Kleine Anfrage der Abg. Hofmeyer (SPD) vom 08.03.2018 betreffend Erlass zur Organisation des Schulsports und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Aus der Informationsbroschüre "Blickpunkt Schule" war deutliche Kritik des Deutschen Lehrerverbandes Hessen sowie des Hauptpersonalrats am "Erlass zur Organisation des Schulsports" zu entnehmen. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Organisation des Schulsports in Hessen ist in weiten Teilen in dem Erlass "Organisation des Schulsports in Hessen" vom 30. April 2014 (ABl. S. 252) beschrieben. Der Erlass regelt die verschiedenen Strukturen und Aufgaben, unter anderem auch zur Durchführung schulsportlicher Wettbewerbe. Die Wettbewerbe von "Jugend trainiert für Olympia" werden in der Regel auf Kreis-, Regional-, Landes- und Bundesebene ausgetragen. Mit Einführung der Schulamtsverbünde wurde die Verbundstruktur auch auf die Organisation schulsportlicher Wettbewerbe übertragen . Damit wurden aus sechs Regionen vier Verbünde. Gleichzeitig wurden sogenannte Verbundverantwortliche eingeführt, die überregionale Aufgaben wahrnehmen und für die Organisation und Durchführung der Landesentscheide verantwortlich sind. Unterstützt werden sie dabei, soweit erforderlich, von Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren der Region. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wurden die Inhalte des Erlasses zur Organisation des Schulsports im Vorfeld mit den Schulsportkoordinatoren besprochen? Ja, der Inhalt wurde mehrfach besprochen. Frage 2. Wie begründet die Landesregierung die Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit einer auf Schulamtsverbünde bezogenen neuen Organisation? Das Ziel der Kooperationsverbünde der Staatlichen Schulämter ist die Verknüpfung von fachlichen Expertisen, die Verzahnung regionaler und amtsübergreifender Perspektiven sowie eine intensivierte Zusammenarbeit auf fachlicher und organisatorischer Ebene. Mit dieser Zielrichtung werden landesweit folgende Teilziele verfolgt: die Etablierung fachlicher Arbeitsverbünde zur Qualitätsverbesserung, Ressourcenoptimierung und gegebenenfalls zur Aufgabenbündelung in den Leistungsbereichen Unterstützung, Schulaufsicht, Service und interne Leistungen, die Etablierung gemeinsamer Prozesse der Organisationsentwicklung zum Beispiel durch Standardisierung von Geschäftsprozessen, die Organisation eines gemeinsamen Lern- oder Qualifizierungsverbundes, die Sicherung eines Erfahrungs- und Beratungsaustauschs zwischen den Partnern des Kooperationsverbunds sowie die Sicherung eines gemeinsamen Infrastrukturverbunds. Aus Sicht der Landesregierung ist es nicht sinnvoll, für den Bereich des Schulsports eine abweichende Regionalverteilung vorzuhalten. Eingegangen am 2. Mai 2018 · Bearbeitet am 2. Mai 2018 · Ausgegeben am 4. Mai 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6150 02. 05. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6150 Frage 3. Entspricht es den Tatsachen, dass bereits im Vorfeld des Erlasses zur Organisation des Schulsports Deputatskürzungen bei den Schulsportkoordinatoren vorgenommen wurden? Frage 4. Wenn ja, in welcher Größenordnung und wie werden diese Kürzungen begründet? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Durch die Einführung der Verbundverantwortlichen und die damit zusammenhängende Anpassung der Organisation der schulsportlichen Wettbewerbe an die Struktur der Kooperationsverbünde der Staatlichen Schulämter wurden die zugrunde liegenden Ressourcen umverteilt. Dies hatte eine Änderung des bisherigen Stundenkontingents der Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren zur Folge. Damit gingen dem Schulsport in Hessen jedoch keine Ressourcen verloren, sondern diese wurden lediglich effektiver eingesetzt. Frage 5. Welche zusätzlichen Belastungen kommen nach Einschätzungen der Landesregierung z.B. durch die neu eingerichtete Strategiegruppe oder zusätzlich durchzuführende Regionalentscheide auf die Kolleginnen und Kollegen zu? Durch die Einrichtung der zweimal jährlich tagenden Strategiegruppe sowie durch die Regionalentscheide kommen voraussichtlich keine zusätzlichen Belastungen auf die Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren zu. Die Zahl der Regional- oder Verbundentscheide wurde von sechs auf vier reduziert. Mit den Ausrichtern wurde besprochen, dass dann, wenn die Anzahl der in der Region gemeldeten Mannschaften hoch und/oder die Entfernungen zur Wettkampfstätte sehr weit ist, eine Teilung auf der Verbundebene erfolgen kann. Dies erfolgt nur dort, wo Bedarf besteht. Die Zahl der Veranstaltungen hat hierdurch insgesamt nicht zugenommen. Frage 6. Welche zusätzlichen Ressourcen wird die Landesregierung zur Kompensierung der unter 4. und 5. genannten Belastungen zur Verfügung stellen? Mit den Verbundverantwortlichen und den Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren wurde an folgenden Entlastungsmöglichkeiten gearbeitet: Im Herbst 2016 wurde auf Wunsch der Schulsportkoordination ein Online-Meldeverfahren für die schulsportlichen Wettbewerbe eingeführt. Durch dieses wurde zum einen der Anmeldungsprozess für die Mannschaften , die an den schulsportlichen Wettbewerben teilnehmen, vereinfacht, und zum anderen führt dieses System Statistik über die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Mannschaften usw. Die Verbundverantwortlichen haben die Verantwortung für sämtliche Landesentscheide übernommen. Darüber hinaus sollen Prozesse z.B. in der Organisation und Durchführung der Wettkämpfe vereinheitlicht werden. Schließlich haben die Verbundverantwortlichen die Aufgabe übernommen, maßgeblich bei den Fachthemen zu unterstützen. Auf der Ebene der Staatlichen Schulämter wurden genauere Geschäftsverteilungspläne im Bereich des Schulsports eingeführt und Verantwortlichkeiten geklärt. Die Entlastungen der Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren werden nach und nach spürbar und hängen auch von der Mitwirkung jedes Einzelnen ab. Frage 7. Sieht die Landesregierung bei der Vergabe von Honorarverträgen durch den "Verein zur Förderung sportlicher Talente in den Hessischen Schulen e.V.", in dem auch das Hessische Kultusministerium vertreten ist, an die Leiterinnen und Leiter von Talentfördergruppen die Gefahr, dass prekäre Arbeitsverhältnisse geschaffen werden? Frage 8. Wie steht die Landesregierung zur Forderung des Hauptpersonalrates, darauf hinzuwirken, dass Arbeitsverträge auf der Basis von Tarifverträgen abgeschlossen werden? Die Fragen 7 und 8 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Verein zur Förderung sportlicher Talente unterstützt das Land bei der Umsetzung des Landesprogramms "Talentsuche – Talentförderung" und fördert den schulischen Leistungssport, beispielsweise durch die Organisation von Landestagungen. Der Verein wird geführt durch einen Vorstand, in dem das Kultusministerium nicht vertreten ist. Der Verein vergibt Verträge für die flächendeckende Umsetzung des Landesprogramms mit Hilfe von Talentaufbau- und Talentfördergruppen . Damit wird die von fest beschäftigten Lehrer-Trainern erbrachte Arbeit flankiert. Es handelt sich in aller Regel um Verträge mit Personen, die in anderweitigen Beschäftigungsoder Ausbildungsverhältnissen stehen, als Trainer also nebenberuflich tätig sind. Die Tätigkeit ist als Haupttätigkeit auf Basis eines TV-H-Vertrages nicht geeignet, da pro Standort und Sportart nur wenige Stunden zu vergeben sind. Entsprechend gering ist der zu leistende Umfang der Tätigkeiten. Wiesbaden, 23. April 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz