Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 06.04.2018 betreffend mögliche Auswirkungen des sog. Facebook-Datenskandals in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Mitte März ist bekannt geworden, dass die Firma "Cambridge Analytica" über die Social-Media-Plattform Facebook unberechtigt weit mehr als 50 Millionen Facebook-Nutzerdaten erlangen konnte. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch nicht - öffentliche Stellen gilt das Bundesdatenschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Zuständig für dessen Vollzug und die Aufklärung und Ahndung von Verstößen ist nicht die Landesregierung, sondern die oder der örtlich zuständige Datenschutzbeauftragte. Das ist nach Art. 56 Abs. 1 Datenschutz -Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 40 Abs. 1 BDSG der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, da die Fa. Facebook Inc. seit 2009 eine Niederlassung in Hamburg betreibt (Facebook Germany GmbH). Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, dem Minister der Finanzen, der Ministerin der Justiz, dem Kultusminister , dem Minister für Wissenschaft und Kunst, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorgehen der Firma "Cambridge Analytica" straf- und datenschutzrechtlich? Die datenschutzrechtliche Bewertung der angesprochenen Vorgänge obliegt der örtlich und sachlich zuständigen Aufsichtsbehörde. Ohne Kenntnisse der Umstände und ohne die aufsichtsrechtlichen Mittel zur weiteren Sachaufklärung ist eine datenschutzrechtliche Beurteilung nicht möglich. Die Landesregierung gibt keine Stellungnahme dazu ab, ob der in der Vorbemerkung des Fragestellers wiedergegebene Sachverhalt strafrechtlich relevant sein könnte. Zur Prüfung der Frage , ob ein bestimmtes Verhalten einen Straftatbestand erfüllen könnte, sind entsprechend dem Legalitätsprinzip die Staatsanwaltschaften berufen (§§ 152, 160 StPO). Die hessischen Staatsanwaltschaften führen ihre Verfahren selbstständig und eigenverantwortlich. Die Landesregierung greift grundsätzlich nicht durch eine öffentliche Bewertung der Sach- und Rechtslage in laufende Ermittlungsverfahren ein und gibt den Staatsanwaltschaften ohne sachlichen Anlass vorab auch keinen Maßstab für etwaige künftige Ermittlungsverfahren vor. Frage 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob und wie viele Facebook-Nutzer in Hessen von der unberechtigten Nutzung ihrer Daten durch "Cambridge Analytica" betroffen sind? Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob und wie viele Facebook-Nutzer in Hessen von der unberechtigten Nutzung ihrer Daten durch "Cambridge Analytica" betroffen sind. Eingegangen am 17. Juli 2018 · Bearbeitet am 17. Juli 2018 · Ausgegeben am 20. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6230 17. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6230 Frage 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob auch Nutzerkonten der Mitglieder der Landesregierung betroffen sind? Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob auch Nutzerkonten ihrer Mitglieder von einer missbräuchlichen Verwendung durch die Firma Cambridge Analytica betroffen sind. Frage 4. Verwendet die Landesregierung, die hessischen Ministerien bzw. deren nachgeordnete Behörden Softwareanwendungen, die von der Firma "Cambridge Analytica" bzw. der Firma "Palantir Technologies Inc" programmiert bzw. vertrieben werden? Weder die Landesregierung noch deren nachgeordnete Behörden verwenden Softwareanwendungen , die von der Firma "Cambridge Analytica" programmiert bzw. vertrieben werden. Bei der hessischen Polizei wird Software der Fa. Palantir Technologies GmbH eingesetzt. Die Universität Kassel, Philipps-Universität Marburg, Hochschule Darmstadt und Hochschule Geisenheim University wiesen allerdings im Rahmen der vorgenommenen Hochschulabfrage darauf hin, dass zwar auf ihren Rechnern keine durch die Firmen "Cambridge Analytica" oder "Palantir Technologies Inc" programmierte oder vertriebene Software betrieben wird bzw. diesen Anbietern keine Aufträge erteilt wurden. Ob jedoch Auftragnehmer der Hochschulen ihrerseits Softwarekomponenten verwendet haben, die evtl. über Zwischenhändler, Service- oder Businesspartner beschafft wurden, unter denen sich auch die "Cambridge Analytica" oder "Palantir Technologies Inc" befinden könnten, war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelbar . Frage 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den unberechtigten Zugriff auf die Facebookprofile bzw. auf Nutzerdaten zu verhindern? Es liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um den unberechtigten Zugriff auf die Facebook-Profile bzw. auf Nutzerdaten zu verhindern. Frage 6. Beabsichtigt die Landesregierung bzw. die Mitglieder Landesregierung auch weiterhin die Social- Media-Plattform Facebook zu nutzen? Die Staatskanzlei, das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und das Ministerium für Soziales und Integration nutzen die Social-Media-Plattform Facebook und beabsichtigen diese auch weiterhin zu nutzen. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz nutzen einzelne Behörden die Plattform Facebook und wollen dies auch künftig tun. Unabhängig davon verfügen einzelne Mitglieder der Landesregierung über einen nicht regierungsamtlichen Facebook-Auftritt. Auf diese Nutzung kann bei der Beantwortung der Frage durch die Landesregierung nicht eingegangen werden. Im Übrigen beobachtet die Landesregierung die weiteren Entwicklungen in Zusammenhang mit den Geschehnissen bei Facebook sehr aufmerksam. Frage 7. Nutzt die Landesregierung bzw. nutzen die Ministerien die Möglichkeit der Werbung für eigene Facebook-Beiträge? Wenn ja, ist beabsichtigt von der Möglichkeit auch zukünftig Gebrauch zu machen? Die Staatskanzlei macht für die Online- und Social Media-Kommunikation der Landesregierung von der Möglichkeit der Bewerbung von Facebook-Beiträgen Gebrauch und beabsichtigt dies fortzusetzen. Dabei wurden bislang u.a. Veranstaltungen des Landes Hessen und Beiträge mit Servicecharakter beworben. Als Beispiel sei hier der Beitrag zur Nutzung der App KATWARN durch die hessische Polizei genannt. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung beabsichtigt auch weiterhin, punktuell Beiträge insbesondere zu Förderangeboten und anderen Serviceleistungen zu bewerben, u.a. solche mit einer internetaffinen Zielgruppe. Beispiele sind das Online- Solarkataster oder der neue Digi-Check für Unternehmen. Wiesbaden, 4. Juli 2018 Peter Beuth