Kleine Anfrage der Abg. Dr. Neuschäfer (SPD) vom 04.07.2014 betreffend Landesstraßenprojekte in Waldeck-Frankenberg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Verkehrsminister hatte im April 2014 angekündigt, dass aufgrund fehlender Finanzmittel 63 bereits zugesagte Maßnahmen im Landesstraßenbau geschoben werden müssen. 12 Maßnahmen wurden in WaldeckFrankenberg geschoben. Minister Al-Wazir hat bisher keine verbindliche Aussage dazu getroffen, ob die geschobenen Maßnahmen auch im Jahr 2015 tatsächlich umgesetzt werden. Der Kreistag des Landkreises Waldeck-Frankenberg appelliert an die Landesregierung mit seiner Resolution , die in der Sitzung am 2. Juni 2014 beschlossen wurde, folgende Maßnahmen in 2015 zu realisieren: L 553, L 3076, L 3085, L 3032, Ausbau Knotenpunkt K 96 bis zur L 3332, Deckenerneuerung L 3073 (zwischen dem Abzweig B 253 alt bei Frankenberg. Bis Abzweig K 125 bei Röddenau), Deckenerneuerung L 3076, Deckenerneuerung L 3393. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Wie den von einer Verschiebung von Projekten von 2014 nach 2015 betroffenen Kommunen Anfang April 2014 mitgeteilt wurde, hat die Landesregierung zugesichert, dass die von 2014 in das nächste Jahr verschobenen Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Landesstraßenbauprogramms 2015 prioritär behandelt werden. Dementsprechend sind die in der Resolution des Kreistages des Landkreises Waldeck-Frankenberg genannten Projekte mit einer Ausnahme im Entwurf des Landesstraßenbauprogramms 2015 enthalten. Die Mittelausstattung des Programms wird durch Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2015 vom Hessischen Landtag beschlossen. Die Ausnahme ist die im Bauprogramm 2014 enthaltene Maßnahme L 3332 (nicht L 3032), Ausbau Knotenpunkt K 96 Frankenberg (Eder)/Haubern bis zur L 3332. Die Umsetzung des Gemeinschaftsbauvorhabens Kreis/Land wird 2015 nicht erfolgen. Die Maßnahme ist im Kreishaushalt auf 2016 verschoben worden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Hat die Landesregierung die Resolution des Landkreises Waldeck-Frankenberg erhalten? Der Kreisausschuss des Landkreises Waldeck-Frankenberg hat mit Schreiben vom 24. Juni 2014 die Landesregierung über die in ihrer Sitzung am 2. Juni 2014 beschlossene Resolution des Kreistags des Landkreises Waldeck-Frankenberg zum Landesstraßenbau im Kreisgebiet informiert und um Unterstützung der Resolution gebeten. Frage 2. Ist eine Rückmeldung zum o. g. Anliegen durch die Landesregierung erfolgt? Auf die Bitte des Kreisausschusses, die Resolution des Kreisparlaments zu unterstützen, hat die Landesregierung schriftlich geantwortet. Frage 3. Wie sieht der aktuelle Planungsstand der Umsetzung der Maßnahmen aus? Zur Beantwortung der Frage 3 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Eingegangen am 31. Juli 2014 · Ausgegeben am 5. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/621 31. 07. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/621 Frage 4. Wurde die Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg von beabsichtigten Planungen informiert? Wenn ja, hat die Kreisverwaltung dazu Stellung genommen? Von Seiten der Landesregierung wurden die von der Verschiebung der zwölf Landesstraßenbaumaßnahmen im Landkreis Waldeck-Frankenberg betroffenen Städte und Gemeinden informiert . Frage 5. Welche Maßnahmen werden nach 2015 noch anhängig sein und wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? Maßgebend für die Umsetzung von Landesstraßenprojekten im Landkreis Waldeck-Frankenberg nach 2015 ist das Ergebnis der laufenden Überprüfung der Dringlichkeit aller hessenweit wünschenswerten Maßnahmen an Landesstraßen. Erste Ergebnisse werden bis Ende dieses Jahres erwartet. Ausschlaggebend ist außerdem die Mittelausstattung der Landesstraßenbauprogramme nach 2015. Diese beiden Kriterien bilden die Grundlage zur Erstellung des Entwurfs der Landesstraßenbauprogramme nach 2015, über die der Hessische Landtag durch Verabschiedung der jeweiligen Haushaltsgesetze beschließen wird. Wiesbaden, 23. Juli 2014 Tarek Al-Wazir