Kleine Anfrage des Abg. Degen vom 14.03.2018 betreffend Weiterbildung zu Grund- und Förderschullehrkräften und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien sowie an Haupt- und Realschulen, die nicht unbefristet in den Schuldienst eingestellt sind, können bei der Hessischen Lehrkräfteakademie Weiterbildungskurse zur Grundschullehrkraft und zur Förderschullehrkraft besuchen. Vorbemerkung des Kultusministers: In Hessen wird berufsbegleitend eine Gruppe von Lehrerinnen und Lehrern mit abgeschlossener Zweiter Staatsprüfung in einem anderen Lehramt (Lehramt an Gymnasien, an Haupt- und Realschulen ) für den Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen ausgebildet. In diesen Sondermaßnahmen durchlaufen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das komplette wissenschaftliche Studium für das Lehramt an Grund- bzw. Förderschulen. Am Ende steht der ordnungsgemäße Erwerb der Befähigung für das jeweilige Lehramt. Diese Ausbildung erfolgt auf der im universitären Alltag bewährten Rechtsgrundlage im Hessischen Lehrerbildungsgesetz und wird von der Hessischen Lehrkräfteakademie in Kooperation mit Universitäten durchgeführt. Die Qualität aller Weiterbildungsmaßnahmen ist dabei an den KMK-Standards der Lehrkräfteausbildung orientiert. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Plätze standen im Jahr 2017 für die Weiterbildung zur Grundschullehrkraft zur Verfügung ? Im Jahr 2017 wurden 200 Plätze zur Verfügung gestellt. Frage 2. Wie viele dieser Plätze wurden besetzt? Es konnten 144 Plätze besetzt werden. Frage 3. Wie viele Plätze für die Weiterbildung zur Grundschullehrkraft stehen zum 01.07.2018 zur Verfügung ? Im Jahr 2018 stehen erneut 200 Plätze zur Verfügung. Frage 4. Wie viele dieser Plätze werden dann besetzt sein? Wegen der noch laufenden Besetzungsverfahren liegen dazu aktuell keine abschließenden Zahlen vor. Frage 5. Wie viele Plätze standen im Jahr 2017 für die Weiterbildung zur Förderschullehrkraft zur Verfügung ? Im Jahr 2017 wurden 80 Plätze zur Verfügung gestellt. Eingegangen am 3. Mai 2018 · Bearbeitet am 3. Mai 2018 · Ausgegeben am 7. Mai 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6173 03. 05. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6173 Frage 6. Wie viele dieser Plätze wurden besetzt? Es konnten 78 Plätze besetzt werden. Frage 7. Wie viele Plätze für die Weiterbildung zu Förderschullehrkraft stehen zum 01.07.2018 zur Verfügung ? Im Jahr 2018 stehen erneut 80 Plätze zur Verfügung. Frage 8. Wie viele dieser Plätze werden dann besetzt sein? Wegen der noch laufenden Besetzungsverfahren liegen dazu aktuell keine abschließenden Zahlen vor. Wiesbaden, 25. April 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz