Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 20.02.2018 betreffend Lernstandserhebungen Vera 3 und Vera 8 und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Schulen mit wie vielen Schülerinnen und Schüler haben an den Lernstandserhebungen Vera 3 und Vera 8 teilgenommen? Die zentralen Lernstandserhebungen werden in den Monaten Februar bis Mai eines jeden Jahres geschrieben (VERA 8: Februar oder März; VERA 3: April oder Mai). Aus diesem Grund liegen die Zahlen für 2018 noch nicht vor. Für Hessen ist die Teilnahme an VERA 3 für alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 3 an allgemein bildenden öffentlichen Schulen in den Fächern Deutsch und Mathematik verbindlich. Für die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 8 an allgemein bildenden öffentlichen Schulen ist die Teilnahme an VERA 8 in mindestens einem durch die Schule zu bestimmenden Fach verbindlich (Deutsch, Mathematik, Englisch oder Französisch). Beispielhaft sind die Teilnehmerzahlen der Jahre 2014 bis 2017 der folgenden Tabelle zu entnehmen . Jahr Jahrgangsstufe 3 Jahrgangsstufe 8 Schulen Anzahl Schüler Schulen Anzahl Schüler 2017 1154 53439 519 60275 2016 1159 53314 499 57885 2015 1151 52941 502 58239 2014 1160 53360 500 58000 Frage 2. Wie viele davon sind Privat- und Förderschulen, die auf freiwilliger Basis teilgenommen haben? Im Jahr 2017 haben an VERA 3 auf freiwilliger Basis 36 Privatschulen und 17 Förderschulen teilgenommen. An VERA 8 haben sich 31 Privatschulen und 29 Förderschulen beteiligt. Frage 3. Durch wen und in welcher Form erfolgte die Auswertung der Ergebnisse? Nach der Korrektur der Testhefte durch die Lehrkräfte der Schulen werden die Ergebnisse an die vom Land Hessen mit der Auswertung beauftragte Friedrich-Schiller-Universität Jena in anonymisierter Form übermittelt und dort ausgewertet. Auf diese Weise werden die Lehrkräfte und Schulen entlastet. Die Schulen erhalten zu den zentralen Lernstandserhebungen einen Individualbericht mit den Ergebnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler, einen für die Klasse bzw. den Kurs zusammengefassten Klassenergebnisbericht sowie einen für die Schule zusammengefassten Schulbericht. Frage 4. Wann wurden die Schulen über die entsprechenden Berichte informiert? Die Schulen erhalten die Berichte ca. drei Wochen nach dem Ende des jeweiligen Testzeitraums . Eingegangen am 9. April 2018 · Bearbeitet am 10. April 2018 · Ausgegeben am 13. April 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6084 09. 04. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6084 Frage 5. Sind der Landesregierung zentrale Ergebnisse der Lernstandserhebungen bekannt? Die zentrale Funktion von VERA 3 und 8 liegt in der Unterrichts- und Schulentwicklung jeder einzelnen Schule. Durch die zentralen Lernstandserhebungen bekommen Lehrkräfte eine Rückmeldung zu ihrer Arbeit und Hinweise für eine nachhaltige Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler. Durch gezielte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung können Schulen ihre Stärken ausbauen und ihre Schwächen bearbeiten, um die Kompetenzentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler in der verbleibenden Zeit bis zum Ende des jeweiligen Bildungsgangs nachhaltig zu fördern. Die Ergebnisse werden daher nur an die Schulen gespiegelt. Eine darüber hinausgehende Bekanntgabe der Ergebnisse ist nicht intendiert. Frage 6. Gibt es seitens der Landesregierung Unterstützung für die Schulen bei der Auswertung der Ergebnisse im Rahmen der schulinternen Evaluation und Unterrichtsentwicklung? Die Auswertung der Ergebnisse wird für die Schulen vorgenommen. Zur möglichen Weiterarbeit mit den Ergebnissen für die schulinterne Evaluation bzw. die Schul- und Unterrichtsentwicklung stehen den Schulen die Unterstützungs- und Beratungsteams der Staatlichen Schulämter zur Seite. Darüber hinaus wird eine jährliche Tagung zu den zentralen Lernstandserhebungen durchgeführt, die den Schulen die Möglichkeit zum Austausch gibt und auf der Workshops zu verschiedenen Themen der Nutzung der Ergebnisse der Lernstandserhebungen angeboten werden. Frage 7. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse und welche Maßnahmen leiten sich daraus ab? VERA 3 und 8 unterstützen die Einführung fachlicher und fachdidaktischer Konzepte der Bildungsstandards und geben Hinweise zur kompetenzorientierten Weiterentwicklung des Unterrichts . Mit den Ergebnissen der zentralen Lernstandserhebungen erhalten die Schulen jährliche Rückmeldungen zu den Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in den getesteten Bereichen. Somit stellen die Daten einen wertvollen Baustein zur Ableitung von Maßnahmen zur Unterrichts - bzw. Schulentwicklung im Sinne der Bildungsstandards dar. Wiesbaden, 28. März 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz