Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 26.04.2018 betreffend Lärmschutz entlang der A 7 im Bereich der Gemeinde Guxhagen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Im Juni 2017 wurde seitens des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung mitgeteilt, dass als Ergebnis des durchgeführten Lärmsanierungsverfahrens vor der Siedlung "Hundsforth" eine Erweiterung des vorhandenen Lärmschutzwalls sowie die Anbringung einer zusätzlichen Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3 m auf dem Lärmschutzwall vorgesehen sei. Die Umsetzung weiterer Lärmschutzmaßnahmen entlang der BAB 7 im Bereich der Gemarkung Guxhagen sei nicht möglich, da hierfür die rechtlichen Voraussetzungen fehlen würden. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Als Ergebnis eines aufwendigen in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführten Lärmsanierungsverfahrens für den von der BAB 7 ausgehenden Verkehrslärm auf das Gemeindegebiet Guxhagen hat sich im Rahmen der Abwägung von unterschiedlichen geprüften Lärmschutzmaßnahmen die sog. Vollschutzvariante im Hinblick auf das Wohngebiet "Hundsforth" als vorzugswürdig herausgestellt. Im Rahmen dieser Variante sind vor der Siedlung "Hundsforth" die vorstehend bezeichneten Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen wird in dem betreffenden Wohngebiet auf der Grundlage der Verkehrszahlen 2015 an sämtlichen Gebäuden eine Absenkung der Lärmbelastung unterhalb der maßgeblichen Auslösewerte für die Lärmsanierung erreicht. Daraus resultiert ein umfassender Vollschutz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger des Gemeindegebiets Guxhagen . Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist mit den Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Siedlung "Hundsforth" begonnen worden? Frage 2. Falls nein, warum nicht und wie ist der zeitliche Ablauf dieser Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen ? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Mit den erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen ist durch Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement bereits begonnen worden. Ein Baurechtsverfahren setzt einen technischen Entwurf voraus, welcher die besonderen Randbedingungen auch gründungstechnischer Art berücksichtigt. Bei der zugesagten Maßnahme handelt es sich insbesondere um ein neues Bauwerk (Lärmschutzwand), welches auf einem bestehenden Bauwerk (Lärmschutzwall) errichtet werden soll. Da der vorhandene Wall nicht von der Straßenbauverwaltung hergestellt wurde, sind in Vorbereitung der Planungen Vermessungen und Baugrunduntersuchungen sowie Standsicherheitsnachweise erforderlich. Nachdem im ersten Quartal 2018 signifikante Profile am Wall freigeschnitten wurden, konnten zwischenzeitlich die benötigten Vermessungen durchgeführt werden. Dabei wurde augenfällig, dass dort vermutlich größere Anteile Bauschutt eingebaut wurden. Insofern werden nun über die üblichen Baugrunderkundungen hinaus auch ergänzende Untersuchungen notwendig, um eine zielführende Detailvariante zu entwickeln und deren Standsicherheit nachzuweisen. Eingegangen am 13. Juni 2018 · Bearbeitet am 14. Juni 2018 · Ausgegeben am 18. Juni 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6340 13. 06. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6340 Ein geotechnisches Untersuchungsprogramm wird derzeit vorbereitet, um voraussichtlich Ende des Jahres 2018 die benötigten Parameter vorliegen zu haben. Darauf aufbauend können im weiteren Verfahren die Detailvarianten hinsichtlich der Baudurchführung und der Gestaltung entwickelt werden. Hessen Mobil wird mit der Gemeinde Guxhagen in der Planungsphase Gespräche führen, um u.a. die Ausgestaltung der Wirtschaftswegeüberführung sowie die hierfür erforderliche Lücke in den Lärmschutzanlagen gemeinsam festlegen zu können. Ferner sind Detailüberlegungen zum südlichen Bauende auf Grund der unmittelbar tangierenden Strecke der Deutschen Bahn erforderlich . Abschließend ist für die zielführende Detailvariante eine Abstimmung mit anderen Trägern öffentlicher Belange herbeizuführen. Der abgestimmte Entwurf gilt dann als Grundlage für das anschließende Baurechtsverfahren. Nach dem aktuell gültigen Zeitplan wird Hessen Mobil mit der Gemeinde Guxhagen im kommenden Jahr Kontakt aufnehmen. Die beschriebene Vorgehensweise (Voruntersuchung, Entwurfs - und Genehmigungsplanung) und der Abschluss des Baurechtsverfahrens sind zwingende Voraussetzung zur Ausschreibung sowie der sich anschließenden Realisierung der Maßnahme. Zum jetzigen Zeitpunkt sind weitere konkretisierende Angaben bezüglich des zeitlichen Ablaufs des Verfahrens nicht möglich. Frage 3. Inwieweit wird die Gemeinde Guxhagen bzw. die betroffenen Bürger in dieses Verfahren eingebunden ? Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat den Bürgermeister der Gemeinde Guxhagen mit Schreiben vom 23.04.2018 über den aktuellen Verfahrensstand unterrichtet. Im Übrigen wird hinsichtlich der Beteiligung der Gemeinde Guxhagen auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Guxhagen erhalten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des entsprechenden Planfeststellungsverfahrens die Gelegenheit, sich über das Vorhaben konkret zu informieren und gegebenenfalls Einwendungen hiergegen zu erheben . Frage 4. Ist die Landesregierung bereit, sich über den Bundesrat bzw. an das Bundesverkehrsministerium zu wenden, um die Immissionsgrenzwerte der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes so zu ändern, dass auch für Bestandsstraßen diese Verordnung anzuwenden ist? Frage 5. Falls nein, warum nicht? Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Landesregierung ist bestrebt, den Lärmschutz an Straßen in Hessen stetig zu verbessern. Hierzu bedarf es jedoch insbesondere einer Verbesserung der gesetzlichen Regelungen. Diese Auffassung vertritt die Landesregierung auch gegenüber dem Bund. In diesem Zusammenhang hatte die Landesregierung im Jahr 2015 die Richtwerte für lärmschutzbedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Landesebene dem Niveau der Lärmsanierungswerte angepasst. Leider war es nicht möglich, diese einfache und zugleich wirkungsvolle Maßnahme gegenüber dem Bund durchzusetzen. Daher hat die Landesregierung den Bund seit dem Jahr 2016 in mehreren Schreiben aufgefordert , die einschlägigen bundesrechtlichen Regelungen im Sinne der Lärmbetroffenen anzugleichen . Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz am 19. und 20.04.2018 hat das Land Hessen schließlich einen entsprechenden Initiativantrag gestellt, der unter anderem darauf abzielte, unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung die Richtwerte für den ordnungsrechtlichen Straßenverkehrslärmschutz abzusenken und zumindest eine Angleichung dieser Richtwerte an die Auslösewerte der Lärmsanierung für Bundesfernstraßen zu prüfen . Bedauerlicherweise fand dieser entscheidende Teil des Initiativantrags auf der Verkehrsministerkonferenz keine Mehrheit bei den Ländern. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6340 3 Aufgrund des Abstimmungsverhaltens der übrigen Bundesländer bei der vergangenen Verkehrsministerkonferenz am 19. und 20.04.2018 im Zusammenhang mit dem von Hessen eingereichten Beschlussvorschlag zur Absenkung der Richtwerte für lärmschutzbedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen erscheint ausgeschlossen, dass ein noch weitergehender Vorschlag zur Anwendbarkeit der 16. BImSchV auf Bestandsstraßen des Bundes eine Ländermehrheit findet. Vor diesem Hintergrund wird von der Einbringung einer entsprechenden Forderung in den Bundesrat derzeit abgesehen. Dennoch wird die Landesregierung weiterhin das Gespräch mit dem Bund und den übrigen Bundesländern mit dem Ziel einer Verbesserung des Straßenverkehrslärmschutzes suchen. Wiesbaden, 4. Juni 2018 Tarek Al-Wazir