Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 26.04.2018 betreffend Entwicklung und Verteilung von Intensivklassen in Hessen und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Intensivklassen bestanden landesweit jeweils zum 30. April oder des vorausgehenden oder nächstmöglichen vergleichbaren Stichtags der Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 an allgemeinbildenden Schulen? Frage 2. Wie verteilten bzw. verteilen sich die Standorte dieser Intensivklassen landesweit auf die Schulformen der weiterführenden Schulformen zu den Stichtagen? (Darstellung bitte nach Schulform) Frage 3. Welche durchschnittliche Klassengröße umfasste eine hessische Intensivklasse zu den jeweiligen Stichtagen? Die jeweiligen Zahlen zu den Fragen 1 bis 3 sind der angefügten tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Frage 4. Wie viele für die Zuweisung von Lehrkräften relevanten Wochenstunden erhielt eine Intensivklasse zu den jeweiligen Stichtagen? Die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Dezember 2017 (ABl. 01/2018 S. 2) [Siebter Teil Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache] beschreibt eine Wochenstundenzahl für Schülerinnen und Schüler von Intensivklassen im Umfang von in der Regel mindestens 20 in der Grundschule, in den anderen Schulformen in der Regel mindestens 28 Wochenstunden. Die pro Intensivklasse zugewiesenen Stunden (18 an einer Grundschule, 22 an einer weiterführenden Schule) sind ausschließlich für die intensive Deutschförderung in der Intensivklasse zu verwenden. Weitere Wochenstunden treten durch eine möglichst frühe Teilintegration hinzu, die je nach Sprachstand und Begabung der Schülerin bzw. des Schülers variieren kann und in dem Alter bzw. dem Leistungsvermögen entsprechenden Regelklassen stattfindet, darüber hinaus auch in freiwilligen Angeboten der Schule, z.B. im AG-Bereich. Die Organisation der Teilintegration erfolgt individuell, je nach Schulsystemen und Gegebenheiten vor Ort. Seit November 2015 wird über eine zentrale, monatliche Nachsteuerung durch das Hessische Kultusministerium die Zuweisung von Lehrerstellen für die Intensivklassen geregelt. Zu den jeweiligen Stichtagen 30. April 2016, 30. April 2017 und 30. April 2018 betrugen die pro Intensivklasse zugewiesenen Wochenstunden 18 an der Grundschule und 22 an einer weiterführenden Schule. Zu den Stichtagen 30. April 2014 bzw. 2015 erfolgte die Zuweisung für die Intensivklassen dezentral über die Staatlichen Schulämter. Frage 5. Gibt es Schulformen, an denen bevorzugt Intensivklassen eingerichtet oder auch wieder aufgelöst werden? Intensivklassenstandorte sind an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen primär an Schulen mit mehreren Bildungsgängen einzurichten, damit im Hinblick auf die angestrebte frühere Teilintegration und die schließlich vollständige Integration in die Regelklasse ein individuell begabungsgerechter Übergang möglichst ohne Schulwechsel erfolgen kann. Schulen mit nur einem Eingegangen am 14. Juni 2018 · Bearbeitet am 14. Juni 2018 · Ausgegeben am 18. Juni 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6342 14. 06. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6342 Bildungsgang kommen daher nur nachgeordnet als Intensivklassenstandorte in Frage, wenn die Kapazitäten an anderen Standorten nicht ausreichen. Pro Intensivklassenstandort sollen nicht mehr als drei Intensivklassen eingerichtet werden bzw. je nach Größe der Schule auch weniger. Ausnahmen sind nur im Einvernehmen mit Schulleitung , Schulpersonalrat, Staatlichem Schulamt und Schulträger möglich. Bei mehreren Intensivklassen an einem Standort kann die Zusammensetzung individuell gestaltet werden. Eine Differenzierung kann nach Sprachniveau, Leistungsstand oder Entwicklungsstand stattfinden. Die Realisierung der späteren vollständigen Integration in die Regelklasse ist in der Regel möglichst schon bei der Intensivklassenzuweisung zu berücksichtigen. Bestehende Intensivklassen mit einer Mindestzahl von acht Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern erhalten im zweiten Schulhalbjahr 2017/18 zuweisungsrelevant Bestandsschutz. Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen werden ab zehn Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an einem Standort zugewiesen . Unter zehn Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern erfolgt deren Beschulung nach dem hessenweiten Gesamtsprachförderkonzept in einem Intensivkurs. Ein Intensivkurs kann bei entsprechenden Voraussetzungen in eine Intensivklasse umgewandelt werden. Frage 6. Welche Stelle entscheidet über die Einrichtung, den Weiterbetrieb und die Auflösung von Intensivklassen anhand welcher Kriterien? Die Zuweisung von Lehrerstellen für Intensivklassen erfolgt in dem bereits genannten monatlichen Nachsteuerungsprozess zentral durch das Hessische Kultusministerium (HKM) anhand der Daten der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) im Abgleich mit den Daten der Aufnahmeund Beratungszentren (ABZ). In diesem Prozess werden die Daten anhand der folgenden Plausibilisierungskriterien durch das Kultusministerium überprüft: Zuzugsdatum nach Deutschland, Eintrittsdatum in die Lehrer- und Schülerdatenbank, Stichtag der Altersberechnung, Altersgrenze , Dauer des Besuchs der Intensivklasse bzw. anderer Sprachfördermaßnahmen und Schülerhistorie . Darüber hinaus gibt es Intensivklassen mit Bestandsschutz. Bestehende Intensivklassen mit einer Mindestzahl von acht Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern erhalten im zweiten Schulhalbjahr 2017/18 Bestandsschutz. Frage 7. Ist sichergestellt, dass es einer Schule gleich welcher Schulform ermöglicht wird, Intensivklassen einzurichten oder im gleichen Umfang wie bisher weiterzuführen, sofern ausreichend Nachfrage besteht? Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 wird verwiesen. Frage 8. Weshalb findet sich unter der Auflistung der Schulen, welche an der Fortbildungsreihe "Willkommen , Ankommen, Weiterkommen" teilnehmen (vgl. Drucksache 19/5325), keine Schule der Schulform Gymnasium? Unter den Referenzschulen, die an der Fortbildungsreihe "Willkommen, Ankommen, Weiterkommen - mit neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen Schule gestalten" teilnehmen, finden sich die Schulformen Grundschule, Integrierte Gesamtschule (IGS), Kooperative Gesamtschule (KGS), Mittelstufenschule und berufliche Schule, da vornehmlich an diesen Schulformen Intensivklassen eingerichtet sind. Damit sind die Bildungsgänge Hauptschule, Realschule und Gymnasium sowie berufliche Schulformen abgebildet. Das Ziel der Pädagogischen Werkstatt /Fortbildungsreihe ist es, eine Veränderung und Weiterentwicklung von Schule vor dem Hintergrund einer sich weiter auffächernden Heterogenität der Lerngruppen neu zu denken, zu strukturieren, zu organisieren und zu gestalten. Eine durchlässige und der Begabung entsprechende Bildungsbeteiligung aller Kinder und Jugendlichen soll ermöglicht werden, insbesondere derjenigen, die mit Deutsch als Zweitsprache aufgewachsen sind. Die Auswahl der Schulen erfolgte auf Vorschlag der Staatlichen Schulämter in Absprache mit dem Kultusministerium. Im Verlauf der Reihe werden 16 Referenzschulen zu sogenannten "Multiplikationsschulen" und die beteiligten Lehrkräfte zu Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren fortgebildet. Somit sollen diese Schulen und die jeweiligen Lehrkräfte im Sinne des nachhaltigen Fortbildens und zur Weiterentwicklung von Schule modellhaft für alle interessierten Schulformen und Schultypen tätig sein. Wiesbaden, 5. Juni 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Tabellarische Darstellung zu den Fragen 1, 2 und 3: 30.04.2018 30.04.2017 30.04.2016 HKM Aprilabfrage 2015 HKM Aprilabfrage 2014 01.05.2018 01.05.2017 01.05.2016 * * Frage 1: 812 954 861 364 172 Frage 2: - - 511 601 559 236 143 Gesamtzahl der im Sekundarbereich an allgemeinbildenden Schulen zugewiesenen Intensivklassen: Stichtag Zuweisung zum Gesamtzahl der zugewiesenen Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen: Intensivklassen im Sekundarbereich an allgemeinbildenden Schulen nach Schulformen: Nach § 50 Abs. 3 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) i.d.F. vom 16.01.2018 sind Intensivklassen "eigene Lerngruppen". Da sie somit keiner Schulform zugeordnet sind, kann keine entsprechende Verteilung angegeben werden. Da im Rahmen der zentralen Lehrerstellenzuweisung der Intensivklassen hinsichtlich der Höhe der zugewiesenen Wochenstunden nach Intensivklassen in Primar- und Sekundarbereich unterschieden wird, kann die Gesamtzahl der im Sekundarbereich zugewiesenen Intensivklassen angegeben werden: Anlage zu KA 19/6342 Gesamtschulen (KGS, IGS) 304 339 307 117 71 Haupt- und Realschulen, Mittelstufenschulen und sonstige Verbundschulen 178 214 208 102 61 Gymnasien 22 34 30 5 2 Förderschulen 7 14 14 12 9 Frage 3: durchschnittliche Klassengrößen (allgemein, d.h. primar- und sekundarbereichsübergreifend an allgemeinbildenden Schulen) 12,5 13,0 13,2 13,6 14,8 Anzahl der plausibilisierten Schülerinnen und Schüler in zugewiesenen Intensivklassen 10.115 12.407 11.366 4.942 2.581 Anzahl zugewiesene Intensivklassen 812 954 861 364 174 Alternativ zur Schulform kann die Verteilung der Schultypen der Schulen angegeben werden, denen Intensivklassen im Sekundarbereich zugewiesen wurden: *) Die Zuweisung der Intensivklassen wird seit November des Schuljahres 2015/16 monatlich zentral auf Basis plausibilisierter LUSD-Schülerzahlen durchgeführt. In den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 erfolgte die Zuweisung von Intensivklassen dezentral über die staatlichen Schulämter. Intensivklassen im Sekundarbereich der allgemeinbildenden Schulen nach Schultypen: =