.12.2016 2009 - 2013 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Wahlsburg Kassel 20.12.2016 2008 - 2015 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Felsberg Schwalm-Eder 04.03.2015 + 15.04.2015 + 08.02.2016 2009 - 2012 liegt dem HMdIS zur Bearbeitung vor Knüllwald Schwalm-Eder 21.12.2016 + 09.08.2017 2009 - 2012 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Melsungen Schwalm-Eder 24.10.2014 2009 - 2013 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Morschen Schwalm-Eder 08.12.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Neukirchen Schwalm-Eder 14.12.2016 2009 - 2016 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Schrecksbach Schwalm-Eder 16.12.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Schwalmstadt Schwalm-Eder 13.12.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Bad Zwesten Schwalm-Eder 09.12.2016 2009 - 2011 liegt der unteren Aufsichtsbehörde vor; Unterlagen unvollständig Battenberg (Eder) Waldeck-Frankenberg 19.12.2016 2009, 2011 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Frankenau Waldeck-Frankenberg 23.11.2016 2011 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Hatzfeld (Eder) Waldeck- Frankenberg 13.12.2016 2009 - 2010 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Rosenthal Waldeck-Frankenberg 13.12.2016 2011 - 2012 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Vöhl Waldeck-Frankenberg 27.10.2016 2010 - 2016 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Volkmarsen Waldeck-Frankenberg 27.12.2016 2009 - 2011 liegt dem Regierungspräsidium zur Bearbeitung vor Großalmerode Werra-Meißner 22.12.2016 2010 - 2011 liegt dem Regierungspräsidium zur Bearbeitung vor Hessisch-Lichtenau Werra-Meißner 31.08.2015 + 25.01.2016 + 25.07.2016 2009 - 2012 liegt dem HMdIS zur Bearbeitung vor Meinhard Werra-Meißner 28.12.2015 2009 - 2012 liegt dem Regierungspräsidium vor; Unterlagen unvollständig Seite 3 von 3 6083_Anlagen.pdf 19-6083 Anlage 1 Bewilligungen LAST 19-6083 Anlage 2 Ablehnungen LAST 19-6083 Anlage 3 offene Anträge LAST