Kleine Anfrage der Abg. Waschke und Dr. Daniela Sommer (SPD) vom 28.03.2018 betreffend frauenärztliche Versorgung im Landkreis Fulda und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragesteller: Nach Presseberichten hat der Zulassungsausschuss Ärzte, in dem Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen vertreten sind, die Verlegung eines halben Versorgungsauftrags für Gynäkologie nach Neuhof abgelehnt . Damit ist die frauenärztliche Versorgung in Neuhof nicht mehr gewährleistet. Im Gespräch ist die Verlegung eines halben Versorgungsauftrags von Gersfeld nach Neuhof, was aber wiederum Folgen für die Versorgung in der Rhön haben würde. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen) hat der Antragsteller, das MVZ im Medicum Fulda, Widerspruch gegen die Entscheidung des Zulassungsausschusses eingelegt. Die Verhandlung über den Widerspruch habe am 11. April 2018 vor dem Berufungsausschuss stattgefunden. Wie die KV Hessen mitteilt, wurde das Verfahren - auch auf Wunsch des MVZ - ausgesetzt und es sollten zunächst weitere Gespräche geführt werden mit dem Ziel, die Praxis in Gersfeld zu erhalten und zusätzlich auch eine Zweigpraxis in Neuhof zu ermöglichen . Es scheint sich daher eine Lösung abzuzeichnen. Die Landesregierung wird den Fortgang der Angelegenheit weiterverfolgen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hoch ist der derzeitige Versorgungsgrad in Stadt und Kreis Fulda mit gynäkologischen Praxen? Gemäß Beschluss des Landesausschusses vom 12. April 2018 beträgt der Versorgungsgrad im Planungsbereich "Stadt und Landkreis Fulda" bei der Arztgruppe der Frauenärzte bei 124,37 %. Der Planungsbereich ist daher wegen Überschreitens der Grenze von 110 % für die Arztgruppe der Frauenärzte wegen Überversorgung gesperrt. Frage 2. An welchen Orten sind die Praxen jeweils angesiedelt und mit welchem Anteil des Versorgungsauftrags ? Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen verteilen sich die Praxen zum Stand 1. März 2018 wie folgt: Ort Anzahl Praxen Versorgungsaufträge Kopfzahl Fulda 11 17,5 28 Gersfeld (Rhön) 1 0,5 1 Hünfeld 2 3 3 Künzell 1 1 1 Petersberg 1 1 1 Gesamt 23 34 Der hälftige Sitz in Gersfeld sowie der Sitz in Künzell gehören zum MVZ im Medicum Fulda. Eingegangen am 4. Mai 2018 · Bearbeitet am 4. Mai 2018 · Ausgegeben am 9. Mai 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6221 04. 05. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6221 Frage 3. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle frauenärztliche Versorgung für die Stadt und den Landkreis Fulda vor dem Hintergrund, dass Frauen nicht allzu weite Wege zur nächsten Praxis zugemutet werden sollten und dabei auch gewährleistet sein muss, dass die Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird? Welche Wegstrecke hält die Landesregierung für zumutbar? Zur Größe der Planungsbereiche und damit zur Erreichbarkeit der Praxen gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Einen Anhaltspunkt bietet eine Festlegung des Bundessozialgerichts (BSG). Dieses hat in einem vergleichbaren Zusammenhang für die allgemeine fachärztliche Versorgung, zu der auch die Arztgruppe der Frauenärzte zählt, eine Entfernung von 25 km für zumutbar erachtet (BSG, 23. Juni 2010, B 6 KA 22/09 R). Frage 4. Wird die Kassenärztliche Vereinigung nach Ansicht der Landesregierung ihrem Sicherstellungsauftrag im konkreten Fall in ausreichendem Umfang gerecht? Werden die besonderen Aspekte im ländlichen Raum ausreichend berücksichtigt? Bitte detailliert begründen. Frage 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die frauenärztliche Versorgung im Landkreis Fulda zu verbessern? Frage 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Vorschläge, einen halben Versorgungsauftrag im Bereich Gynäkologie aus Gersfeld nach Neuhof zu verlegen? Die Fragen 4, 5 und 6 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Hierzu wird auf die Vorbemerkung des Hessischen Minister für Soziales und Integration verwiesen . Frage 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, eine ausgewogene Versorgung mit Ärztinnen und Ärzten auch im ländlichen Raum zu etablieren? Die Landesregierung hat bereits seit 2011 diesbezügliche Maßnahmen ergriffen. Auf die im Hessischen Gesundheitspakt 2.0 vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen und grundversorgenden fachärztlichen Versorgung wird verwiesen. Ergänzend wird die Landesregierung im Rahmen ihrer Offensive "Land hat Zukunft - Heimat Hessen" kommunale Maßnahmen zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum mit 1,5 Mio. € jährlich fördern. Damit sollen zusätzliche Maßnahmen und Anreize sowohl für eine freiberufliche ärztliche Tätigkeit als auch für zukunftsfähige Organisationsstrukturen , wie z.B. Gemeinschaftspraxen und kommunale MVZ, die Anstellungs- und Teilzeitarbeitsverhältnisse für Ärztinnen und Ärzte ermöglichen, ergriffen werden. Die zu fördernden Maßnahmen sollen zudem dazu beitragen, eine (engere) Zusammenarbeit zwischen Kommunen und KV Hessen bei der Gestaltung und Sicherung von Arztsitzen in diesen Regionen zu unterstützen und jungen Ärztinnen und Ärzten attraktivere Rahmenbedingungen (z.B. durch das zur Verfügung stellen von Praxisräumen oder Kinderbetreuungsplätzen) für eine Praxisübernahme oder Berufsausübung auf dem Land zu schaffen. Wiesbaden, 25. April 2018 Stefan Grüttner