Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 08.03.2018 betreffend Wochenstunden im Ländervergleich und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Aus einer Statistik der Kultusministerkonferenz geht hervor, dass Hessen bei der Anzahl der Pflichtstunden in der Grundschule Schlusslicht im Bundesvergleich ist. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Kontingentwochenstundentafeln der Bundesländer sind nicht ohne Verzerrungen miteinander vergleichbar. Sie beruhen auf unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen. Die Summen der Stunden bilden in einigen Bundesländern schulische Angebote ab (wie z.B. Theater), die in Hessen über zusätzliche Zuweisungen ebenfalls möglich sind, aber in der lediglich auf die Grundunterrichtsversorgung bezogenen Stundentafel nicht eingerechnet und daher dort auch nicht abgebildet werden. Eine schlichte Gegenüberstellung der bloßen Summe der Kontingentwochenstunden der einzelnen Bundesländer lässt damit keine Aussage über Unterschiede des Umfangs der gesamten schulischen Angebote zu. Im Rahmen der Grundunterrichtsversorgung werden in der Grundschule und in der Sekundarstufe über die in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Stunden hinaus weitere Stunden zugewiesen . Hier sind für die Grundschulen der Differenzierungszuschlag zu nennen, der für besondere Fördermaßnahmen zu verwenden ist, und für die Sekundarstufe Zuschläge für Kursbildungen in der zweiten bzw. dritten Fremdsprache, für Wahlpflichtkurse und Wahlkurse sowie für Religion und Ethik. Über diese Grundunterrichtsversorgung hinaus erfolgen weitere zusätzliche Zuweisungen, unter anderem ein Zuschlag von 4 % bzw. bei selbstständigen Schulen 5 % bezogen auf den Grundunterricht , die Zuweisung für den Sozialindex und Integrationsindex, die Zuweisung sozialpädagogischer Fachkräfte, für sonderpädagogische Unterstützung, zur Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache und für die Einrichtung und Durchführung von Angeboten im Rahmen des Ganztags. Die hessischen Schulen haben damit die Möglichkeit, die Stundentafel über eine Vielfalt zusätzlicher Ressourcen in erheblichem Umfang zu erweitern, und zwar dem Bedarf der jeweiligen Schule und den individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder entsprechend. Damit werden den Schulen passgenaue, flexible Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Diese Form der Zuweisung unterstützt die Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit der Schule und setzt den Rahmen für planvolles, bedarfsgerechtes Handeln. Eine auf die konkreten Erfordernisse der Schulen zugeschnittene Gestaltung eines zusätzlichen Unterrichtsangebots über die Grundunterrichtsversorgung hinaus entspricht einer modernen Schulgestaltung, die Raum lässt, sich auf die sich schnell wandelnde Situation in Gesellschaft und Schülerschaft einzustellen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Wochenstunden Unterricht in der Grundschule sieht die Kontingent- Wochenstundentafel in Hessen für die Klassen 1 bis 4 jeweils vor? Für den Unterricht in der Grundschule gilt folgende Kontingent-Wochenstundentafel: Eingegangen am 7. Mai 2018 · Bearbeitet am 7. Mai 2018 · Ausgegeben am 9. Mai 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6149 07. 05. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6149 Stundenzahl Unterrichtsfächer / Lernbereiche Jahrgangsstufe 1 Jahrgangsstufe 2 Jahrgangsstufe 3 Jahrgangsstufe 4 Jahrgangsstufen 1 bis 4 Religion / Ethik 4 4 8 Deutsch 12 10 22 Sachunterricht 4 8 12 Mathematik 10 10 20 Kunst/ Musik 6 8 14 Sport 6 6 12 Eine erste Fremdsprache 4 4 Summe 42 50 92 Darüber hinaus erfolgen weitere Zuweisungen. Hierzu wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 2. Wie viele Wochenstunden Unterricht in der Grundschule sehen die Stundentafeln in den übrigen 15 Bundesländern für die Jahrgangsstufe 1 bis 4 vor? Die Zahl der Wochenstunden, die nach den rechtlichen Bestimmungen der Länder den Schülerinnen und Schülern in der Grundschule erteilt werden sollen, ist Anlage 1 zu entnehmen. Die Bemessungsgrundlagen der Wochenstundenkontingenttafeln in den 16 Bundesländern sind unterschiedlich . In einigen Bundesländern (Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen) werden Wochenstundenkontingentangaben in Form eines errechneten Mittelwerts zwischen Mindest - und Höchstkontingent dargestellt. Auch führen manche Bundesländer bereits Förderstunden , Stunden für Angebote wie Theater oder flexibel zu verwendende Stunden (ausgewiesen bspw. als "Gestaltungsraum", "Schwerpunktgestaltung" oder "schulspezifische Angebote") in der Kontingentwochenstundentafel auf. In Hessen erfolgt dies durch ergänzende Zuweisungen über die Grundunterrichtsversorgung hinaus (siehe Vorbemerkung: unter anderem 4 % bzw. bei selbstständigen Schulen 5 % bezogen auf den Grundunterricht, Zuweisung für Sozialindex und Integrationsindex, Zuweisung sozialpädagogischer Fachkräfte, für sonderpädagogische Unterstützung , zur Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache und für die Einrichtung und Durchführung von Angeboten im Rahmen des Ganztags). Dies bedeutet , dass die Stundentafel für die Grundschule in Hessen lediglich die Zuweisungen für die Grundunterrichtsversorgung abbildet. Zusätzlich verfügen die hessischen Grundschulen über vielfältige Möglichkeiten, um entsprechend ihren schulspezifischen Bedarfen und Schwerpunktsetzungen weitere, über den in der Stundentafel definierten Pflichtunterricht hinausgehende Angebote umzusetzen. Dieser über die Form der Zuweisung geschaffene flexible Handlungsspielraum ermöglicht den Grundschulen vor dem Hintergrund ihrer schulspezifischen Situation, ein für die Lernentwicklung und -förderung ihrer Schülerinnen und Schüler passendes Angebot bereitzustellen . Frage 3. Wie viele Wochenstunden Unterricht in den Schulformen der weiterführenden Schulen sehen die jeweiligen Kontingent-Wochenstundentafeln in Hessen pro Jahrgangsstufe jeweils vor? Die Wochenstunden der Kontingentstundentafel der jeweiligen Schulformen können der folgenden Tabelle entnommen werden. Stundenzahl Schulform Jahrgangsstufe 5 Jahrgangsstufe 6 Jahrgangsstufe 7 Jahrgangsstufe 8 Jahrgangsstufe 9 Jahrgangsstufe 10 Hauptschule 87 62 30 Realschule 86 / 87 91 / 92 Mittelstufenschule 56 (+6) 31/33 (+3) - Praxisorientierter Bildungsgang 61 (+4) 30 - Mittlerer Bildungsgang 96 / 97 Gymnasialer Bildungsgang (G8) 60 100 ./. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6149 3 Gymnasialer Bildungsgang (G9) 57 122/124 Förderstufe Für den Unterricht in der Förderstufe gelten die Stundentafeln der Jahrgänge 5 und 6 der schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschule. Schulformbezogene (kooperative) Gesamtschule Die Jahrgangsstufen der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschule werden nach den Stundentafeln, die für die einzelnen Schulformen vorgesehen sind, unterrichtet. Schulformübergreifende (integrierte Gesamtschule 58 90/93 29/30 Darüber hinaus erfolgen weitere Zuweisungen. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 4. Wie viele Wochenstunden Unterricht in den Schulformen der weiterführenden Schulen sehen die Stundentafeln in den übrigen 15 Bundesländern für die Jahrgangsstufen entsprechender Schulformen jeweils vor? Aufgrund der bundesweit sehr unterschiedlichen Schulformen sind die Stundentafeln der weiterführenden Schulen nur eingeschränkt vergleichbar. Die Zahl der Wochenstunden, die nach den rechtlichen Bestimmungen der Länder den Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schularten erteilt werden sollen, ist gegliedert nach Klassenstufen und Bildungsbereichen Anlage 1 zu entnehmen . Wiesbaden, 26. April 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de IVC DS 1932-5(15)1 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Wochenpflichtstunden der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2017/2018 Stand: September 2017 Anlage 1 zu KA 19/6149 Schulart Klassen BW 1) BY 1) BE BB HB 1) HH MV 1) NI RP SL SN ST Grundschule 1-4 102 104 92 93 96 108 95 94 98 1) 102 95+2 1) mind. 95 Orientierungsstufe 5-6 - 58+4 61 62 1) 60 1) 61 2) - - - - - - 5-6 60+4 - - - - - 59 60 56 - - 7-10 90+6 bzw.120+7 2) - - - - 120 120 90 - - Sek I 188 2) 146+10/ 176+11 - - - - 179 180 146 - - 5-6 - - - - - - 59 60 56 62+3 2) 60-62 7-10 - - - 128(129) 2) 30 2) - 129 120 120 120 130+4 2) 92-98 bzw. 124-132 1) 3) Sek I - - - 128(129) 2) - - 190 179 180 176 192+7 2) 152-160 bzw. 184-194 1) 3) 5-6 5) - - - - 59 60 56 - - 7-10 5) 34 4) - - - 120 120 120 - - Sek I 180/182 179+12 5) - - - - 179 180 176 - - G8 G9 G8 G9 5-6 62 6) 61-64 62 3) 3) 4) 61 60 + 0-5 3) 57 59 60 60 63 60 63 55 7-9/10 98 6) 97 1) 98 6) 3) 4) 102 100 + 0-5 3) 122-124 4) 134 90-94 120/124 2) /102 3) 99 136 102-103 2) 105 1) 121 2) Sek I 199 3) 160 6) 161-164 1) 160 6) 161 3) 4) 197 165/166 4) 179/181 4) 195 149-153 180/184 2) /162 4) 159 199 162-163 2) 168 1a) 176 2a) 10/11-12/13 64 3) mind. 100 3)4)6) 100 1) 103 6) 5) bzw. 100 4) 5) 103 5) 68 In der Regel 100 In der Regel 100 70 102 96/103 5) 101 70 3), 4) mind. 102 mind. 97 1b) mind. 97 GemS IGS TGS 1-4 102 4) - 92 93 - 6) - - 94 - - - - - - 100 5-6 60/62+2 bzw. 60+4 61 62 1) - 6) 60 59 60 60 - 62 60 62 62 7-9/10 7) 126 128(129) 2) - 6) 125 134 120 120 120 - 97-102 bzw. 130-136 1) 3) 128 (94) 3) 131 101 Sek I 189/195 4) 7) 187 190 (191) 2) 188 6) 185 195 179 180 180 - 159-164 bzw. 192-198 1) 3) 188 (154) 3a) 193 163 10/11-12/13 95/98/99 4) mind. 100 8) mind. 90 96 - 101 4) 103 7) 98 70 99 96 98 - mind. 102 mind. 97 mind. 103 103 *) Stunden, die für alle Schüler einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstufen, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. 62 101 163 103 1)2) 62 131 193 - - - TH 100 - - - - 122-134 188 1) 57-63 122-134 188 1) 102 - 57-63 122-134 188 1) NW 94-98 57-63 122-134 188 1) 57-63 62 126 (96) 188 (154) - - - 56 122-130 1) 178-186 1) 57/58 2) SH 92 - - - - Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule 120/121 2) 177/179 2) 58 119-123 5) 177-181 5) In der Regel 100 Gesamt-Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten, Bildungsbereichen und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen HE 92 58 57 122 179 G8 60-66 94-103 163 102 Baden- Württemberg: 1) 2) 3) 4) Bayern: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) Berlin: 1) 2) 3) 4) Brandenburg: 1) 2) 3) 4) Mindestpflichtstundenzahl. 5) 6) 7) Bei Belegung einer neu einsetzenden Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe. Bremen: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) Fußnoten zu Gesamt-Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten, Bildungsbereichen und Ländern im Schuljahr 2017/2018 Angegebene zusätzliche Wochenstunden sind Unterricht in differenziertem Sport/erweitertem Basissport, der als Pflichtunterricht vorgesehen ist. BW führt ab dem Schuljahr 2010/11 die Werkrealschule und die Hauptschule. Die Angaben beziehen sich auf die Wochenpflichtstunden der Schüler/innen, die den Werkrealschulabschluss anstreben. Wochenpflichtstunden lt. Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform bzw. Wochenpflichtstunden der Jahrgangsstufen nach Abiturverordnung Gymnasien der Normalform, NGVO. Mindestens 66 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 11 und 12. Die Wochenpflichtstunden der Schülerinnen und Schüler basieren auf aktualisierten Kontingentstundentafeln. Diese werden im Schuljahr 2017/18 umgesetzt in den Klassenstufen 1 - 3 der Grundschulen bzw. in den Klassenstufen 5 - 7 der weiterführenden Schularten. Für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung stehen den Grundschulen, Werkreal- und Hauptschulen, den Realschulen, den Gemeinschaftsschulen sowie den Gymnasien weitere Stunden zur Verfügung. In den Klassenstufen 4 bzw. 8 - 9/10 gelten die bisherigen Kontingentstundentafeln. Die zum Schuljahr 2012/13 in Baden-Württemberg neu eingeführte Gemeinschaftsschule umfasst im Schuljahr 2017/18 in der Sekundarstufe I die Lerngruppen der ersten 6 Schuljahre. Die Wochenpflichtstunden können variieren abhängig von den gewählten Wahlpflichtfächern. Wochenpflichtstunden an Gemeinschaftsschulen in den Klassen 1 - 4 gem. Kontingentstundentafel der Grundschule; in den Klassen 5 - 11 gem. Kontingentstundentafel der Gemeinschaftsschule. In der Jahrgangsstufe entsprechend dem Gymnasium der Normalform. Neben den Gemeinschaftsschulen führt Baden-Württemberg drei Schulen besonderer Art, für die jeweils eigene Kontingentstundentafeln gelten (hier nicht ausgewiesen). Schüler/innen, die den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule anstreben, besuchen die Mittelschule ein Jahr länger. Beim Besuch einer Vorbereitungsklasse für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses verlängert sich die Schulzeit um ein weiteres Schuljahr. G 8 (Zuordnung der Jahrgangsstufen gemäß KMK-Systematik, nach Landesregelung umfasst die Primarstufe die Jahrgangsstufen 1 - 6, die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 7 - 10 und die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 11 - 12). Abhängig von den gewählten Wahlpflichtfächern. Die angegebenen Gesamt-Wochenpflichtstunden beziehen sich auf die noch vorhandene Jahrgangsstufe 10 der auslaufenden Sekundarschule. Gymnasium 8-jährig - die Sekundarstufe I umfasst die Jahrgangsstufen 5 - 9. Flexibilisierte Stundentafel: Je Jahrgangsstufe dürfen 28 Wochenstunden nicht unterschritten, 32 Wochenstunden nicht überschritten werden. Im Rahmen der von der Kultusministerkonferenz vorgegebenen 265 Wochenstunden sind von den Schüler/innen in den Jahrgangsstufen 5 - 10 verpflichtend mindestens 5 flexible Intensivierungsstunden individuell zu wählen. Höhere Zahlen in Klammern, wenn die Belegung einer 2. und/oder 3. Fremdsprache innerhalb des Schwerpunktunterrichts erfolgt. An der einen Integrierten Gesamtschule wird ab Jahrgangsstufe 7, an der anderen ab Jahrgangsstufe 9 nach den jeweils schulartspezifischen Stundentafeln der Hauptschule, der Realschule bzw. des Gymnasium (s. oben) unterrichtet. Damit ergeben sich je nach besuchter Schule, dem angestrebten Abschluss bzw. der belegten Wahlpflichtfächergruppe unterschiedliche Gesamtstundenzahlen für den Sekundarbereich I. Grundständiges Gymnasium: altsprachlich/bilingual/Schnellläuferklassen. Leistungs- und Begabungsklassen an ausgewählten Schulen. G 8 (Zuordnung der Jahrgangsstufen gemäß KMK-Systematik, nach Landesregelung umfasst die Primarstufe die Jahrgangsstufen 1 - 6, die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 7 - 10 und die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 11 - 12). Für die Jahrgangsstufen 5 - 10 der Oberschule gilt eine Kontingentstundentafel mit einer Mindestsumme von 188 Wochenstunden. Mindeststundenzahl. Ab Schuljahr 2009/10 Integrierte Sekundarschule (10. Jahrgangsstufen der Real- und Gesamtschulen sind auslaufend). Oberschule - die Sekundarstufe II umfasst die Jahrgangsstufen 11 - 13. Für die Jahrgangsstufen 5 - 9 des Gymnasiums gilt eine Kontingentstundentafel mit einer Mindestsumme von 161 Wochenstunden. Im Rahmen der von der KMK vorgegebenen Wochenstunden ist ggf. eine Stunde Wahlunterricht zu belegen. Gymnasium 8-jährig - die Sekundarstufe II umfasst die Jahrgangsstufen 10 - 12. Die Einführungsphase E der gymnasialen Oberstufe der 8-jährigen IGS wird dem Sekundarbereich II zugeschlagen. Für die Qualifikationsphase Q1 - Q2 wechseln die Gesamtschüler an ein Gymnasium und belegen mindestens 66 Wochenstunden in den Jahrgangsstufe 11 und 12 (vgl. 3). Seit dem Schuljahr 2009/10 erfolgt jahrgangsweise aufwachsend die Einrichtung der neuen Schulart Oberschule als Schulart mit 3 Bildungsgängen in integrierter Form. Der Bildungsgang zum Abitur umfasst i.d.R. 9, aber auch 8 Jahre. In der KMK-Terminologie wird die Oberschule als Integrierte Gesamtschule geführt. Bei Belegung eines Pflichtfaches auf erhöhtem Anforderungsniveau kann die Belegung eines weiteren Faches des Aufgabenfeldes auf grundlegendem Niveau entfallen. Jahrgangsstufen 5 und 6 an Grundschulen und an Oberschulen, die mit einer Grundschule zusammengefasst sind. Hamburg: 1) 2) 3) Hessen: 1) 2) 3) 4) 5) Mecklenburg- 1) Vorpommern: 2) Nordrhein- Westfalen: 1) Westfalen: Rheinland-Pfalz: 1) 2) 3) 4) 5) Sachsen: 1) 2) 3) 4) Sachsen-Anhalt: 1) 2) 3) 1) 1a) 1b) 2) 2a) 3) 3a) 1) Einführungsphase (Klassenstufe 10). 2) Qualifikationsphase (Klassenstufe 11 und 12). An Gymnasien mit vertiefter Ausbildung sowie am Landesgymnasium St. Afra zu Meißen 32 - 36 Wochenpflichtstunden. Thüringen: Schulartunabhängige Orientierungsstufe an Grundschulen oder Regionalen Schulen oder Gesamtschulen oder an Musik- und Sportgymnasien sowie Gymnasien mit Klassen für hochbegabte Schüler. Umgerechnet in 45-Minuten-Stunden. Gilt für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 - 9 (G8). Schleswig- Holstein: 2 Stunden zur differenzierten Förderung in der Schuleingangsphase (Anfangsunterricht). Der höhere Wert wird bei Belegung der 2. Fremdsprache erreicht. Die erste Bandbreite gilt für Schülerinnen und Schüler mit 9-jährigem Schulbesuch, die zweite Bandbreite für Schülerinnen und Schüler mit 10-jährigem Schulbesuch. Bei Wahl einer 3. Fremdsprache 103 bzw. 163 Stunden. An Gymnasien ohne vertiefte Ausbildung je nach Wahl des Schülers 32 - 35 Wochenpflichtstunden. Gymnasium, ab 2010/11 8-stufig. Ab 2010/11: Stadtteilschule. Alle Angaben beruhen auf einer Kontingentstundentafel. 5 Stunden Wahlunterricht verteilt über die Jahrgangsstufen 5 - 9. Gilt für Schülerinnen und Schüler derJahrgangsstufen 10 - 12 (G8). Je nachdem, ob 2. bzw. 3. Fremdsprache gewählt wird. Wird eine 2. Fremdsprache abschlussorientiert gewählt, erfolgt der Unterricht in der Klassenstufe 6 mit 3 zusätzlichen Wochenstunden und in den Klassenstufen 7 - 10 mit je einer zusätzlichen Wochenstunde. Zusätzlich bis zu 5 Wochenstunden herkunftssprachlicher Unterricht. noch: Fußnoten zu Wochenpflichtstunden der Schüler/innen Klassenstufe 5 und 6 des Schulversuchs 6-jährige Grundschule. Gemeinschaftsschule: Klassenstufen 7 - 9: 94 Stunden. Je nach Bildungsgang und Wahl einer 3. Fremdsprache. Je nachdem, ob 2. Fremdsprache gewählt wird. Bei Wahl einer 3. Fremdsprache 178 Stunden. Gilt für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 - 9 (G8). Je nachdem, ob 3. Fremdsprache gewählt wird. Gilt für Schülerinnen und Schüler im altsprachlichen Gymnasium und im altsprachlichen Zug. Gemeinschaftsschule: Klassenstufen 5 - 9: 154 Stunden. Bei Wahl einer 3. Fremdsprache 107 Stunden, gilt für SchülerInnen der Klassenstufen 7 - 9 (G8). Bei Wahl einer 3. Fremdsprache 170 Stunden, gilt für SchülerInnen der Klassenstufen 5 - 9 (G8). Bei Wahl einer 3. Fremdsprache 123 Stunden. Gilt für SchülerInnen der Klassenstufen 10 - 12. Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule 102 2) Orientierungsstufe Hauptschule 3) 188 3) Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule 180/182 Gymnasium 199 4) 32 32 9-jährig 8-jährig Integrierte Gesamtschule 102 2) 189/195 5) 31/34/35 32 32 *) Stunden der Kontingentstundentafel der Werkrealschule, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. 2) Kontingentstundentafel der Grundschule bzw. der Primarstufe der Gemeinschaftsschule. 3) Ab dem Schuljahr 2010/11 führt BW die Schulart Werkrealschule und Hauptschule. 4) Einschließlich verpflichtende Poolstunden. 5) Kontingentstundentafel der Gemeinschaftsschule (Sekundarstufe I). 1) In Baden-Württemberg gelten Kontingentstundentafeln für alle Klassenstufen. Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Baden-Württemberg 1) Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule 23 24 28 29 Orientierungsstufe 28+2 30+2 Mittelschule 30+2 30+2 30+2 30 +2 30 +2 30+1 Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule 28-32 3) 28-32 3) 28-32 3) 28-32 3) 28-32 3) 28-32 3) Gymnasium 2) 30(ggf.+1) 32(ggf.+1) 32(ggf.+1) 32(ggf.+2) 34(ggf.+2) 34(ggf.+2) Integrierte Gesamtschule 30+1 bzw. 30+2 30/32 4) +1 bzw. 30+2 s. oben 5) 30/31 4)5) +2 s. oben 5) 31, 32, 36 4) s. oben 5) s. oben 5) *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. 5) An einer Integrierten Gesamtschule wird ab Jahrgangsstufe 7, an der anderen ab Jahrgangsstufe 9 nach den jeweils schulartspezifischen Stundentafeln der Mittelschule, der Realschule bzw. des Gymnasiums 3) Die Stundentafel der staatlichen Realschule umfasst 179 Gesamtstunden. Je Jahrgangsstufe dürfen 28 Wochenstunden nicht unterschritten, 32 Wochenstunden nicht überschritten werden (flexibilisierte 2) Im Rahmen der von der Kultusministerkonferenz vorgegebenen 265 Wochenstunden sind von den Schüler/innen von den zusätzlich in Klammern angegebenen Stunden mindestens fünf Stunden individuell zu wählen (sog. flexible Intensivierungsstunden). Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Bayern 1) 4) Je nach Differenzierung in unterschiedliche Kursstufen, Wahlpflichtfächergruppen bzw. unterschiedlicher Ausrichtung nach angestrebter Abschlussart. 1) Angegebene zusätzliche Wochenstunden sind Unterricht in differenziertem Sport/erweitertem Basissport, der als Pflichtunterricht vorgesehen ist. mind. 66 Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsststufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule 20 21 24 27 30 31 Orientierungsstufe Hauptschule - - - Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule - - - Gymnasium 9-jährig - - - - - 8-jährig 30-32 2) 31-32 2) 33 33 34 34 33 3) 33 3) Integrierte Gesamtschule 4) 20 21 24 27 30 31 31 31 32 32 29-30 28 3) 28 3) 3) Mindeststundenzahl. 4) Ab Schuljahr 2009/10 Integrierte Sekundarschule. 1) G 8 (Zuordnung der Jahrgangsstufen gemäß KMK-Systematik, nach Landesregelung umfasst die Primarstufe die Jahrgangsstufen 1 - 6, die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 7 - 10 und die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 11 - 12). 2) Grundständiges Gymnasium: altsprachlich/bilingual/Schnellläuferklassen. Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Berlin 1) *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule 21 21 25 26 Orientierungsstufe 1) 31 31 Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen 32 32 32 (32,5) 2) 32 (32,5) 2) Realschule Gymnasium 5) 9-jährig 8-jährig 31 3) 31 3) 32 32 34 35 33 4) 6) , 34 4) 34 4) 6) , 35 4) Integrierte Gesamtschule 21 21 25 26 31 31 32 32 32 (32,5) 2) 32 (32,5) 2) 31 4) 6) , 32 4) , 33 4) 7) 33 4) 6) ,34 4) , 35 4) 7) 34 4) 6) ,35 4) , 36 4) 7) 1) Jahrgangsstufen 5 und 6 an Grundschulen und an Oberschulen, die mit einer Grundschule zusammengefasst sind. 4) Mindespflichtstundenzahl. 6) Bei Belegung eines Pflichtfaches auf erhöhtem Anforderungsniveau kann die Belegung eines weiteren Faches des Aufgabenfeldes auf grundlegendem Niveau entfallen. 7) Bei Belegung einer neu einsetzenden Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe. 2) Höhere Zahlen in Klammern, wenn die Belegung einer 2. und/oder 3. Fremdsprache innerhalb des Schwerpunktunterrichts erfolgt. 3) Leistungs- und Begabungsklassen an ausgewählten Schulen. 5) G 8 (Zuordnung der Jahrgangsstufen gemäß KMK-Systematik, nach Landesregelung umfasst die Primarstufe die Jahrgangsstufen 1 - 6, die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 7 - 10 und die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 11 - 12). Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Brandenburg *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule 1) 22 22 26 26 1) 1) Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium 2) 9-jährig 8-jährig 2) 2) 2) 2) 2) 35 5) 5) Integrierte Gesamtschule 3)4) 4) 4) 4) 4) 4) 4) 35 5) 5) 2) Für die Jahrgangsstufen 5 - 9, dem Bereich der Sek I im Gymnasium, gilt eine Kontingentstundentafel. Als Mindestsumme sind 161 Wochenstunden vorgesehen. Im Rahmen der von der Kultusministerkonferenz vorgegebenen Wochenstunden ist ggf. eine Stunde Wahlunterricht zu belegen. 4) Für die Jahrgangsstufen 5 - 10 der Oberschule gilt eine Kontingentstundentafel mit einer Mindestsumme von 188 Wochenstunden; eine allgemeingültige Aufteilung über einzelne Jahrgangsstufen ist für die Oberschule nicht möglich. 5) In der Qualifikationsphase sind mindestens 68 Jahreswochenstunden zu belegen. Schülerinnen und Schüler, die vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe den Mittleren Schulabschluss erreicht haben, können die Belegverpflichtung um sechs Jahreswochenstunden unterschreiten. 1) Die Stundentafel gibt die Stundenkontingente an, die in den Lernbereichen und Fächern unterrichtet werden müssen. Im Durchschnitt werden 24 Unterrichtsstunden in der Woche erteilt, in den ersten beiden Jahrgängen in der Regel 22, in den Jahrgängen drei und vier 26 Stunden. Unterrichtsformen wie Freiarbeit, Wochen- und Arbeitsplan sowie Projektarbeit können fachübergreifend geplant und durchgeführt werden. Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Bremen *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. 3) Die Bremer Oberschule entspricht dem Modell der Integrierten Gesamtschule (Schulart mit mehreren Bildungsgängen in integrierter Form) und führt zu allen Schulabschlüssen bis hin zum Abitur (regelhaft G9, an ausgewählten Standorten Kurssystem mit Zusatzmodulen zu G8). Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule 27 27 27 27 Orientierungsstufe 1) 30 30 Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium 2) 30 31 34 34 34 34 34 34 Int. Gesamtschule 3) 30 30 30 31 32 32 30 34 34 3) Ab 2010/11: Stadtteilschule. Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Hamburg *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. 1) Klassenstufe 5 und 6 des Schulversuchs 6-jährige Grundschule. 2) Gymnasium, ab 2010/11 8-stufig. Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule 21 21 25 25 Orientierungsstufe 1) 28/29 30/29 Hauptschule 30 30 2a) Realschule 3) Gymnasium 9-jährig 4) 28 29 30 30 31/32 31/32 34 33 33 8-jährig 5) 30 30 32 34 34 34 33 33 Integrierte Gesamtschule 1)3)6) 28/29 30/29 29/30 29/30 31/32 30/31 34 33 33 2) Mittelstufenschule: Im mittleren Bildungsgang bei Wahl einer 2. Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 7: 33 Unterrichtsstunden, in den Jahrgangsstufen 8 - 10: 97 Unterrichtsstunden. 2a) Praxisorientierter Bildungsgang (Hauptschulabschluss). 2b) Mittlerer Bildungsgang (Realschulabschluss). 5) In den Jahrgangsstufen 5 - 9: 160 Stunden Kontingentstundentafel zzgl. 5 Jahreswochenstunden Wahlunterricht verteilt über 5 Jahre (bei Wahl der 3. Fremdsprache 6 Stunden). 91/92 61 2a) 86/87 Schularten mit mehreren Bildungsgängen 2) 6) In den Jahrgangsstufen 9 und 10 bei Wahl einer 3. Fremdsprache 32 bzw. 31 Unterrichtsstunden. 56 3) Bei Wahl einer 2. Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 5 - 7: 87 Unterrichtsstunden, in den Jahrgangsstufen 8 - 10: 92 Unterrichtsstunden. 1) In den Jahrgangsstufen 5 und 6 jeweils 29 Wochenstunden, wenn Gesellschaftslehre als Lernbereich unterrichtet wird. 87 31/33 4) In den Jahrgangsstufen 9 und 10 bei Wahl einer 3. Frendsprache 32 Unterrichtsstunden. *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Hessen 96/97 2b) 62 Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium 9-jährig 8-jährig 36 34 Integrierte Gesamtschule (8-jährige gymnasiale Oberstufe) 36 34 Integrierte Gesamtschule (9-jährige gymnasiale Oberstufe) 1) Alle Angaben beruhen auf einer Kontingentstundentafel. 2) Schulartunabhängige Orientierungsstufe an Grundschulen oder Regionalen Schulen oder Gesamtschulen oder an Musik- und Sportgymnasien sowie Gymnasien mit Klassen für hochbegabte Schüler. Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Mecklenburg-Vorpommern 1) *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. 61 2) 130 138 135 43 52 Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule 20 22 26 26 Orientierungsstufe Hauptschule 29 30 30 30 30 30 Schularten mit mehreren Bildungsgängen 1) 29 30 30 30 30 30 34 Realschule 2) 29 30 30 30 30 30 Gymnasium 3) 9-jährig 29 30 30 30 30 30 31 34 34 8-jährig 4) 34 34 34 Integrierte Gesamtschule 9-jährig 29 30 30 30 30 30 31 34 34 8-jährig 4) 34 34 34 3) An Gymnasien: Einführung des 9-jährigen Bildungsgangs aufsteigend in den Schuljahrgängen 5 - 8 ab dem Schuljahr 2015/16. 1) Die 2. Zeile stellt die Unterrichtsverpflichtung im gymnasialen Bildungsgang an Oberschulen dar. Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Niedersachsen 2) Im 6. und 7. Schuljahrgang gehört das Fach Französisch zum Wahlpflichtunterricht. 4) Zusätzlich 5 Jahreswochenstunden wahlfreier Unterricht. *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule 21-22 22-23 25-26 26-27 Orientierungsstufe Hauptschule 28-31 29-32 30-33 30-33 31-34 31-34 Schularten mit mehreren Bildungsgängen 29-31 29-32 30-33 30-33 31-34 31-34 Realschule 28-31 29-32 30-33 30-33 31-34 31-34 Gymnasium 8-jährig 30-32 30-32 30-32 32-34 32-34 34 34 34 Integrierte Gesamtschule 29-31 29-32 30-33 30-33 31-34 31-34 34 34 34 Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Nordrhein-Westfalen *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule 1) 22 22 27 27 Orientierungsstufe Hauptschule 3) 30 30 30 30 30 30 Schularten mit mehreren Bildungsgängen 3) 30 30 30 30 30 30 Realschule 3) 30 30 30 30 30 30 Gymnasium 9-jährig 3) 30 30 30 2) 30 2) 30 2) 30 2) 32 32 32 8-jährig 4) 30 30 33 34 35 35 34 34 Integrierte Gesamtschule 3) 30 30 30 30 30 30 32 32 32 Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Rheinland-Pfalz *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. 3) Von der angegebenen Aufteilung für die Klassenstufen 5 - 10 kann im Rahmen eines Gesamtkontingents von 180 Wochenstunden für die Sekundarstufe I abgewichen werden. 4) Von der angegebenen Aufteilung für die Klassenstufen 5 - 9 kann im Rahmen eines Gesamtkontingents von 162 Wochenstunden für die Sekundarstufe I abgewichen werden. 1) Umgerechnet in 45-Minuten-Stunden. 2) Ohne altsprachliche Gymnasien. Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule 25 25 26 26 Orientierungsstufe Hauptschule 28 28 30 30 30 Schularten mit mehreren Bildungsgängen 28 28 30 30 30 30 Realschule 28 28 30 30 30 30 Gymnasium 9-jährig 8-jährig 30 30 32 33 34 33 34 34 Integrierte Gesamtschule 30 30 30 30 30 30 33 34 34 Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Saarland *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule 21+2 1) 22 26 26 Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen 31 31+3 2) 32+1 2) 33+1 2) 34+1 2) 31+1 2) Realschule Gymnasium 9-jährig 8-jährig 31 32 33 34 34 35 35 3) 4) 35 4) Integrierte Gesamtschule 3) An Gymnasien ohne vertiefte Ausbildung je nach Wahl des Schülers 32 - 35 Wochenpflichtstunden. 4) An Gymnasien mit vertiefter Ausbildung sowie am Landesgymnasium St. Afra zu Meißen 32 - 36 Wochenpflichtstunden. 2) Wird eine zweite Fremdsprache abschlussorientiert gewählt, erfolgt der Unterricht in der Klassenstufe 6 mit 3 zusätzlichen und in den Klassenstufen 7 - 10 mit je einer zusätzlichen Wochenstunde. 1) Zwei Stunden zur differenzierten Förderung in der Schuleingangsphase (Anfangsunterricht). Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Sachsen *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule 1) 22-24 22-24 25-27 25-27 Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen 30-31 30-31 30-32 30-32 32-34 32-34 Realschule Gymnasium 9-jährig 8-jährig 30 30 34 34 34-35 3) 34 34 2) 34 2) Integrierte Gesamtschule 2) 30 32 32-34 32-34 33-34 33-34 34 34 2) 34 2) 1) Die Planung über die Gesamtzeit aller Schuljahrgänge soll so vorgenommen werden, dass jede/r Schüler/in insgesamt mindestens 95 Wochenstunden Unterricht erhält. 2) Mindestwerte. 3) Der zweite Wert gilt für Schülerinnen und Schüler, die eine 3. Fremdsprache belegen. Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Sachsen-Anhalt *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule 20 20 26 26 Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen 1) Realschule Gymnasium 9-jährig 2) 33 32 32 8-jährig 3) 33 32 32 Integrierte Gesamtschule 4) 33 32 32 2) Kontingentstundentafel, in den Jahrgängen 9/10 mit 3. Fremdsprache. 3) Kontingentstundentafel, in den Jahrgängen 8/9 mit 3. Fremdsprache. 4) Gemeinschaftsschule mit und ohne Oberstufe. 63 94 (Bildungsgang Erster allg. bildender Abschluss 7 - 9) 128 (Bildungsgang Mittlerer Bildungsabschluss 7 - 10) 107 **) Wahlangebot in Jahrgangsstufe 6. 1) Regionalschule - auslaufend. *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. 60 Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Schleswig-Holstein 58 + 4** ) 96 (Bildungsgang Erster allg. bildender Abschluss 7 - 9) 126 (Bildungsgang Mittlerer Bildungsabschluss 7 - 10) 55 123 Schulart / Klassenstufe / Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Grundschule 23 23 27 27 Orientierungsstufe Hauptschule Realschule Gymnasium 9-jährig 8-jährig 34,5-35,5 (+2/3) 3) 34,5-35,5 (+2/3) 3) Integrierte Gesamtschule 34+3 2) 34,5-35,5 (+2/3) 3) 34,5-35,5 (+2/3) 3) 23 23 27 27 34,5-35,5 (+2/3) 3) 34,5-35,5 (+2/3) 3) 4) Grundlage für die Ausgestaltung der flexiblen Rahmenstundentafeln sind die Thüringer Lehrpläne sowie die schulinterne Lehr- und Lernplanung. Grau hinterlegte Zeilen gelten für Thüringer Gemeinschaftsschule. 66 4) 68 4) 66 4) 68 4) 3) Für fakultative Wahlfächer. 62 4) 67 4) 62 4) 62 4) 1) Regelschule. 2) Für differenzierten Sportunterricht. 65 4) 67 4) *) Stunden, die für alle Schüler/innen einer Klasse Pflicht sind (ggf. also einschließlich Religion und Ethik), ohne Förderstunden, freiwilligen Unterricht und Teilungsstunden. 65 4) Wochenpflichtstunden der Schüler/innen nach Schularten und Ländern Grundstunden *) im Schuljahr 2017/2018 Thüringen 62 4) Schularten mit mehreren Bildungsgängen 1)