Kleine Anfrage des Abg. Grüger (SPD) vom 12.04.2018 betreffend unbesetzte Schulleiterstellen im Lahn-Dill-Kreis und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. An welchen Schulen im Lahn-Dill-Kreis ist aktuell (Stand 09.04.2018) die Stelle des Schulleiters oder der Schulleiterin nicht besetzt? Frage 2. Seit wann ist jeweils die Schulleitungsstelle nicht besetzt? (Bitte für jede Schule gesondert angeben .) Frage 3. Wann wurden die Schulleiterstellen jeweils ausgeschrieben? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 3 gemeinsam anhand der folgenden tabellarischen Darstellung beantwortet: Schulname Schulort vakant seit Ausschreibungsdatum der Stelle Eichendorffschule Wetzlar 01.08.2017 05.09.2017 Johannes-Gutenberg-Schule Ehringshausen 01.02.2018 17.10.2017 August-Bebel-Schule Wetzlar 01.02.2018 17.11.2017 bzw. 17.01.2018 Grundschule Roßbachtal Haiger 01.08.2017 13.03.2018 Grundschule Nanzenbach Dillenburg 01.01.2011 26.04.2018 Freiherr-vom-Stein-Schule Wetzlar 05.04.2017 03.05.2017 In allen aufgelisteten Schulen ist die Aufgabenwahrnehmung der Schulleitung entweder durch die stellvertretende Schulleitung oder durch vorübergehend bzw. kommissarisch beauftragte Personen sichergestellt. Frage 4. Was sind jeweils die Gründe für die nicht vorgenommene zügige Nachbesetzung? Eintretende Vakanzen sind durch persönliche Entscheidungen der bisherigen Stelleninhaber nicht immer im Vorfeld absehbar, sodass eine Ausschreibung der entsprechenden Stelle nicht in jedem Fall bereits im Vorfeld der Vakanz oder direkt im Anschluss erfolgen kann. In zwei Besetzungsverfahren war eine Zweitausschreibung oder Drittausschreibung notwendig, da nach Fristablauf der Erst- bzw. Zweitausschreibung keine Bewerbung vorlag. In zwei weiteren Verfahren verzögerte sich die Erstellung der jeweiligen dienstlichen Beurteilungen durch Erkrankungen der Beurteilten bzw. Beurteiler. Bei der seit 01.01.2011 in Dillenburg vakanten Schulleitung, die seit 01.08.2011 vorübergehend besetzt ist, hat der Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung über mehrere Jahre eine Schulschließung geprüft. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt zeigt sich jedoch prognostisch eine Stabilisierung der Schülerzahl, sodass die Stelle ausgeschrieben ist und zeitnah nachbesetzt werden wird. Eingegangen am 29. Mai 2018 · Ausgegeben am 1. Juni 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6261 29. 05. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6261 Frage 5. Bis wann ist jeweils mit einer Nachbesetzung der Schulleiterstelle zu rechnen? Zielsetzung ist stets, die Schulleitungsstellen zügig zu besetzen. Die Dauer eines Verfahrens ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, die durch das Staatliche Schulamt oder das Kultusministerium nicht zu beeinflussen sind (z.B. Bewerberlage, Dauer der Beteiligungsverfahren, Konkurrentenstreitverfahren). Zwei der o.a. Verfahren befinden sich kurz vor ihrem Abschluss. In allen Verfahren ist eine Besetzung möglichst zum 01.08.2018, ggf. auch früher, beabsichtigt. Wiesbaden, 16. Mai 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz