Kleine Anfrage des Abg. Grumbach (SPD) vom 17.04.2018 betreffend Kulturcampus in Frankfurt und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung plant die Umsetzung des Frankfurter Kulturcampus in Bockenheim. Startschuss hierzu soll der Bau der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) sein. Zur Finanzierung des Projekts sollen überwiegend Gelder aus dem Hochschulbauprogramm HEUREKA II genutzt werden. Derzeit ist das Gelände noch in Nutzung der Goethe-Universität. Der Presse war zu entnehmen, dass die letzten Studentinnen und Studenten voraussichtlich erst 2021/2022 vom Campus Bockenheim ins Westend umziehen. Der Beginn der geplanten Baumaßnahme verzögert sich daher maßgeblich. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Die Landesregierung ermöglicht mit der grundlegenden Standortneuordnung der Goethe- Universität, dass der Campus in Bockenheim als neues Stadtquartier entwickelt werden kann. Sie hat sich in der Folge auch klar zu einem Kulturcampus als gemischt genutztes und kulturell geprägtes Quartier bekannt. In diesem Zusammenhang steht auch die Entscheidung, die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) auf dem Kulturcampus anzusiedeln. Der Kulturcampus wird räumlich durch den Bebauungsplan Nr. 569 "Senckenberganlage /Bockenheimer Warte" definiert, dessen Regelungsbereich sich in großen Teilen auf Grundstücke bezieht, die gemäß Kaufvertrag vom 23. August 2011 vom Land Hessen bereits an die ABG Frankfurt Holding (ABG) veräußert worden sind. Eine aufschiebende Bedingung aus dem Kaufvertrag ist die Räumung durch die Universität, die bislang in wesentlichen Teilen des Südbereichs von der Georg-Voigt-Straße und dem Areal des ehemaligen AFE-Turms bereits erfolgt ist. Zudem hat das Land Hessen das ehemalige Institut für Pharmazie in der Georg-Voigt-Straße sowie den "Jügelbau", das ehemalige Hauptgebäude der Goethe-Universität, der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung überlassen. Das Land verfügt noch über Grundstücke nördlich der Bockenheimer Landstraße, auf denen die Universitätsbibliothek und die ehemalige Dondorf-Druckerei gelegen sind. Darüber hinaus hat sich die Landesregierung im Kaufvertrag mit der ABG ein Rückübertragungsrecht "für Zwecke der Musikhochschule" verschafft, das für den vorgesehenen Standort der HfMDK im Bereich des Juridicums ausgeübt werden soll. Das Land Hessen hat zudem mit rund 70 Mio. € den überwiegenden Teil der gemeinsam mit dem Bund mit insgesamt 117 Mio. € geförderten Erweiterung und Neuordnung des Senckenberg -Museums (Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung) getragen und hierfür zusätzlich das ehemalige Hauptgebäude der Universität, den "Jügel-Bau", unentgeltlich übereignet. Darüber hinaus wurden der bereits 2013 fertiggestellte Umbau und die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der Pharmazie (Architekt: Ferdinand Kramer) im Süden des Campus Bockenheim zum LOEWE-Biodiversitäts- und Klima-Forschungszentrum BIK-F vom Land Hessen mit rund 21 Mio. € finanziert. Aus Landessicht ist keine Verzögerung eingetreten, vielmehr wurden die notwendigen Schritte nach der Grundsatzentscheidung zielgerichtet abgearbeitet. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich auf konkrete Planungsüberlegungen und Baumaßnahmen am Kulturcampus, die vom Land Hessen unmittelbar gefördert oder veranlasst werden sollen, und somit nicht auf die der ABG oder anderer privater Investoren im Bereich der bereits veräußerten Grundstücke. Eingegangen am 5. Juni 2018 Ausgegeben am 11. Juni 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6305 05. 06. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6305 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Welche Baumaßnahmen sind derzeit auf dem Gelände des Frankfurter Kulturcampus in Planung? a) Welche der geplanten Baumaßnahmen werden komplett durch öffentliche Mittel finanziert und welcher Anteil an den Baukosten entfällt dabei auf das Land Hessen? b) Welche der geplanten Baumaßnahmen werden in Teilen durch öffentliche Mittel finanziert und welcher Anteil an den Baukosten entfällt dabei auf das Land Hessen? Das Land Hessen plant, den Neubau der HfMDK auf dem Kulturcampus zu realisieren. Die Kosten hierfür werden vollständig vom Land Hessen getragen. Darüber hinaus wird die Max-Planck-Gesellschaft ein unentgeltliches Erbbaurecht an dem Landesgrundstück der ehemaligen Dondorf-Druckerei in der Sophienstraße erhalten, um dort das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik (MPI EÄ) anzusiedeln, das sowohl mit der Goethe- Universität als auch mit der HfMDK wissenschaftlich kooperiert. Zum Aufbau des MPI EÄ stellt das Land Hessen insgesamt 45 Mio. € zu Verfügung, mit denen die derzeitige Interimsunterbringung , Forschungsgroßgeräte und die Baumaßnahme am Kulturcampus finanziert werden sollen. Frage 2. Beteiligt sich das Land Hessen an den Planungskosten für die Baumaßnahmen auf dem Kulturcampus ? Die Kosten des Neubaus der HfMDK werden einschließlich der Planungskosten für eine Machbarkeitsstudie auf der Grundlage des Raumprogramms der HfMDK vollständig vom Land Hessen getragen. Darüber hinaus beinhaltet die Förderung der Baumaßnahme des MPI EÄ wie die der bereits abgeschlossenen Maßnahmen auch die Planungskosten. Frage 3. Wer ist in die Planung der Baumaßnahmen auf dem Kulturcampus eingebunden? Welchen der in die Planung eingebundenen Akteure sind an der Umsetzung der Baumaßnahmen finanziell beteiligt? In die Planung des Neubaus der HfMDK sind, wie bei Landesbaumaßnahmen üblich, die Hochschule als Nutzer, das Ressortministerium und das Finanzministerium eingebunden. Die operative Umsetzung obliegt als Baudienstleister des Landes dem Landesbetrieb Bau und Immobilien (LBIH). Die Finanzierung erfolgt aus dem Investitionshaushalt des Landes. Darüber hinaus ist die Einbindung der ABG hinsichtlich vertraglicher Regelungen über das Grundstück sowie der Stadt Frankfurt in Bezug auf das Bau- und Bauplanungsrecht erforderlich sowie, falls von der Stadt gewünscht, in Bezug auf eine mögliche Kooperation mit weiteren von der Stadt getragenen Kultureinrichtungen. Die Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft wird die Baumaßnahme für das MPI EÄ in eigener Verantwortung durchführen und hierbei das Land in Bezug auf Eigentums- und Nachbarangelegenheiten und in Bezug auf das Bau- und Bauplanungsrecht die Stadt einbinden. Hinzu kommt, dass die ABG die übergeordnete Planung der Freianlagen, Wege und Plätze auf dem Kulturcampus koordiniert und hierbei die Stadt und das Land einbindet. Frage 4. Welchen Zeitplan verfolgt die Landesregierung bei der Umsetzung der Baumaßnahmen auf dem Kulturcampus? Wie sehen die Schritte im Einzelnen aus? Zum Neubau der HfMDK existiert noch kein endgültiger Terminplan. Bis zum Sommer dieses Jahres soll eine Machbarkeitsstudie erstellt und in der Folge ein Architekturwettbewerb ausgelobt werden, der voraussichtlich im Frühjahr 2019 entschieden sein könnte. Hierauf aufbauend würde eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt, die als Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) spätestens zum Haushaltsaustellungsverfahren im Frühjahr 2021 vorliegen sollte. Die Maßnahmen zum Abriss des Juridicums könnten vorab geplant und dann bereits im Jahr zuvor als Maßnahme veranschlagt werden. Hierdurch könnte der Beginn des Neubaus der HfMDK voraussichtlich im Jahr 2022 erfolgen und eine Fertigstellung bis 2025 erreicht werden. Die Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft hat eine Vorplanung zu der Baumaßnahme für das MPI EÄ bereits angestellt. Ein Planungswettbewerb ist bereits angelaufen und soll im Oktober entschieden werden. Auch hier soll die Baumaßnahme nach Räumung der Liegenschaft durch die Goethe-Universität im Jahr 2022 beginnen. Es wird eine Fertigstellung bis 2024 anvisiert . Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6305 3 Frage 5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für den Bau der HfMDK in Bockenheim? (Angaben bitte nach Herkunft der Fördermittel aufschlüsseln.) Die Gesamtkosten für den Bau der HfMDK stehen noch nicht abschließend fest. Im Rahmen des Hochschulbauprogramms HEUREKA I stehen der Hochschule bis 2020 noch rund 11,3 Mio. € zur Verfügung. Darüber hinaus wurden aus der Verlängerung des Programms ab 2021 (HEUREKA II) weitere 90 Mio. € reserviert. Das Budget beträgt somit derzeit insgesamt 101,3 Mio. €, die über den Landeshaushalt bereitgestellt würden. Frage 6. Bis wann beabsichtigt die Landesregierung den auf sie entfallenden Anteil der Gesamtkosten zur Verfügung zu stellen? Über die Bereitstellung der Gesamtkosten ist im Zuge der haushaltsrechtlichen Veranschlagung der Baumaßnahme zu entscheiden. Eine Vorklärung wird bereits im Rahmen der Zustimmung zum Bedarf und der in diesem Zuge vorläufig ermittelten Kosten mit dem Finanzministerium erfolgen . Die Mittel werden im Zuge einer konkreten Veranschlagung über den Landeshaushalt (EP 18) in entsprechenden Raten bedarfsgerecht bereitgestellt werden. Zur Finanzierung der Planungskosten bis dahin kann das Finanzministerium für Landesbaumaßnahmen dem LBIH vorab Mittel für sogenannte "Vorarbeitskosten" bereitstellen. Frage 7. Wann rechnet die Landesregierung damit, dass das Gelände für den Bau der HfMDK zur Verfügung steht und welche Schritte unternimmt sie, um den Bau zeitnah realisieren zu können? Wesentliche Voraussetzung für den Freizug des Zielgrundstücks am Juridicum ist die Fertigstellung des Neubaus der Sprach- und Kulturwissenschaften der Goethe-Universität auf dem Campus Westend ("3. Ausbaustufe"), der im Haushalt 2018 veranschlagt und dessen Baubeginn für den Herbst dieses Jahres vorgesehen ist. Hierdurch kann eine Fertigstellung bis voraussichtlich Herbst 2021 erreicht werden, womit eine unmittelbar anschließende Realisierung des Neubaus der HfMDK möglich wird. Parallel werden bis dahin die entsprechenden Planungen bis zur Baureife vorangetrieben. Wiesbaden, 17. Mai 2018 Boris Rhein