Kleine Anfrage der Abg. Eckert und Frankenberger (SPD) vom 10.04.2018 betreffend hessische Straßenbauprojekte im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Am 8. Mai 2017 hat Verkehrsminister Al-Wazir die Priorisierung bei der Umsetzung des BVWP bis 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) legt der Bund fest, welche Aus- und Neubauprojekte er im Bundesfernstraßennetz für dringend notwendig erachtet. Für diese Projekte stellt er eine Finanzierung bis zum Jahr 2030 in Aussicht. Der Anteil des Landes Hessen an den fest disponierten , also laufenden Projekten und den Projekten im vordringlichen Bedarf hat sich deutlich erhöht . Während auf Hessen im BVWP 2003 bei einem Projektvolumen von knapp 50 Mrd. € ein Anteil von 7 % der Projekte entfiel, ist der Anteil im BVWP 2030 einem Projektvolumen von knapp 70 Mrd. € auf 12 % angestiegen. Dies bedeutet eine Steigerung des Projektvolumens von 3,6 Mrd. € auf derzeit 8,2 Mrd. €. Im Jahr 2017 konnten in Hessen mit insgesamt ca. 60 Mio. € so viele Planungsmittel wie noch nie bereitgestellt werden. Dieser Betrag wird in den Jahren 2018 und 2019 noch auf 67 Mio. € bzw. 68 Mio. € steigen. Gleichwohl ist aber anzumerken, dass der größte Teil der zur Verfügung stehenden Finanz- und Personalressourcen nicht für Neubauplanungen verwendet werden kann, sondern für Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem stark gestiegenen Sanierungsund Erhaltungsbedarf an der bestehenden Straßeninfrastruktur benötigt wird. Insbesondere sind hierbei Brücken im Zuge von bestehenden Bundesautobahnen, bei denen nur noch eine geringe Restnutzungsdauer besteht, zu erwähnen. Das Land muss sich daher bei der Bearbeitung von Neu- und Ausbaumaßnahmen an Bundesfernstraßen zunächst auf die planerisch fortgeschrittenen Projekte des vordringlichen Bedarfs konzentrieren, die eine zeitnahe Umsetzungsperspektive aufweisen. Die Konzentration auf planerisch fortgeschrittene Projekte macht auch deshalb Sinn, da Vorarbeiten wie Verkehrsprognosen oder naturschutzfachliche Gutachten nur eine gewisse Zeit Gültigkeit besitzen. Daneben hat der Ausbau der hoch belasteten Autobahnkreuze im Rhein-Main-Gebiet eine hohe Priorität. Insgesamt werden 60 % der Projekte im BVWP 2030 bis 2021 mit höchster Priorität weiter bearbeitet , die 77 % des Projektvolumens ausmachen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Änderungen haben sich gegenüber der Priorisierung in der Pressemeldung vom 8. Mai 2017 ergeben? Bitte einzeln auflisten. Frage 2. Welche Gründe waren maßgeblich für die Veränderung? Bitte einzeln auflisten. Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Gegenüber der Pressemeldung vom 8. Mai 2017 hat es keine Änderungen hinsichtlich der Priorisierung gegeben. Eingegangen am 17. Mai 2018 · Bearbeitet am 17. Mai 2018 · Ausgegeben am 22. Mai 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6232 17. 05. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6232 Frage 3. Welche Straßenbauprojekte werden bis 2021 nicht prioritär geplant? Projekte, die im BVWP bzw. dem daraus entwickelten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Dringlichkeit "Vordringlicher Bedarf" und "Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung" eingestuft sind und nicht im Kontingent der Projekte, die gemäß Pressemeldung vom 08.05.2017 mit Priorität behandelt werden, enthalten sind, werden bis 2021 nicht prioritär geplant . Darüber hinaus werden Projekte, die dem "Weiteren Bedarf" bzw. "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht" zugeordnet sind, bis 2021 nicht bearbeitet. 2021 wird die Verantwortung für die Bundesautobahnen auf die neue Bundesinfrastrukturgesellschaft Autobahn (IGA) übergehen. Dann besteht die Möglichkeit, eventuell freiwerdende Kapazitäten bei Hessen Mobil für bis dahin nicht prioritäre Projekte einzusetzen. Wiesbaden, 7. Mai 2018 Tarek Al-Wazir