Kleine Anfrage des Abg. Hahn (FDP) vom 04.07.2014 betreffend Jahresabschlüsse der Hessischen Kommunen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: In der kleinen Anfrage Drs. 19/241 hatte der Fragesteller die Landesregierung gefragt, wie viele Kommunen mit ihren Jahresabschlüssen mehr als zwei Jahre im Rückstand sind. Die Landesregierung hatte damals geantwortet , dass die aktuellen Zahlen erst Ende Mai zur Verfügung stehen. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Gemeinden sind nach § 112 HGO verpflichtet, auf den 31. Dezember eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände , Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und gibt Auskunft über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune. Mit dem Jahresabschluss legt der Gemeindevorstand gegenüber der Gemeindevertretung und den Einwohnerinnen und Einwohnern Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft des Jahres, insbesondere über die Verwendung der Erträge und Einzahlungen auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Haushaltsplans. Der Jahresabschluss wird vom zuständigen Rechnungsprüfungsamt geprüft und danach mit dem Prüfbericht der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Dabei ist auch über die Entlastung des Gemeindevorstands zu entscheiden. Dieser Beschluss ist mit dem Prüfbericht der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen und öffentlich bekannt zu machen. Danach ist der Jahresabschluss an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Die Aufstellung des "doppischen" Jahresabschlusses ist ein weitaus komplexerer Vorgang als die Aufstellung der "kameralistischen" Jahresrechnung. Viele Gemeinden sind deshalb in zeitlichen Verzug geraten. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat den Gemeinden daher mit Erlass vom 30. Juli 2014 Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie die Aufstellung der Jahresabschlüsse beschleunigen können. Es kann davon ausgegangen werden, dass damit im Verlauf eines Haushaltsjahres mehrere der rückständigen Jahresabschlüsse aufgestellt werden können. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kommunen sind im Augenblick mit ihren Jahresabschlüssen mehr als zwei Jahre im Rückstand? In § 112 Abs. 9 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist geregelt, dass der Jahresabschluss bis zum 30. April des Folgejahres aufgestellt sein soll. Die Regierungspräsidien berichten dem Ministerium des Innern und für Sport jährlich über Aufstellungsrückstände bezogen auf den Stichtag 31. Dezember. Nach den Berichten zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren zwei kreisfreie Städte, vier Landkreise und 300 kreisangehörige Gemeinden mit der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2010 und früher im Rückstand. Frage 2: Um welche Kommunen handelt es sich dabei? Für die Beantwortung dieser Frage wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Eingegangen am 4. September 2014 · Ausgegeben am 8. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/623 04. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/623 Frage 3: Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Revisionsämter der Kommunalaufsicht ausreichend ausgestattet sind, um die Jahresabschlüsse in einem angemessenen Zeitraum zu prüfen ? Über die Ausstattung der kommunalen Rechnungsprüfungsämter bzw. Revisionsämter mit Personalstellen , Sachmitteln und Finanzmitteln wird keine Statistik geführt. Der Landesregierung liegen deshalb keine Informationen vor, die für eine sachgerechte Beantwortung der Frage erforderlich sind. Eine Beurteilung der ausreichenden Ausstattung der Rechnungsprüfungsämter durch die Landesregierung kommt aber auch nicht in Betracht, da dabei Fragen der Organisationshoheit und der Personalhoheit der Kommunen angesprochen sind, die wesentliche Teile des geschützten Rechts der kommunalen Selbstverwaltung sind. Wiesbaden, 22. August 2014 In Vertretung: Werner Koch Anlagen Anlage Zu Frage 2 Kreisfreie Städte Stadt Darmstadt Stadt Offenbach am Main Landkreise Landkreis Gießen Landkreis Kassel Landkreis Offenbach Odenwaldkreis Kreisangehörige Gemeinden Regierungsbezirk Darmstadt Landkreis Bergstraße Abtsteinach Bensheim Birkenau Gorxheimertal Grasellenbach Heppenheim (Bergstraße) Hirschhorn (Neckar) Lampertheim Lautertal (Odenwald) Lindenfels Lorsch Wald-Michelbach Zwingenberg Landkreis Darmstadt-Dieburg Alsbach-Hähnlein Babenhausen Bickenbach Dieburg Eppertshausen Erzhausen Fischbachtal Groß-Bieberau Groß-Umstadt Groß-Zimmern Messel Modautal Mühltal Münster Ober-Ramstadt Otzberg Reinheim Roßdorf Schaafheim Seeheim-Jugenheim Weiterstadt - 2 - Landkreis Groß-Gerau Biebesheim am Rhein Büttelborn Gernsheim Kelsterbach Nauheim Raunheim Rüsselsheim Stockstadt am Rhein Trebur Hochtaunuskreis Friedrichsdorf Glashütten Grävenwiesbach Königstein im Taunus Kronberg im Taunus Neu-Anspach Oberursel (Taunus) Schmitten Steinbach (Taunus) Usingen Wehrheim Weilrod Main-Kinzig-Kreis Biebergemünd Bruchköbel Freigericht Gelnhausen Großkrotzenburg Hammersbach Hanau Joßgrund Langenselbold Linsengericht Neuberg Nidderau Niederdorfelden Ronneburg Schlüchtern Steinau an der Straße Wächtersbach Main-Taunus-Kreis Bad Soden am Taunus Eppstein Eschborn Flörsheim am Main Hattersheim am Main Hochheim am Main Hofheim am Taunus Kelkheim (Taunus) Kriftel Liederbach am Taunus Schwalbach am Taunus Sulzbach (Taunus) - 3 - Odenwaldkreis Bad König Beerfelden Brombachtal Erbach Fränkisch-Crumbach Hesseneck Höchst im Odenwald Lützelbach Michelstadt Mossautal Rothenberg Sensbachtal Landkreis Offenbach Dietzenbach Egelsbach Hainburg Heusenstamm Seligenstadt Rheingau-Taunus-Kreis Aarbergen Eltville am Rhein Heidenrod Hünstetten Idstein Kiedrich Lorch Oestrich-Winkel Rüdesheim am Rhein Schlangenbad Waldems Walluf Wetteraukreis Bad Nauheim Bad Vilbel Büdingen Butzbach Echzell Florstadt Friedberg (Hessen) Gedern Hirzenhain Karben Limeshain Münzenberg Nidda Niddatal Ortenberg Ranstadt Rockenberg Rosbach v. d. Höhe Wölfersheim Wöllstadt - 4 - Regierungsbezirk Gießen Landkreis Gießen Allendorf (Lumda) Biebertal Buseck Fernwald Grünberg Heuchelheim Hungen Langgöns Laubach Lich Linden Lollar Pohlheim Rabenau Reiskirchen Staufenberg Wettenberg Lahn-Dill-Kreis Aßlar Bischoffen Braunfels Breitscheid Dietzhölztal Dillenburg Driedorf Eschenburg Greifenstein Herborn Hohenahr Hüttenberg Lahnau Leun Mittenaar Schöffengrund Siegbach Sinn Solms Landkreis Limburg-Weilburg Beselich Dornburg Hadamar Hünfelden Löhnberg Merenberg Runkel Selters (Taunus) Villmar Waldbrunn (Westerwald) Weilburg Weilmünster - 5 - Landkreis Marburg-Biedenkopf Angelburg Bad Endbach Biedenkopf Cölbe Dautphetal Ebsdorfergrund Fronhausen Gladenbach Kirchhain Lahntal Münchhausen Neustadt (Hessen) Rauschenberg Stadtallendorf Steffenberg Weimar Wetter (Hessen) Wohratal Vogelsbergkreis Freiensteinau Gemünden (Felda) Grebenhain Lauterbach (Hessen) Mücke Regierungsbezirk Kassel Landkreis Fulda Bad Salzschlirf Eichenzell Hünfeld Landkreis Hersfeld-Rotenburg Alheim Bebra Breitenbach a. Herzberg Cornberg Friedewald Hauneck Haunetal Heringen (Werra) Hohenroda Kirchheim Ludwigsau Nentershausen Neuenstein Niederaula Philippsthal (Werra) Ronshausen Rotenburg a. d. Fulda Schenklengsfeld Wildeck - 6 - Landkreis Kassel Ahnatal Bad Emstal Bad Karlshafen Calden Espenau Fuldabrück Fuldatal Grebenstein Habichtswald Helsa Immenhausen Kaufungen Liebenau Lohfelden Nieste Niestetal Reinhardshagen Söhrewald Trendelburg Vellmar Wahlsburg Wolfhagen Schwalm-Eder-Kreis Bad Zwesten Borken (Hessen) Edermünde Frielendorf Gilserberg Gudensberg Guxhagen Homberg (Efze) Jesberg Knüllwald Körle Malsfeld Morschen Neuental Niedenstein Oberaula Ottrau Schrecksbach Schwalmstadt Schwarzenborn Wabern Willingshausen Landkreis Waldeck-Frankenberg Allendorf (Eder) Bad Arolsen Bad Wildungen Battenberg (Eder) Bromskirchen Burgwald Diemelsee - 7 - Edertal Frankenau Frankenberg (Eder) Gemünden (Wohra) Hatzfeld (Eder) Lichtenfels Rosenthal Twistetal Vöhl Volkmarsen Waldeck Willingen (Upland) Werra-Meißner-Kreis Berkatal Großalmerode Herleshausen Hessisch Lichtenau Meinhard Neu-Eichenberg Ringgau Sontra Waldkappel Wanfried Weißenborn