Kleine Anfrage des Abg. Franz (SPD) vom 23.03.2018 betreffend Planungsschritte für die Ortsumgehung B 83 Lispenhausen und die dritte Fuldabrücke in Rotenburg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Eine Verbindungsspange zwischen dem ehemaligen Bundeswehrstandort "Alheimer Kaserne" und der Bundesstraße 83 mit einer neuen Fuldabrücke steht im engen Zusammenhang mit der zukünftigen Nutzung dieses Konversionsstandorts. Seit 2015 werden in der ehemaligen Kaserne, der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung Außenstelle Rotenburg, geflüchtete Menschen untergebracht. Eine Schließung dieser Einrichtung ist derzeit nicht vorgesehen, da die Unterbringung zu den Kernstandorten zählt. Die verkehrliche Notwendigkeit sowie die Baulastträgerschaft der Verbindungsspange kann erst abschließend beurteilt werden, wenn eine Entscheidung über die finale Nutzung des Konversionsstandorts "Alheimer Kaserne" getroffen ist. Ein Planungsauftrag für die Verbindungsspange einschließlich einer dritten Fuldabrücke wurde daher noch nicht erteilt. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Ortsumgehung B 83 Lispenhausen? Für die Ortsumgehung Rotenburg/Lispenhausen wird derzeit die vertiefte technische Planung, der sogenannte Vorentwurf, einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitplanung erstellt. Neben der Konkretisierung der mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Stadt Rotenburg abgestimmten Vorzugsvariante und der Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung werden die umweltfachlichen Grundlagendaten aktualisiert. Mit Blick auf das später anstehende Planfeststellungsverfahren, in dem der Entscheidungsweg für die Vorzugsvariante rechtssicher dargelegt werden muss, sind auf Grundlage dieser Informationen die Beurteilung und Abwägung aller Varianten nochmals zu überprüfen. Des Weiteren ist durch geänderte Rahmenbedingungen eine weitere Variante hinzugekommen. Diese ist in alle fachlichen Untersuchungen zu integrieren und ebenfalls mit zu bewerten. Frage 2. Welche Planungsschritte sind für den Planfeststellungsbeschluss noch erforderlich? Nach Abschluss der o.g. Arbeiten muss der fertig gestellte Vorentwurf dem BMVI zur Zustimmung vorgelegt werden. Nach dessen Zustimmung ist aus dem Vorentwurf der sogenannte Feststellungsentwurf zur Durchführung des zur Baurechtschaffung erforderlichen Planfeststellungsverfahrens zu entwickeln. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens muss das Anhörungsverfahren durchgeführt werden, bevor die Planfeststellungsbehörde mit der Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses beginnen kann. Frage 3. Welche Mittel sind für diese Planungsschritte, einschließlich der Ingenieurleistungen, Kosten für Gutachten, usw., für das Jahr 2018 vorgesehen? Für das Jahr 2018 sind für die Weiterbearbeitung des Vorentwurfs Planungsmittel in Höhe von 50.000.- € im Haushalt eingestellt. Eingegangen am 24. Mai 2018 · Bearbeitet am 24. Mai 2018 · Ausgegeben am 25. Mai 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6204 24. 05. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6204 Frage 4. Wann wurde der Planungsauftrag für die dritte Fuldabrücke an Hessen Mobil erteilt? Frage 5. Wie ist der aktuelle Planungsstand der dritten Fuldabrücke in Rotenburg? Frage 6. Welche Planungsschritte sind für 2018 vorgesehen? Frage 7. Welche Mittel sind für diese Planungsschritte, einschließlich der Ingenieurleistungen, Kosten für Gutachten, usw., für das Jahr 2018 vorgesehen? Die Fragen 4 bis7 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung des Ministers verwiesen. Wiesbaden, 30. April 2018 Tarek Al-Wazir