Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 17.04.2018 betreffend mobile Vertretungsreserve bei Unterrichtsausfall und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Für welche Schulformen bestehen in welchen Schulaufsichtsbereichen mobile Vertretungsreserven , um Unterrichtsausfall entgegenzuwirken? Frage 2. Wie viele Stellen umfassen die mobilen Vertretungsreserven jeweils? (Darstellung bitte nach Schulform und Schulamt) Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet und dazu wird auf Anlage 1 verwiesen. Frage 3. Wie viele dieser Stellen sind derzeit a) mit einer aktiven Lehrkraft des entsprechenden Lehramts oder mit der entsprechenden Lehrbefähigung besetzt, b) mit einer Person besetzt, die nicht über das entsprechende Lehramt oder die entsprechende Lehrbefähigung verfügt, nicht besetzt? Alle Stellen, die im Rahmen des Erlasses zur mobilen Vertretungsreserve besetzt wurden, sind mit Lehrkräften mit dem entsprechenden Lehramt besetzt. Die Ressource für die mobile Vertretungsreserve wird für die unbefristete Einstellung von Lehrkräften mit entsprechendem Lehramt im Rahmen des genannten Erlasses sowie zur Einstellung von Lehrkräften anderer Lehrämter und weiterem geeigneten pädagogischen Personal, beispielsweise Lehrkräfte mit erster Staatsprüfung , zur Vertretung genutzt. Sollte eine Einstellung nicht möglich sein, können die frei werdenden Mittel für den Abschluss von TV-H-Verträgen genutzt werden. Frage 4. Unter welchen Voraussetzungen kommen Lehrkräfte der mobilen Vertretungsreserve im Vertretungsfall zum Einsatz? Auf Anlage 2 wird verwiesen. Wiesbaden, 8. Juni 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Eingegangen am 21. Juni 2018 · Bearbeitet am 21. Juni 2018 · Ausgegeben am 25. Juni 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6304 21. 06. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Anlage 1 zu KA 19/6304 Mobile Lehrervertretung Grundschule (entsprechend der Schülerzahlen an Grundschulen) Mobile Lehrervertretung für Schulen mit Förderschwerpunkt Mobile Lehrervertretung für Schulen Mobile Lehrervertretung Grundschule (entsprechend der Schülerzahlen an Grundschulen) Mobile Lehrervertretung für Schulen mit Förderschwerpunkt Mobile Lehrervertretung für Schulen Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis 5,67 4,10 4,65 5,69 4,10 4,65 Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt- Dieburg und die Stadt Darmstadt 7,31 4,10 10,16 7,33 4,10 10,16 Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt 11,01 4,20 26,78 11,09 4,20 26,78 Staatliches Schulamt für den Landkreis Fulda 3,53 2,00 4,88 3,46 2,00 4,88 Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß- Gerau und den Main- Taunus-Kreis 8,94 2,90 9,85 9,04 2,90 9,85 Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis 5,50 4,40 16,27 5,46 4,40 16,27 Staatliches Schulamt für den Landkreis Hersfeld- Rotenburg und den Werra- Meißner-Kreis 3,33 2,00 4,51 3,30 2,00 4,51 Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis 9,15 4,50 9,31 9,12 4,50 9,31 Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel 6,57 3,50 7,09 6,60 3,50 7,09 Schuljahr 2018/19Schuljahr 2017/18 Anlage 1 zu KA 19/6304 Staatliches Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg- Weilburg 7,14 2,90 14,25 7,09 2,90 14,25 Staatliches Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis 6,72 3,60 7,74 6,68 3,60 7,74 Staatliches Schulamt für den Landkreis Marburg- Biedenkopf 3,81 2,70 6,76 3,81 2,70 6,76 Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Offenbach 8,34 3,90 9,21 8,39 3,90 9,21 Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus- Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden 8,16 2,70 12,60 8,11 2,70 12,60 Staatliches Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg 5,32 4,00 5,93 5,32 4,00 5,93 Land Hessen 100,50 51,50 150,00 100,50 51,50 150,00 Anlage 2 zu KA 19/6304 6304_Anlagen.pdf Anlage_1(8)(6) Anlage_2_Erlass_Einsatz_Mobile_Vertretungsreserve_Final_M3(4)