Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 22. März 2018 betreffend Standort der Luftmessstation Offenbach Untere Grenzstraße und deren Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Richtlinie 2008/50/EG und der 39. BImSchV und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Die Richtlinie 2008/50/EG regelt in Anhang III die Lage der Probenahmestellen für Messungen von Schwefeldioxid , Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft. Die Richtlinie ist in der 39. BImSchV umgesetzt. Dort gibt es klare Regelungen, welche Anforderungen die Messstellen erfüllen müssen, damit eine europaweit einheitliche Messung der Luftbelastung erfolgen kann. Diese Messungen sind die Grundlage für alle Maßnahmen der Luftreinhaltung, die zukünftig auch Fahrverbote enthalten können. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : Mit der Einrichtung jeder neuen Luftmessstation veröffentlicht das für die Messung und Beurteilung der Luftqualität in Hessen zuständige Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) Details zu den Messstationen auf ihrer Internetseite, die bei einer Änderung z.B. der Lage oder der Messkomponenten angepasst werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Warum wurde die Messstation an dieser Stelle errichtet? Nachdem ein vom Umweltministerium im Jahr 2006 vergebenes Gutachten "Modellrechnungen zur Ermittlung der Luftqualität an drei verkehrsreichen Straßen in Offenbach / Main für das Jahr 2005" Überschreitungen der Luftschadstoffbelastung ergeben hatten, wurde zur Verifizierung der Belastung Ende 2007 an vier verkehrsnahen Standorten in Offenbach am Main NO2- Passivsammler platziert. Einer dieser Standorte befand sich an der Unteren Grenzstraße. Aufgrund der Höhe der gemessenen Überschreitungen wurde Ende 2013 auf der dem Passivsammlerstandort an der Unteren Grenzstraße gegenüberliegenden Straßenseite eine Luftmessstation installiert, um die Konzentration weiterer Luftschadstoffe messen zu können. Die Aufstellung der Luftmessstation auf der gleichen Straßenseite wie der Passivsammler war aufgrund fehlender Anschlussmöglichkeiten nicht möglich. Da die Werte der Luftmessstation infolge der Luftverwirbelung in der Straßenschlucht niedriger liegen als die des Passivsammlers, werden beiden Messsysteme parallel betrieben. Frage 2. Für welche Länge des Straßenabschnitts sind die Messungen als repräsentativ anzusehen? Gemäß Anlage 3 B. Nr. 1.b) der 39. BImSchV ist der Ort der Probenahmestelle so zu wählen, das die Messungen für die Beurteilung der Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 m Länge bei Probenahmestellen für den Verkehr repräsentativ sind. Frage 3. Wie viele Personen wohnen in diesem Straßenabschnitt? Um diese Frage beantworten zu können, wäre eine Beteiligung des für diesen Bereich zuständigen Einwohnermeldeamtes erforderlich, was innerhalb der vorgegebenen Frist nicht möglich ist. Eingegangen am 20. April 2018 · Bearbeitet am 23. April 2018 · Ausgegeben am 26. April 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6211 20. 04. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6211 Frage 4. Wie groß ist der Radius um den Messeinlass in dem die Luft frei strömen kann? Die gemäß Anlage 3 C. der 39. BImSchV gebotene Entfernung des Messeinlasses von einigen Metern zu Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen wurde berücksichtigt. Frage 5. Wie weit entfernt sind mögliche Hindernisse, wie z.B. Gebäude, Balkone oder Bäume, die den Luftstrom beeinflussen könnten? Die Entfernung beträgt ca. vier Meter. Frage 6. Wie groß ist der Abstand der Messstation zum Fahrbahnrand? Der Abstand beträgt einen Meter. Frage 7. Handelt es sich bei der Messstation um eine Messstation in der Nähe einer verkehrsreichen Kreuzung? Nein. Frage 8. Wenn ja, wie weit ist der Abstand vom Rand der verkehrsreichen Kreuzung? ./. Frage 9. Welchen Einfluss hat Stop-and-Go-Verkehr auf die Emissionsmessungen an dieser Stelle? Stop-and-Go-Verkehr hat grundsätzlich einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Fahrzeugemissionen . D.h., Immissionsmessungen in der Nähe von Lichtsignalanlagen weisen aufgrund der Anfahrvorgänge höhere Schadstoffkonzentrationen im Vergleich zu Messstationen auf, bei denen der Verkehr mehr oder weniger flüssig vorbeifließen kann. Dennoch entsprechen diese Messstationen dann den EU-Vorgaben, wenn es sich bei den anliegenden Gebäuden um Wohngebäude handelt, wo die Bevölkerung dauerhaft den hohen Emissionen der Fahrzeuge ausgesetzt ist. Frage 10. Welche Abweichungen von den Kriterien des Abschnitts C wurden nach den Verfahrensvorschriften des Abschnitts D dokumentiert? Wie bereits in der Vorbemerkung erwähnt, dokumentiert das HLNUG alle Details zu den hessischen Luftmessstationen, die jederzeit im Internet abrufbar sind. Die Details der Messstation Offenbach-Untere Grenzstraße finden sich unter https://www.hlnug.de/?id=9231&station=0515 bzw. als eigenes Informationsblatt unter https://www.hlnug.de/fileadmin/scripts/recherche/info/OffenbachUntereGrenzstrasse.pdf. Wiesbaden, 6. April 2018 Priska Hinz