Kleine Anfrage der Abg. Frankenberger und Strube (SPD) vom 27.02.2018 betreffend L 3219 und L 3473 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Die beiden Landesstraßen L 3219 und L 3473 zwischen Kassel-Oberzwehren (Alten-baunarer Straße) und Baunatal-Kirchbauna (Autobahnanschluss A 49 Baunatal-Mitte) befinden sich in einem desolaten und unsicheren Zustand aufgrund der vielen und insbesondere tiefen Schlaglöcher. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Das rund 7000 Kilometer lange Landesstraßennetz befindet sich in einem schlechten Zustand. Insgesamt ist es der Landesregierung aber im Jahre 2017 gelungen, den Erhaltungsanteil im Landesstraßenbau auf über 80 % anzuheben. Wir wollen diesen Trend fortschreiben, nachdem der Haushaltsgesetzgeber die notwendigen Rahmenbedingungen hierfür geschaffen hat und für das laufende Jahr 110 Mio. € sowie für 2019 120 Mio. € Investitionsmittel für den Landesstraßenbau zur Verfügung gestellt hat. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann werden die Ausbesserungsarbeiten an den besagten Landesstraßen durchgeführt? Frage 2. Wann erfolgt eine Komplettsanierung der besagten Landesstraßen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Straßenzug zwischen Kassel-Oberzwehren und Baunatal-Kirchbauna im Zuge der Landesstraßen 3219 und L 3473 ist in drei Abschnitten Bestandteil der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022. Der Kreuzungsbereich der beiden genannten Landesstraßen und ein 0,2 km langer Abschnitt in Richtung Oberzwehren werden im Rahmen einer Deckenerneuerung saniert. Südlich des vorgenannten Kreuzungsbereichs ist in Richtung A 49, Anschlussstelle Baunatal Mitte, auf einer Länge von 1,5 km eine grundhafte Erneuerung geplant. Eine Ausführung der Maßnahmen ist im Zeitraum 2020 bis 2022 vorgesehen. Die zuständige Straßenmeisterei wird den oben genannten Streckenabschnitt bis zur grundhaften Erneuerung in einem verkehrssicheren Zustand halten. Wiesbaden, 19. März 2018 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 28. März 2018 · Bearbeitet am 28. März 2018 · Ausgegeben am 29. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6100 28. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG