Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 24.04.2018 betreffend Hubschrauberlandeplatz des HKZ Rotenburg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: In der "HNA" vom 31.01.2018 (Ausgabe Rotenburg) war zu lesen, dass die Genehmigung für den Hubschrauberlandeplatz beim Herz-Kreislaufzentrum Rotenburg erneuert worden sei. Die ursprünglich gestellten Forderungen der hessischen Luftfahrtbehörden hätten Investitionen in Millionenhöhe erforderlich gemacht, weil ein zweiter Rettungsweg gefordert wurde. Diese Nachrüstungsforderung war ein Grund, der bei dem Verkauf des HKZs von Bedeutung war. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Wie hoch wären die Kosten für die Herstellung eines zweiten Rettungsweges gewesen? Frage 2. Wie ist zu erklären, dass das Luftfahrtbundesamt auf einen zweiten Rettungsweg verzichten kann? Frage 3. Gelten für das LBA andere Regeln als für hessische Luftfahrtbehörden? Frage 4. Wurden bei der Entscheidung des LBA hessische Behörden eingebunden? Wenn ja welche? Frage 5. Wer ist von Seiten des Landes an das LBA in dieser Frage herangetreten bzw. ist dem Land bekannt , ob es seitens des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Initiativen gab? Frage 6. Wer haftet nach der Genehmigung durch das LBA bei Sach- und Personenschäden? Frage 7. Sind bei der gewählten Verfahrensweise Amtspflichten verletzt worden? Frage 8. Waren Kabinettsmitglieder bei dem Verfahren beteiligt gewesen? Frage 9. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass andere hessische Krankenhäuser teure, zweite Rettungswege bei Hubschrauberlandeplätzen bauen mussten? Frage 10. Um welche Krankenhäuser mit jeweils welchem Investitionsbedarf handelt es sich? Hinsichtlich der nahezu identischen Fragestellungen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/6198 der Abgeordneten Knell (FDP) verwiesen. Wiesbaden, 5. Juni 2018 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 13. Juni 2018 · Bearbeitet am 14. Juni 2018 · Ausgegeben am 18. Juni 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6346 13. 06. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG