Kleine Anfrage der Abg. Hofmann und Rudolph (SPD) vom 22.03.2018 betreffend Verfahren gegen den CDU-Landtagsabgeordneten Landau und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragesteller: Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucks. 19/5999) hat der pädagogische Leiter des Bad Sooden-Allendorfer Sportinternats Strafantrag gegen den CDU-Landtagsabgeordneten Dirk Landau gestellt. Dieser hatte laut eines Briefs des CDU-Bürgermeisters Frank Hix an Volker Bouffier, der durch die "Werra Rundschau" vom 05.12.2017 öffentlich bekannt wurde, den pädagogischen Leiter des Sportinternats auf einem öffentlichen Parkplatz bezichtigt, seinen Schülern Drogen zu verkaufen. Laut Antwort der Landesregierung sei das gegen Landau in dieser Sache laufende "Verfahren" noch nicht abgeschlossen. Der Sachverhalt sei durch die Heimaufsicht geprüft worden. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Handelt es sich in dem von der Landesregierung als "Verfahren" bezeichneten Vorgang um ein offiziell eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen den CDU-Landtagsabgeordneten Landau? Falls ja, a) Wann wurde das Ermittlungsverfahren genau eingeleitet? b) Wegen welchen Straftaten wird gegen den CDU-Landtagsabgeordneten Dirk Landau ermittelt ? c) Wurde das Ermittlungsverfahren inzwischen abgeschlossen? Falls ja, mit welchem Ergebnis und wie ist der aktuelle Stand des Strafverfahrens? Die Staatsanwaltschaft Kassel hat berichtet, dass aufgrund einer Strafanzeige des damaligen pädagogischen Leiters des Bad Sooden-Allendorfer Sportinternats vom 1. Dezember 2017 ein Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten eingeleitet worden ist. Das Verfahren wird wegen des Verdachts der Verleumdung gemäß § 187 StGB geführt. Die Staatsanwaltschaft hat mitgeteilt , dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Frage 2. Zu welchem Ergebnis hat die Prüfung des Sachverhaltes durch die Heimaufsicht geführt? Es liegen dem Landesjugendamt keine Erkenntnisse zu einem entsprechenden Fehlverhalten des ehemaligen pädagogischen Leiters des Sportinternats, dessen Betrieb mittlerweile eingestellt worden ist, vor. Wiesbaden, 30. April 2018 Eva Kühne-Hörmann Eingegangen am 8. Mai 2018 · Bearbeitet am 8. Mai 2018 · Ausgegeben am 11. Mai 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6202 08. 05. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG