Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 23.04.2018 betreffend Bahnhof Wiebelsbach und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Der Bahnhof Groß-Umstadt Wiebelsbach ist ein Knoten der "Odenwald-Bahn". Die Bahnhöfe entlang der Strecken wurden in den letzten Jahren modernisiert. In Wiebelsbach stellt sich der Vorbereich des Bahnhofs leider als unattraktiv dar. Das Gelände ist oftmals verschmutzt. Autos parken wild und ungeregelt. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Sind der Landesregierung Gründe bekannt, warum der Bahnhof Wiebelsbach trotz seiner verkehrlichen Bedeutung nicht abschließend saniert wurde? Der Bahnhof in Groß-Umstadt Wiebelsbach steht im Eigentum der Deutschen Bahn. Diese ist daher für die Planung und Ausführung der Sanierung und des barrierefreien Ausbaus zuständig. Die Finanzierung liegt gemäß Art. 87e Abs. 4 Grundgesetz in der Verantwortung des Bundes. Der Bund stellt der DB Station & Service AG Bundesmittel aus dem Budget der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zur Verfügung. Nach Kenntnis der Landesregierung besteht kein Handlungsbedarf bei der Bahnhofsanlage (Infrastruktur und Bahnsteiganlagen) selbst, sondern in Bezug auf das Bahnhofsumfeld. Die Bahnanlagen des Bahnhofs Groß-Umstadt Wiebelsbach mit etwa 1450 Reisenden täglich sind nach Angaben der Deutschen Bahn bereits mit einer Bahnsteighöhe von 55 cm über Schienenoberkante barrierefrei ausgebaut. Diese umfassende Modernisierung wurde im Zusammenhang mit dem Ausbau der "Odenwald-Bahn" durch die Deutsche Bahn durchgeführt, den das Land Hessen mit erheblichen zusätzlichen Fördermitteln unterstützt hatte. Zum Vorbereich des Bahnhofs wurde seitens der Deutschen Bahn auf Nachfrage mitgeteilt, dass DB Immobilien derzeit bezüglich des Geländes am Bahnhof (Parkplatzfläche am Bahnhof und Gelände für eine Erschließungsstraße) Verhandlungen mit der Stadt Groß-Umstadt über einen Erwerb der Fläche führt, die Verhandlungen aber noch andauern. Die Stadt Groß-Umstadt kann nach Abschluss des Grunderwerbs Maßnahmen zur Entwicklung und Modernisierung des Geländes ergreifen und hierfür Fördermittel des Landes Hessen beantragen. Frage 2. Würde die Landesregierung die Übernahme des bahnbetrieblich nicht mehr notwendigen Geländes durch die Stadt Groß-Umstadt unterstützen (wenn ja, in welcher Form)? Das Land Hessen stellt für die Verbesserung der ÖPNV-Infrastruktur wie z.B. für P+R- Anlagen, die auch den Fahrgästen zu Gute kommen, entsprechende Fördermittel über das ÖPNV-Programm zur Verfügung. Bei Förderfähigkeit eines Vorhabens, können auch die Grunderwerbskosten anteilig bezuschusst werden. Zuständige Behörde für die Infrastrukturförderung und Ansprechpartner für die Stadtverwaltung ist Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement . Frage 3. In welcher Weise würde die Landesregierung die Verbindung von Bahnverkehr und Radtourismus im Bereich Wiebelsbach unterstützen, insbesondere auch mit Blick auf Marketingmaßnahmen? Das Land Hessen fördert die Verbindung von Bahnverkehr und Radtourismus u.a. durch die Hessischen Radfernwege und den Radroutenplaner. Eingegangen am 2. Juli 2018 · Bearbeitet am 2. Juli 2018 · Ausgegeben am 6. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6323 02. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6323 Der Bahnhof Groß-Umstadt Wiebelsbach liegt neben dem Hessischen Radfernweg R 4, der Genießer -Radroute des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der RMV-Radroute "Rhein-Main- Vergnügen Route 5". Er ist von diesen Routen aus beschildert und entsprechend im Radroutenplaner Hessen https://radroutenplaner.hessen.de/ enthalten und kann für Rad- und Pedelec- Touristen ein günstig gelegener Verkehrsknotenpunkt für deren An- und Abreise sein, zumal die Fahrradmitnahme im RMV für die Fahrgäste kostenfrei ist. Die Vermarktung dieser kommunalen Vorhaben erfolgt über das zuständige Destinationsmanagement Odenwald Tourismus GmbH. Die jeweils für die Radrouten Verantwortlichen auf der kommunalen Ebene haben das für sie kostenfreie Angebot zur Darstellung ihrer Touren im Radroutenplaner Hessen bereits genutzt. Die Möglichkeiten wurden in der neuesten Version erweitert, so dass eine sehr attraktive Darstellung der Routen möglich ist. Die Beschilderung des Hessischen Radfernwegs vor Ort unterhält Hessen Mobil. Der Ortsgewerbeverein Groß-Umstadt erläutert zudem die vielfältigen Angebote im Radverkehr in Groß-Umstadt auf seiner Internetseite https://www.ogvumstadt .de/index.php/item/radeln-rund-um-gross-umstadt. Frage 4. Was müsste aus Sicht der Landesregierung geschehen, um die Attraktivität des Bahnhofs Wiebelsbach zu verbessern und welchen konkreten Beitrag würde die Landesregierung dabei leisten? Frage 5. Wäre die Landesregierung bereit eine Moderationsfunktion zu übernehmen, um zwischen der Deutschen Bahn und der Stadt Groß-Umstadt im Sinne einer konstruktiven Lösung der bestehenden Probleme zu vermitteln? Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert, besteht nach Kenntnis der Landesregierung kein Handlungsbedarf bei der Bahnhofsanlage (Infrastruktur und Bahnsteiganlagen) selbst, sondern in Bezug auf das Bahnhofsumfeld. Die Planung und Gestaltung eines Bahnhofsumfeldes obliegt dem Eigentümer der Flächen in Abstimmung mit den Aufgabenträgern des ÖPNV. Für das Land Hessen wurde auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) vom 1. Dezember 2005, in der Fassung vom 29. November 2012 festge-legt, dass die Aufgabenträgerschaft für den öffentlichen Personennahverkehr nicht beim Land Hessen, sondern bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern in gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung mit den Verkehrsverbünden liegt (§ 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 2 ÖPNVG). Die Stadt-Groß-Umstadt kann mit der Planung der Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes bereits parallel zu den laufenden Grunderwerbsverhandlungen beginnen und mit den Aufgabenträgern des ÖPNV, d.h. mit dem Landkreis und dem RMV ein ÖPNV-Konzept erstellen. Das Land Hessen stellt den Verkehrsverbünden über die Finanzierungsvereinbarung Mittel zur Verfügung, mit denen die Verkehrsverbünde die Planung fördern können. Für die spätere Förderung der baulichen Realisierung der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes durch das ÖPNV-Programm des Landes Hessen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Wiesbaden, 26. Juni 2018 Tarek Al-Wazir