Kleine Anfrage des Abg. Grumbach (SPD) vom 17.04.2018 betreffend Kulturcampus in Frankfurt II und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung des Fragestellers: Im Februar 2018 berichtete die Frankfurter Neue Presse, dass die Stadt Frankfurt gemeinsam mit dem Land Hessen eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben wolle, die die geplante Nutzung des Kulturcampus eingehend untersucht. Auf dem etwa 17 Hektar großen Gebiet sollen neben Bildungs- und Kultureinrichtungen vor allem Wohnungen entstehen. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Mit der Entscheidung des Landes über die grundlegende Standortneuordnung der Goethe- Universität wurde eine städtebauliche Neuentwicklung des ehemaligen Universitätscampus in Frankfurt Bockenheim möglich. Die Idee zu einem Kulturcampus auf dem Areal zwischen Senckenberganlage, Gräfstraße, Mertonstraße und Bockenheimer Landstraße wurde im August 2010 von dem damaligen hessischen Finanzminister Karlheinz Weimar und der damaligen Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth öffentlich vorgestellt. Die Idee des Kulturcampus als gemischt genutztes und kulturell geprägtes Quartier gemeinsam mit der Stadt weiterzuverfolgen, ist erklärtes Ziel der Landesregierung . Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Wurde die Machbarkeitsstudie bereits in Auftrag gegeben? a) Falls ja, wann wurde sie in Auftrag gegeben und wann rechnet die Landesregierung mit der Fertigstellung der Studie? b) Falls nein, warum nicht und bis wann ist mit der Vergabe des Auftrags zu rechnen? Mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie schwerpunktmäßig zur Verprobung des Raumprogramms der HfMDK auf dem Areal des Juridicums wurde der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) im April 2018 beauftragt. Frage 2. Wie viele Wohnungen sollen auf dem Kulturcampus in Frankfurt entstehen? Nach den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 569 wird gemäß den Angaben der Stadt Frankfurt am Main von einer Realisierung von insgesamt 1.200 Wohneinheiten im Geltungsbereich ausgegangen. Frage 3. Bei wie vielen der geplanten Wohnungen auf dem Kulturcampus handelt es sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau und welcher Anteil der Investitionskosten für öffentlich geförderten Wohnungsbau entfällt auf das Land Hessen? Die Vorgaben für den Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ergeben sich aus dem städtebaulichen Vertrag vom 27.11.2015 mit der Stadt Frankfurt, den die ABG Frankfurt Holding gemeinsam mit dem Land Hessen abgeschlossen hat. Hiernach ist ein Anteil von 30 % der Wohnflächen als geförderter Wohnraum herzustellen, was bezogen auf die o.a. Gesamtanzahl 360 Wohneinheiten wären. Der städtebauliche Vertrag gibt zudem vor, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 569 insgesamt 28.800 m² Brutto-Grundfläche (BGF) an öffentlich gefördertem Wohnungsbau Eingegangen am 6. Juni 2018 · Ausgegeben am 15. Juni 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6306 06. 06. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6306 zur Verfügung zu stellen sind, die jeweils hälftig im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung nach dem Hessischen Wohnraumförderungsgesetz und nach dem Frankfurter Programm für Familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau realisiert werden sollen. Verantwortlich für die Umsetzung der Vorgaben des städtebaulichen Vertrags ist die ABG Frankfurt Holding, die als Erwerberin der Landesgrundstücke sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten übernimmt. Die Wohnungsbauprojekte werden daher von der ABG oder, im Falle einer Weiterveräußerung der Grundstücke durch diese, von anderen Investoren oder Wohnungsbauunternehmen realisiert. Angaben zu den möglichen Investitionskosten liegen seitens des Landes nicht vor. Wiesbaden, 17. Mai 2018 Boris Rhein