Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 26.02.2018 betreffend Strukturmaßnahmen Steuerverwaltung (SMART) und Konsequenzen für das Finanzamt Korbach-Frankenberg und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragestellerin: Mit rund 1,8 Mrd. € und zahlreichen Projekten will Hessen die ländlichen Regionen stärken. Dazu gehört auch die Verlagerung von insgesamt 500 Behördenjobs von den Ballungsräumen aufs Land im Rahmen der Offensive "Land hat Zukunft - Heimat Hessen". Das Hessische Ministerium der Finanzen will in diesem Zusammenhang ein strategisches Personalmanagement aufbauen und innovative personalwirtschaftliche Veränderungsprozesse initiieren und steuern. Aktuell werden verschiedene Strukturmaßnahmen in der Hessischen Steuerverwaltung (SMART) diskutiert und umgesetzt. Beispielsweise ist die Grunderwerbsteuerstelle im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach zentralisiert worden. Weitere Arbeitsbereiche sollen noch ausgelagert und zentralisiert werden und so den ländlichen Raum stärken. Unter anderem ist auch die Einrichtung regionaler Finanzkassen geplant. Dabei ist beabsichtigt , dass eine noch einzurichtende regionale Finanzkasse im Finanzamt Schwalm-Eder die Zuständigkeit für den nordhessischen Raum übernimmt. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Was passiert mit der Finanzkasse, die derzeit auch im Finanzamt Korbach-Frankenberg angesiedelt ist? Eine der Maßnahmen der Strukturreform der hessischen Steuerverwaltung ist die Regionalisierung der Finanzkassen von bisher 28 an zukünftig neun Standorten. Fachwissen wird gebündelt und ermöglicht so eine noch effektivere Bearbeitung, was auch den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt. Die große bereits bestehende zusammengefasste Finanzkasse in Frankfurt am Main bleibt wegen ihrer Besonderheiten am Finanzplatz bestehen, die anderen acht neuen Standorte liegen allesamt außerhalb der Ballungsräume. Eine der neuen Regionalkassen wird beim Finanzamt Schwalm-Eder angesiedelt. Dieses Finanzamt übernimmt den Arbeitsbereich Finanzkasse unter anderem auch vom Finanzamt Korbach-Frankenberg und aus Marburg. Frage 2. Wenn eine Verlegung/Zentralisierung zur Regionalisierung der Finanzkassen in Schwalm-Eder erfolgt, welche Konsequenzen hat das für das Finanzamt in Korbach-Frankenberg? a) Was bedeutet eine solche Verlegung für die derzeit dort tätigen Mitarbeiter? b) Inwiefern sind Versetzungen, Wechsel von Arbeitsbereichen, Zurverfügungstellung angemessener anderer Beschäftigungsmöglichkeiten oder gar Kündigung von Arbeitsverhältnissen von Mitarbeitern geplant? c) Sollte ein Wechsel in einen anderen Arbeitsbereich vorgesehen sein, wie werden Mitarbeiter auf die neuen Aufgaben vorbereitet? d) Was bedeutet die Zentralisierung für Korbach-Frankenberg als Ausbildungsfinanzamt und ist es zutreffend, dass Auszubildende unterschreiben müssen, dass sie einer Abordnung im Wege des Regionalausgleichs zustimmen? Selbstverständlich wird bei der Regionalisierung der Finanzkassen besondere Rücksicht auf die Belange des betroffenen Personals genommen. Kernpunkt des Personalkonzepts für die in den jetzigen Finanzkassen tätigen Kolleginnen und Kollegen wird die Zusicherung sein, dass auch bei der Regionalisierung der Finanzkassen niemand gegen seinen Willen seinen Arbeitsort wechseln muss. Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht mit in eine Regionalkasse wechseln wollen, werden umfangreiche Personalentwicklungsmaßnahmen ermöglicht mit dem Ziel, neue Perspektiven in anderen Arbeitsbereichen zu eröffnen. Solche Veränderungen brin- Eingegangen am 12. April 2018 · Bearbeitet am 12. April 2018 · Ausgegeben am 17. April 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6096 12. 04. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6096 gen regelmäßig große Chancen mit sich, den Blick dafür noch weiter zu öffnen ist momentan eine der Aufgaben innerhalb der Steuerverwaltung. Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind ebenfalls selbstverständlich nicht vorgesehen. Die schriftliche Zusicherung der Auszubildenden, einer vorübergehenden Abordnung im Wege des Personalausgleichs zuzustimmen, steht nicht im ursächlichen Zusammenhang mit den Strukturmaßnahmen der Steuerverwaltung, sondern ist seit jeher im dezentralen Einstellungsverfahren der Steuerverwaltung begründet. Durch dieses Einstellungsverfahren werden insb. nicht vorhersehbare Personalabgänge ausgeglichen. Die Regionalisierung der Finanzkassen hat auch keine Auswirkung für Korbach-Frankenberg als Ausbildungsfinanzamt. Auch zukünftig wird das Finanzamt Korbach-Frankenberg junge Menschen ausbilden, die dort ihre duale Ausbildung oder ihr duales Studium in der hessischen Steuerverwaltung beginnen können. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass das Finanzamt Korbach-Frankenberg in diesem Jahr 17 und im nächsten Jahr 16 Anwärterinnen und Anwärter und damit eine vergleichsweise sehr hohe Anzahl einstellen wird. Das Finanzamt Korbach-Frankenberg leistet damit bereits heute einen guten Beitrag zur Erhaltung der Attraktivität des ländlichen Raums. Die hessische Steuerverwaltung bietet auch hier sichere Arbeitsplätze heimatnah an. Frage 3. Inwiefern widerspricht die Versetzung/Verschiebung von Stellen im ländlichen Raum von Waldeck -Frankenberg beispielsweise nach Schwalm-Eder dem Ziel der Landesregierung, Behördenjobs von den Ballungsräumen aufs Land im Rahmen der Offensive "Land hat Zukunft - Heimat Hessen" und dem Anspruch des Hessischen Ministeriums für Finanzen "Arbeit in die Heimat der Menschen zu verlagern"? Die Strukturreform hat das Ziel, durch verschiedene Maßnahmen die hessische Steuerverwaltung noch besser und effektiver aufzustellen. Hierzu gehört u.a. auch die Zentralisierung bzw. Regionalisierung von gewissen Arbeitsbereichen wie beispielsweise der Finanzkasse. Das Zusammenführen eines Arbeitsbereiches an einem oder mehreren Finanzämtern hat denknotwendig zur Folge, dass dieser Arbeitsbereich bei anderen Finanzämtern wegfällt. Die hessische Steuerverwaltung hat die Strukturreform zum Anlass genommen, gezielt Finanzämter in ländlichen Regionen zu stärken und dort beispielsweise zentrale bzw. regionale Zuständigkeiten zu implementieren. So erfolgt die zentrale Bearbeitung der Grunderwerbsteuer in Lauterbach und zahlreiche Finanzämter im ländlichen Raum wie Michelstadt, Nidda, Schwalm- Eder, Hersfeld-Rotenburg etc. werden zukünftig regionale Finanzkassenstandorte sein. Dies ist mit einem teilweise erheblichen Zuwachs an Dienstposten verbunden, den diese Ämter insbesondere von großen Ämtern übernehmen. Insofern steht die Übernahme der Finanzkasse in Korbach-Frankenberg durch das Finanzamt Schwalm-Eder auch nicht im Widerspruch zu dem aufgeführten Ziel der Landesregierung. Dies gilt erst recht nicht, wenn man berücksichtigt, dass das Finanzamt Korbach-Frankenberg auch profitiert (siehe unten zu Frage 4). Zudem darf bei dieser Betrachtung nicht außer Acht gelassen werden, dass die Regionalkasse bei dem Finanzamt Schwalm-Eder wie dargestellt auch die Aufgaben für Marburg übernimmt und damit auch hier Arbeitsplätze aus dem Ballungsraum heraus in die Heimat der Menschen verlagert werden. Frage 4. Wie und mit welchen Stellenumfängen in welchen Abteilungen wird das Finanzamt Korbach- Frankenberg von der in Frage 3 genannten Initiative profitieren? Das Finanzamt Korbach-Frankenberg wird Standort eines von hessenweit zwei Kompetenzzentren Demografie. Die Hessische Steuerverwaltung befasst sich schon lange nachdrücklich mit dem demografischen Wandel und den Auswirkungen auf die Verwaltung. So wird im kommenden Jahr erstmals auch über den Bedarf eingestellt: 200 Stellen der Nachwuchskräfte sind dann ausdrücklich als Demografievorsorge vorgesehen. Ziel ist, den Wissenstransfer von älteren auf jüngere Beschäftigte frühzeitig und umfassend zu ermöglichen. Ein weiterer konkreter Baustein ist die Einrichtung der Kompetenzzentren Demografie im Finanzamt Korbach-Frankenberg und in Dillenburg. Zusammen mit der Führung des Finanzamts und den Beschäftigten sollen zusätzliche Maßnahmen und Ideen entwickelt werden, wie die Aufgabe des demografischen Wandels in den Finanzämtern konkret gestemmt werden kann. Die Kompetenzzentren entwickeln Lösungen , die in ganz Hessen Anwendung finden können und stehen daher im engen Austausch mit dem Finanzministerium und der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. Damit wird im Finanzamt Korbach-Frankenberg eine echte Zukunftsaufgabe angesiedelt, die auch weiteren, zusätzlichen Personaleinsatz bedeuten kann. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6096 3 Demgegenüber werden durch die Zentralisierung der Grunderwerbsteuerbearbeitung und die Regionalisierung der Finanzkassen beim Finanzamt Korbach-Frankenberg neun Dienstposten wegfallen. Frage 5. Wie wird der ländliche Raum insgesamt durch die Zentralisierung von Arbeitsbereichen gestärkt, statt dadurch geschwächt? Siehe Antwort zu Frage 3. Zentral- bzw. Regionalstellen werden gezielt an Finanzämtern im ländlichen Raum eingerichtet. Wiesbaden, 27. März 2018 Dr. Thomas Schäfer