Kleine Anfrage der Abg. Strube, Degen, Frankenberger und Hofmeyer (SPD) vom 27.02.2018 betreffend sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen im Schulamtsbezirk Kassel und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Der Presseinformation des Hessischen Kultusministeriums war zu entnehmen, dass das Ministerium die Einstellung von rund 400 sozialpädagogischen Fachkräften an rund 700 Grundschulen plant. Ebenfalls war der Presse zu entnehmen, dass diese Stellen seit dem 1. Februar 2018 bereitstehen und davon auf den Schulamtsbezirk Kassel 33,5 Stellen an 65 Schulen entfallen. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Presseinformation des Hessischen Kultusministeriums führt die Anzahl der Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte auf, welche mittels direkter Zuweisung an die Schulen verteilt wurden. Daneben erhalten die Staatlichen Schulämter weitere 43,25 Stellen zur Verteilung an die Grundschulen. Bezogen auf den Schulamtsbezirk Kassel wurden 34,75 Stellen an 70 Schulen vergeben. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie erfolgt die Aufteilung der Stellen an den Grundschulen in Stadt und Landkreis Kassel? (Bitte um eine einzelne Aufschlüsselung nach Stadt und Landkreis Kassel sowie der einzelnen Grundschulen inkl. der Zeitstunden) Auf die Anlage 1 wird verwiesen. Frage 2. Wie viele Stellen wurden tatsächlich am 1. Februar 2018 besetzt? a) Wann wurden die Stellen ausgeschrieben? b) Wann rechnet die Landesregierung mit der Besetzung der restlichen Stellen? Zu Frage 2 a: Nach Verabschiedung des Doppelhaushalts 2018/2019 stehen die Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte bereit. Die Stellenausschreibungen im Schulamtsbezirk Kassel wurden sukzessive vorgenommen. Sämtliche Bewerbungsfristen sind beendet. Zu Frage 2 b: Zielsetzung ist, die Stellen nach Durchführung der Auswahlverfahren zügig zu besetzen. Frage 3. Welche Summe wird durch die zum 01.02. geplanten und in den Haushalt eingestellten, aber noch nicht besetzten Stellen eingespart? Die tatsächliche Vergütung orientiert sich neben der Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe und der Zuordnung zu einer Stufe an den persönlichen Lebensverhältnissen der Beschäftigten . Eine Summe kann nicht valide beziffert werden. Frage 4. Werden bzw. wurden die Stellen durch das Schulamt, durch die einzelnen Schulen oder durch externe Träger besetzt? a) In welchen Vergütungsgruppen befinden sich die Stellen jeweils? b) Über welche Ausbildungen verfügen die Personen jeweils? (z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Diplompädagogen usw.) Nach § 1 Abs. 4 der Anordnung über die Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums vom 25. März 2015 sind die Eingegangen am 11. April 2018 · Bearbeitet am 11. April 2018 · Ausgegeben am 13. April 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6101 11. 04. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6101 Schulleiterinnen und Schulleiter für Stellenbesetzungen im schulbezogenen Ausschreibungsverfahren zuständig. Zu Frage 3 a: Für die tarifliche Eingruppierung des einzustellenden Personals sind gemäß der Niederschriftserklärung Nr. 8 zum TV-H bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung die Eingruppierungsregelungen des BAT (Eingruppierungserlass) maßgebend. Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation in Anwendung des Eingruppierungserlasses von Entgeltgruppe 6 bis Entgeltgruppe 11 TV-H. Zu Frage 3 b: Die Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft setzt einen der folgenden Abschlüsse voraus: Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik, Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik, Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge, Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge. Die geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden. In der Regel erfüllen Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Diplom-Pädagogik oder eines vergleichbaren Masterabschlusses mit dem Studienschwerpunkt Sozialpädagogik oder soziale Arbeit die Voraussetzungen. Darüber hinaus können im Grundschulbereich Erzieherinnen und Erzieher beschäftigt werden. Frage 5. Für welche Einsatzgebiete sind diese sozialpädagogischen Fachkräfte jeweils vorgesehen? Die sozialpädagogischen Fachkräfte unterstützen entsprechend ihrer Profession die Lehrkräfte in der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit, indem sie die Schülerinnen und Schüler in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung und in der Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen fördern. Weiterhin unterstützen sie Lehrkräfte im Unterricht und sind bei der Koordination mit außerschulischen Einrichtungen behilflich. Zusätzlich können sie schulische Teamarbeit und unterrichtsbegleitende Prozesse unterstützen und fördern. Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkräfte können demnach gehören: Beratung Beratung von Eltern in Erziehungsfragen, Beratung von Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische Themen, Beratung von Schülerinnen und Schülern, Entwicklung von Präventionskonzepten, Unterstützung bei der Ausgestaltung einer Erziehungsvereinbarung nach § 100 Abs. 2 HSchG, Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Förderplans nach §§ 6 und 77 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, Information über andere Hilfsangebote, Unterstützung bei der Entwicklung einer guten Schulkultur; Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen in multiprofessioneller Teamarbeit und enger Kooperation mit den Lehrkräften Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen, Angebote für das Erlernen und die Pflege einer Streitkultur, für die Implementierung von sozialem Lernen und für das Tätigwerden bei Konflikten innerhalb der Schule bzw. Klasse, Begleitung von Kindern in sozial-emotional schwierigen Situationen (z.B. nach längerer Krankheit), Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler im schulischen Alltag bei Fragen, Problemen und Kontaktbedürfnis, Unterstützung im Unterricht, insbesondere auch im inklusiven Unterricht; Inner- und außerschulische Vernetzung Kooperation mit Eltern, Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben, Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6101 3 Kontakt mit Jugendamt, therapeutischen Einrichtungen etc., Vernetzung mit der sozialen Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem SGB VIII, Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern und –orten, Zusammenarbeit mit Eingliederungshelferinnen und –helfern; Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler Angebote zur individuellen Förderung (fachliche/soziale Kompetenzen), Projekte, Arbeitsgemeinschaften in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schule ; Unterstützung von einzelnen Lehrkräften mit der Hilfe für Kinder verbundene Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben, Führen von und Unterstützung bei Elterngesprächen, sozialpädagogische Angebote für die Klasse zur Ermöglichung einer Einzeldiagnostik der Lehrkraft, Unterstützung im Übergang von Pausen zum Unterricht; Unterstützung von Lehrkräfteteams Unterstützung bei der Teambildung, Unterstützung bei der Integration von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache ; Weitere Aufgaben Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für neu eingeschulte Schülerinnen und Schüler (Willkommenskultur , z.B. für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger), Betreuung eines Rückzugsraumes, Beobachtung und Begleitung von schulischen Gestaltungsprozessen sowie Prozessen im Unterricht und in Lerngruppen, Unterstützung der Koordination der pädagogischen Mittagsbetreuung, Grundschulen können in ihrem Schulprogramm ähnliche Aufgaben ergänzen, die der Rahmensetzung entsprechen. Frage 6. Wie viele dieser Fachkräfte werden als Schulsozialarbeiterinnen oder Schulsozialarbeiter tätig sein? Die unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte des Landes Hessen ersetzt nicht die soziale Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem SGB VIII, sondern ergänzt und vernetzt diese Bereiche. Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter werden von anderen Trägern neben den sozialpädagogischen Fachkräften des Landes Hessen beschäftigt. Möglich ist, dass Personen verschiedene Teilzeittätigkeiten ausüben und damit bspw. an einer Schule zu einem Teil als sozialpädagogische Fachkraft des Landes und zu einem anderen Teil als Schulsozialarbeiter eines Jugendhilfeträgers tätig werden. Frage 7. Ist aus Sicht der Landesregierung die zugewiesene Anzahl an sozialpädagogischen Fachkräften für die einzelnen Schulen dem Bedarf entsprechen auskömmlich? Die Bereitstellung neuer Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte ist aktuell eine der größten Investitionen in die hessische Bildungslandschaft und Teil des umfangreichen Pakets zur Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie zur Unterstützung und Entlastung von Lehrkräften und Schulleitungen. Daneben sind weitere Maßnahmen vorgesehen, z.B. zusätzliche Stellen für den weiteren Ausbau des Ganztagsangebots. Insgesamt sind in den Haushaltsjahren 2018/2019 nochmals rund 1.800 Stellen neu eingeplant. Wiesbaden, 4. April 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage 1 zu KA 6101 Zuweisung in Stellen und Stunden für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zur unterrichtsbegleitenden Unterstützung im Grundschulbereich, hier: Schulamtsbereich Kassel Schulname Ort Stellenanteile Zeitstunden Reformschule Kassel 0,5 20 Grundschule Kirchditmold Kassel 0,5 20 Grundschule Waldau Kassel 0,5 20 Grundschule Eichwäldchen Kassel 0,5 20 Valentin-Traudt-Schule Kassel 1 40 Unterneustädter Schule Kassel 0,5 20 Schule Jungfernkopf Kassel 0,5 20 Herkulesschule Kassel 0,5 20 Grundschule Harleshausen Kassel 0,5 20 Schule Am Wall Kassel 0,5 20 Schule Am Warteberg Kassel 0,5 20 Schule Brückenhof-Nordshausen Kassel 0,5 20 Losseschule Kassel 0,5 20 Carl-Anton-Henschel-Schule Kassel 1 40 Hupfeldschule Kassel 0,5 20 Grundschule Bossental Kassel 0,5 20 Schule Schenkelsberg Kassel 0,5 20 Schule Am Heideweg Kassel 0,5 20 Grundschule Königstor Kassel 0,5 20 Grundschule Wolfsanger-Hasenhecke Kassel 0,5 20 Friedrich-Wöhler-Schule Kassel 0,5 20 Fridtjof-Nansen-Schule Kassel 0,5 20 Fasanenhofschule Kassel 0,5 20 Ernst-Leinius-Schule Kassel 0,5 20 Dorothea-Viehmann-Schule Kassel 0,5 20 Auefeldschule Kassel 0,5 20 Schule Am Lindenberg Kassel 0,5 20 Christine-Brückner-Schule Bad Emstal 0,5 20 Eschenwaldschule Helsa 0,5 20 Fritz-Hufschmidt-Schule Zierenberg 0,25 10 Grundschule Wolfhagen Wolfhagen 0,5 20 Astrid-Lindgren-Schule Niestetal 0,5 20 Regenbogenschule Lohfelden 0,5 20 Ernst-Abbe-Schule Kaufungen 0,5 20 Ludwig-Emil-Grimm-Schule Fuldatal- Ihringshausen 0,5 20 Grundschule Am Stadtpark Baunatal 0,5 20 Mittelpunktschule Erpetal Wenigenhasungen 0,25 10 Elbetalschule Naumburg 0,5 20 Grundschule Balhorn Bad Emstal 0,5 20 Anlage 1 zu KA 6101 Mittelpunktschule Braunsberg Breuna 0,5 20 Helfensteinschule Ahnatal-Weimar 0,5 20 Grundschule Obervellmar Vellmar 0,5 20 Grundschule Frommershausen Vellmar 0,5 20 Grundschule Niedervellmar Vellmar 0,5 20 Grundschule Söhrewald Söhrewald 0,25 10 Grundschule Sandershausen Niestetal 0,5 20 Grundschule Nieste Nieste 0,5 20 Schule Vollmarshausen Lohfelden 0,5 20 Grundschule Niederkaufungen Kaufungen 0,5 20 Grundschule Hoof Schauenburg 0,5 20 Schäferland-Schule Helsa 0,5 20 Grundschule Heckershausen Ahnatal- Heckershausen 0,5 20 Hermann-Schafft-Schule Fuldabrück 0,25 10 Grundschule Simmershausen Fuldatal 0,5 20 Grundschule Espenau Espenau 0,5 20 Grundschule Elgershausen Schauenburg 0,5 20 Brüder-Grimm-Schule Baunatal 0,5 20 Grundschule Am Lindenplatz Fuldabrück 0,25 10 Langenbergschule Baunatal 0,5 20 Friedrich-Ebert-Schule Baunatal 0,5 20 Grundschule Wahlsburg Wahlsburg 0,5 20 Grundschule Diemelaue Trendelburg 0,5 20 Lucas-Lossius-Schule Reinhardshagen 0,5 20 Grundschule Oberweser Oberweser 0,5 20 Sieburgschule Bad Karlshafen 0,5 20 Lilli-Jahn-Schule Immenhausen 0,5 20 Würfelturmschule Hofgeismar 0,5 20 Grundschule zur Friedenseiche Hofgeismar 0,5 20 Burgbergschule Grebenstein 0,5 20 Mittelpunktschule Wilhelmsthal Calden 0,5 20