Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 21.03.2018 betreffend Konkurrentenklagen wegen Besetzung von Stellen in Staatlichen Schulämtern und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Kultusministers: Die Zuständigkeit für die Besetzung von Stellen an den Staatlichen Schulämtern (SSÄ) einschließlich der Führung etwaiger Konkurrentenstreitverfahren liegt in Teilen bei den Staatlichen Schulämtern (SSÄ) selbst, in Teilen beim Hessischen Kultusministerium. Mit Blick auf die von den SSÄ geführten Verfahren - nach derzeitiger Rechtslage sind dies diejenigen, die den mittleren und gehobenen Dienst betreffen, nach früherer Rechtslage auch diejenigen des höheren Dienstes bis einschließlich Besoldungsgruppe A 14 - liegen keine zentralen, auswertbaren Daten vor. Eine Abfrage bei den SSÄ würde, da keine Prozessregister bzw. -statistiken geführt werden , eine händische Durchsicht aller Stellenbesetzungsvorgänge erforderlich machen, was in der Kürze der für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden kann. Daher erfolgt die nachstehende Beantwortung der Fragen mit Blick auf die in der Zuständigkeit des Hessischen Kultusministeriums liegenden Konkurrentenstreitverfahren. Hierzu ist anzumerken , dass die Aufbewahrungsfrist für diese Vorgänge nach dem "Hauserlass Aktenführung im Hessischen Kultusministerium" regelmäßig fünf Jahre beträgt. Daher beziehen sich die nachfolgenden Antworten auf diesen Zeitraum. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Konkurrentenklagen wegen der Besetzung von Stellen bei Staatlichen Schulämtern in Hessen gab es in den Jahren 2008 bis 2017 (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)? Insgesamt gab es im Zeitraum von April 2013 bis April 2018 zehn verwaltungsgerichtliche Eilverfahren im Zusammenhang mit bei Staatlichen Schulämtern durch das Hessische Kultusministerium zu besetzenden Stellen. Diese schlüsseln sich auf die einzelnen Jahre wie folgt auf: 2013: .... 1, 2014: .... 0, 2015: .... 3, 2016: .... 4, 2017: .... 2, 2018: .... 0. Bei diesen zehn Eilverfahren handelte es sich in drei Fällen nicht um Konkurrentenklagen im engeren Sinne, sondern um Eilanträge gegen einen jeweils zuvor verfügten Abbruch des Verfahrens bzw. auf Fortsetzung des Verfahrens. Frage 2. Wie viele dieser Konkurrentenklagen entfielen auf was für Stellen (bitte nach Jahren und Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Gerichtsverfahren betrafen bis auf zwei Ausnahmen allesamt die Stelle einer Leitenden Regierungsdirektorin - als Leiterin eines Staatlichen Schulamtes - bzw. eines Leitenden Regierungsdirektors - als Leiter eines Staatlichen Schulamtes –, jeweils der Besoldungsgruppe A 16 plus Amtszulage. Eingegangen am 2. Mai 2018 · Bearbeitet am 2. Mai 2018 · Ausgegeben am 4. Mai 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6195 02. 05. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6195 Bei den zwei Ausnahmen handelte es sich um je ein Gerichtsverfahren im Jahr 2016 und 2017; in beiden Fällen betrafen die Verfahren eine Dezernentenstelle im Staatlichen Schulamt als Leitender Schulamtsdirektor bzw. Leitende Schulamtsdirektorin, jeweils Besoldungsgruppe A 16. Frage 3. Wie viele dieser Konkurrentenklagen entfielen auf Amtsleiterstellen (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Frage 4. Wie lange dauerten die daraus resultierenden Verfahren durchschnittlich? Die Verfahrensdauer lag zwischen drei Wochen und 7,5 Monaten. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug rund 4,1 Monate. Frage 5. Wie viele der Verfahren (aus welchen Ursprungsjahren) sind bis zum Stichtag 15. März 2018 nicht abgeschlossen? Es sind alle Verfahren abgeschlossen. Wiesbaden, 25. April 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz