Kleine Anfrage der Abg. Özgüven (SPD) vom 23.02.2018 betreffend Weiterbau A 49 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragestellerin: Nach der Einigung des Landes Hessen mit einem Klagenden besteht nun vollständiges Baurecht für die Umsetzung der Baumaßnahmen für den Weiterbau der A 49. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Nach der Klagerücknahme für die VKE 40 kann der Lückenschluss der A 49 mit Anschluss an die A 5 realisiert werden. Während sich die VKE 20 der A 49 bereits seit 2011 im Bau befindet und aus heutiger Sicht voraussichtlich bis Ende 2021 fertiggestellt wird, sind Planung und Baudurchführung der VKE 30 und VKE 40 durch einen Auftragnehmer im Rahmen eines ÖPP (Öffentlich -Private-Partnerschaft) Verfahrens vorgesehen. Die Veröffentlichung des Vergabeverfahrens im Rahmen des ÖPP A 49 ist Ende Februar 2018 erfolgt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie sieht der Zeitplan bezüglich Baubeginn und Bauende der einzelnen Bauabschnitte VKE 20 bis Schwalmstadt, VKE 30 bis Stadtallendorf und VKE 40 bis Mücke aus? Der erste Spatenstich der VKE 20 erfolgte im März 2011. Mit der Fertigstellung des Abschnitts ist aus heutiger Sicht Ende 2021 zu rechnen. Der Beginn der Bauarbeiten für die VKE 30 und VKE 40 der A 49 durch den noch nicht beauftragten ÖPP-Auftragnehmer wird derzeit für die erste Jahreshälfte 2020 eingeschätzt. Die Landesregierung geht von einer Fertigstellung zum Jahreswechsel 2023/2024 aus. Ein konkreter Bauzeitenplan wird Bestandteil des noch abzuschließenden Vertragsverhältnisses mit dem Auftragnehmer des ÖPP-Projektes sein. Frage 2. Wie sieht der Zeitplan bezüglich Baubeginn und Bauende des dritten Bauabschnittes der B 454 in Stadtallendorf als Zubringer auf die A 49 aus und durch welche Gegebenheiten ist dieser Zeitplan zwingend bzw. optional? Frage 3. Ist sichergestellt, dass zeitlich vor Beginn der Baumaßnahme und vor Abschluss der VKE 20 der A 49 der noch ausstehende dritte Bauabschnitt der B 454 gebaut und fertig gestellt wird? Wenn nein, warum nicht und kann dies durch geeignete Maßnahmen noch erreicht werden? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Hessen Mobil arbeitet intensiv an der Bauvorbereitung (Grunderwerb, Baugrunduntersuchungen , Vergabe und Umsetzung des straßenbautechnischen Bauentwurfs, der Bauwerksentwürfe sowie der Bauablaufplanung) für den dritten Bauabschnitt der B 454 in Stadtallendorf. Eine Vergabe der konkreten Bauleistungen wird nach der erforderlichen EU-weiten Ausschreibung bis Ende 2020 angestrebt, so dass ein Baubeginn 2021 vorgesehen ist. Bei planmäßiger Abwicklung des Projekts kann der dritte Bauabschnitt der B 454 aus heutiger Sicht voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2023 für den Verkehr freigegeben werden. Die Fertigstellung der VKE 20 der A 49 wird derzeit für Ende 2021 avisiert und liegt damit vor Fertigstellung des dritten Bauabschnitts der B 454 in Stadtallendorf. Eingegangen am 12. April 2018 · Bearbeitet am 12. April 2018 · Ausgegeben am 13. April 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6089 12. 04. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6089 Möglichkeiten für eine weitere Beschleunigung des Bauablaufs des dritten Bauabschnitts der B 454 in Stadtallendorf bestehen vor dem Hintergrund der umfangreichen Vorarbeiten und einzuhaltenden EU-Ausschreibungsfristen für den Ingenieurvertrag und die Bauleistungen leider nicht. Frage 4. Welche geeigneten Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, damit nach Bauabschluss der VKE 20 der A 49 bis Schwalmstadt bis zur Fertigstellung der VKE 30 und 40 die gesteigerte Verkehrsbelastung für Neustadt und Stadtallendorf auf ein erträgliches Maß reduziert wird? Eine mögliche Verkehrsfreigabe der A 49, VKE 20 vor Fertigstellung der VKE 30 und VKE 40 wurde von Hessen Mobil zurückliegend untersucht und im Baurechtsverfahren behandelt. Da bei einer vorgezogenen Verkehrsfreigabe der VKE 20 bei weitem nicht der für eine vollständige A 49 prognostizierte Verkehr fließen wird, werden nur vergleichsweise geringe Auswirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz prognostiziert, ebenso wie großräumige Verkehrsverlagerungen nicht zu erwarten sind. Hessen Mobil wird entsprechend dem baulichen Fortschritt und der allgemeinen Verkehrsentwicklung die zu erwartende Situation zu gegebener Zeit aktuell bewerten und auf dieser Grundlage entscheiden, ob und ggf. wie darauf zu reagieren ist. Frage 5. Welche geeigneten Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, damit nach Bauabschluss der VKE 30 der A 49 bis Schwalmstadt bis zur Fertigstellung der VKE 40 die gesteigerte Verkehrsbelastung für Neustadt und Stadtallendorf auf ein erträgliches Maß reduziert wird? Der Auftrag für das ÖPP-Projekt sieht eine gemeinsame Verkehrsfreigabe der VKE 30 und VKE 40 der A 49 vor. Wiesbaden, 29. März 2018 Tarek Al-Wazir