Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 08.03.2018 betreffend demografische Entwicklung im Bereich Polizei und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Da die Kleine Anfrage dem Wortlaut nach den Bereich der Polizei bzw. Polizeipräsidien betrifft, wurde die Beantwortung bezogen auf die Planstellen sowie die Beamtinnen bzw. Beamten des Polizeivollzugsdienstes der sieben Polizeipräsidien vorgenommen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie stellt sich die Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten der hessischen Polizeipräsidien dar? Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Polizeipräsidien, untergeordneten Ebenen und den gängigen Altersgruppen. Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen. Frage 2. Wie viele Planstellen stehen für Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst der hessischen Polizei derzeit zur Verfügung, und wie hoch ist demgegenüber die Anzahl des Ist-Personals? Bitte aufschlüsseln nach Polizeipräsidien. Vorhandene Planstellen für Polizeivollzugsbeamte am 01.02.18 Vorhandene Polizeivollzugsbeamte (Personen) am 01.02.18 Polizeipräsidium Frankfurt 3.131,00 3.193 Polizeipräsidium Mittelhessen 1.523,00 1.590 Polizeipräsidium Nordhessen 1.624,50 1.687 Polizeipräsidium Osthessen 724,00 753 Polizeipräsidium Südhessen 1.517,50 1.580 Polizeipräsidium Südosthessen 1.427,50 1.476 Polizeipräsidium Westhessen 1.745,00 1.808 Hinsichtlich der Personenzahlen ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht mit denen der vorhandenen Planstellen vergleichbar sind, da sich z.B. mehrere Personen eine Stelle teilen können. Frage 3. Wie viele Beamtinnen und Beamte des jetzigen Personalbestandes werden in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand eintreten? Bitte aufschlüsseln nach Polizeipräsidien und Laufbahn. Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die beigefügte Anlage 2 verwiesen. Diese beinhaltet nur die Laufbahnen des gehobenen sowie des höheren Dienstes, da Polizeivollzugsbeamte des mittleren Dienstes aufgrund der in Hessen eingeführten zweigeteilten Laufbahn nur noch in ge- Eingegangen am 9. Mai 2018 · Bearbeitet am 9. Mai 2018 · Ausgegeben am 14. Mai 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6151 09. 05. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6151 ringer Anzahl vorhanden sind und von diesen im angefragten Zeitraum nach derzeitigem Kenntnisstand niemand in den Ruhestand treten wird. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Daten zu den Ruheständen z.B. aufgrund von Zu- und Wegversetzungen sowie Anträgen auf Hinausschieben des Ruhestands bzw. vorzeitigen Ruhestandversetzungen stetigen Veränderungen unterliegen. Frage 4. Wie viele Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter sind derzeit an der Polizeiakademie Hessen eingeschrieben? Bitte aufschlüsseln nach den Studienorten. a) Wie viele Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter werden den Vorbereitungsdienst 2018 und 2019 beenden? Das Studium der hessischen Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter findet an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) in den Abteilungen in Wiesbaden, Mühlheim , Gießen und Kassel statt. Mit Stand vom 14. März 2018 studieren in Wiesbaden 1.094, in Mühlheim 650, in Gießen 415 und in Kassel 634 Nachwuchskräfte der hessischen Polizei. Dies ergibt eine Gesamtstudierendenzahl von 2.793. Zu Frage 4 a: Eine verlässliche Aussage darüber, wie viele Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter ihren Vorbereitungsdienst in den Jahren 2018 und 2019 tatsächlich beenden werden , kann nicht abgeben werden, da die tatsächliche Zahl von verschiedenen Einflussfaktoren wie beispielsweise dem Ausscheiden durch Nichtbestehen des Studiums oder aus persönlichen Gründen abhängig ist. Frage 5. Mit welchen konkreten Maßnahmen wirkt die Landesregierung einer eventuell drohenden Überalterung bei der Landespolizei entgegen? a) Wie äußern sich die Bemühungen in Zahlen? b) Welche Einstellungskorridore sind im Hinblick auf die Landespolizei für die Jahre 2018 bis 2021 vorgesehen? Wie aus der Anlage 1 ersichtlich, ist eine insgesamt ausgewogene Altersstruktur der hessischen Polizei gegeben. Eine Überalterung zeichnet sich demnach nicht ab. Die Altersstruktur bei der hessischen Polizei ist eher homogen und nicht durch extreme Spitzen einzelner Geburtsjahrgänge geprägt. Durch die relativ gleichmäßige Zahl der Personalfluktuation und eine entsprechende Nachführung neu ausgebildeter Nachwuchskräfte wird diese ausgewogene Struktur weiterhin gewährleistet. Durch die Maßnahmen der Gewinnung jüngerer Nachwuchsbeamtinnen und - beamten im Zusammenhang mit den Sicherheitspaketen I und II wird eine weitere Verbesserung der Altersstruktur erreicht. Zu Frage 5 a: Die Bemühungen der Landesregierung gehen weit über die Ruhestandsversetzungen hinaus, denn bis zum Jahr 2022 wird die hessische Polizei insgesamt rund 1.520 zusätzliche Vollzugsbeamtinnen und -beamte erhalten. Dies entspricht einem Stellenzuwachs im Vergleich zu 2014 von 11 % und wirkt sich entsprechend positiv auf die Altersstruktur aus. Zu Frage 5 b: Bis zum Jahr 2022 wird bei der hessischen Polizei der historische Höchststand von insgesamt 15.290 Planstellen für Polizeivollzugsbeamte erreicht. Für das Jahr 2018 ist daher die Einstellung von insgesamt 920 Anwärterinnen und Anwärtern vorgesehen. Hierin sind auch erneut 270 zusätzliche Anwärterinnen und Anwärter für den Personalaufwuchs aus dem Sicherheitspaket II beinhaltet. Im Jahr 2019 ist die Einstellung von weiteren 240 zusätzlichen Anwärterinnen und Anwärtern beabsichtigt. Für die Folgejahre ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Einstellungen mindestens in Höhe des Ersatzbedarfes zuzüglich einem Zuschlag für zukünftige Studienabbrüche erfolgen werden. Frage 6. Inwieweit ist es für Hessen zutreffend, dass es sich zunehmend schwieriger gestaltet, unter den Bewerbern eine ausreichend große Zahl von jungen Menschen zu finden, die die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen, um in die engere Wahl für eine polizeiliche Laufbahn zu kommen? Die hessische Polizei hat durch eine Vielzahl an Nachwuchsgewinnungsmaßnahmen - wie beispielsweise professionalisierte Werbemaßnahmen, dezentrale Einstellungsberatung, Nutzung sozialer Medien, Teilnahme an Ausbildungsmessen sowie eine Steigerung des Bewerbungskomforts (z.B. Einführung der Onlinebewerbung und Umstellung auf das Kurzbewerbungsverfahren ) - erreicht, dass sich die Anzahl der Bewerbungen in den letzten Jahren deutlich erhöht hat. Damit ist es gelungen, wie bisher qualifizierte Nachwuchskräfte für die Polizei zu rekrutieren. Diese haben ohne Abstriche die körperlichen und intellektuellen Voraussetzungen im Rahmen des Eignungsauswahlverfahrens erfüllt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6151 3 Frage 7. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Polizeiberufes plant die Landesregierung? Die hessische Polizei bietet bereits heute und auch in Zukunft einen attraktiven, vielfältigen und abwechslungsreichen Beruf, wie die durchgängig hohen und in den letzten Jahren noch gestiegenen Bewerberzahlen belegen. Die Hessische Landesregierung hat in der Vergangenheit und wird auch zukünftig in erheblichem Umfang in die technische und Sachausstattung investieren, wie z.B. eine verbesserte Dienst- und Schutzkleidung der Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten, um optimale Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist u. a. beabsichtigt, den Einsatz von Body-Cams durch die Bereitstellung von bis zu 300 zusätzlichen Geräten bis Ende nächsten Jahres auszubauen. Ferner wird aktuell der Einsatz des Distanz-Elektro-Impulsgeräts, umgangssprachlich Taser genannt, in zwei Pilotprojekten der hessischen Polizei getestet. Daneben wurde zur mobilen Abfrage von Personen und Sachen eine Auskunfts-App entwickelt. Hierüber können die entsprechenden Fahndungsbestände abgefragt, aber beispielsweise auch ein Lichtbild der Person (soweit eine erkennungsdienstliche Behandlung vorlag) eingesehen werden. Die Abfragen können somit komfortabler und schneller erfolgen, eine Mitnahme des Betroffenen zur Dienststelle wird dadurch häufiger entfallen können. Ebenso wurde eine polizeiinterne Messengerlösung (HePolChat) eingeführt. Sie dient als Kommunikationsplattform für den informellen Austausch, einschließlich den Versand von Bildern und Videos (vergleichbar mit WhatsApp, allerdings im besonders geschützten Polizeinetz). Die Auskunfts-App und der Messenger befinden sich derzeit im Pilotstatus, die ersten Erfahrungen und Rückmeldungen der Pilotteilnehmer sind sehr positiv. Durch die Einführung der App owi21ToGo ist zudem eine elektronische Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten möglich; das schriftliche Ausfüllen der bisherigen Datenerfassungsbelege kann insoweit entfallen. Die angehenden Polizistinnen und Polizisten können heimatnah an den Studienorten Wiesbaden, Mühlheim am Main, Gießen und Kassel studieren sowie die vielen Bemühungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (flexible Arbeitszeit, Telearbeit, Zusammenarbeit mit Kitas) während des Studiums und auch danach nutzen. Zudem entfaltet die Einführung des Landestickets für alle Landesbediensteten in Hessen - wie erste Rückmeldungen zeigen - eine positive Wirkung auch bei den Studierenden sowie Interessenten für den Polizeiberuf. In den letzten Jahren wurde nicht nur quantitativ durch die Schaffung neuer Stellen, sondern auch qualitativ in das Personal der hessischen Polizei investiert. Mit den in 2018 erfolgten und für 2019 vorgesehenen insgesamt 424 Stellenhebungen werden bei der Polizei zusätzliche Karriereperspektiven geschaffen. Die Karriereperspektiven durch Anpassungen der Stellenstruktur sind auch darüber hinaus stets Inhalt der Betrachtung im Zuge der Haushaltsaufstellungsverfahren . Des Weiteren wurden in 2016 die Beträge der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten merklich angehoben und eine Zulage für die Operativen Einheiten eingeführt. Darüber hinaus wurde zum 01.01.2016 eine für den Polizeivollzugsdienst eigenständige Mehrarbeitsvergütungsverordnung in Kraft gesetzt, von der die Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten profitieren können. Dies führt u.a. dazu, dass geleistete Mehrarbeit, die zuvor nur durch Freizeitausgleich abgegolten werden konnte nun auch finanziell vergütbar ist. Zudem erfolgte 2017 und 2018 jeweils eine Besoldungsänderung, sodass dass jeder Polizist und jede Polizistin mehr Geld im Portemonnaie haben. Um die Nachwuchswerbung noch effizienter zu betreiben werden insbesondere moderne Medien noch stärker genutzt: Neben den vielfältigen Visualisierungen der Nachwuchswerbung z.B. auf Heckflächen von Bussen, Riesenbannern in Bahnhöfen und an Häuserfassaden, sowie Plakatierungen in den hessischen Großstädten sind und bleiben das Internet und die sozialen Medien wie Facebook, YouTube und Instagram wichtige Informationsquellen für Interessierte. Im Zuge der technischen Entwicklung plant die hessische Polizei daher, ihre Webseite zukünftig so auszurichten , dass sie mit mobilen Endgeräten noch bedienerfreundlicher wird. Wiesbaden, 26. April 2018 Peter Beuth Anlagen KA 19/6151 KA 19/6151 KA 19/6151 KA 19/6151 KA 19/6151 KA 19/6151