Kleine Anfrage der Abg. Hartmann (SPD) vom 30.04.2018 betreffend Zunahme von Gewalt an Schulen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Laut Datenauswertung des Landeskriminalamtes (LKA) ist die Zahl der Straftaten an hessischen Schulen im zurückliegenden Jahr gestiegen. Besorgniserregend ist insbesondere die Zunahme von gefährlichen Körperverletzungen . Vorbemerkung des Kultusministers: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten erfasst. Änderungen beispielsweise im Anzeigeverhalten beeinflussen die Statistik und können zu Schwankungen führen, ohne dass sich der Umfang der tatsächlichen Kriminalität verändert hat. "Gewaltdelikte" und die Kategorien physische, sexualisierte, psychische und verbale Gewalt sind kein Kriterium der PKS-Erfassung und können daher nicht ausgewiesen werden. Vom Hessischen Landeskriminalamt sind der statistischen Aufbereitung Delikte zugrunde gelegt worden, bei deren Begehung in der Regel Gewalt angewendet wird. Dieser Deliktskatalog ist als Anlage beigefügt. Darüber hinaus steht die subjektive, auch medial vermittelte Wahrnehmung einer deutlichen Zunahme an Gewaltvorfällen in Verbindung mit einer Beeinträchtigung des Sicherheitsempfindens im Kontrast zu den statistisch verfügbaren Zahlen und deren bisheriger wissenschaftlicher Aufarbeitung (siehe hierzu z.B. den Exkurs "Gewalt in der Schule und Einsatz von Messern" im Gutachten für den 23. Deutschen Präventionstag am 11. und 12. Juni 2018 in Dresden). Dies bedarf einer intensiven fachlichen Analyse, um das Phänomen besser einschätzen und bei Bedarf weitere gewaltpräventive Ansätze für den schulischen Bereich entwickeln zu können. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Wie hat sich die Zahl der Gewaltdelikte an hessischen Schulen in den zurückliegenden fünf Jahren entwickelt hinsichtlich a) physischer Gewalt, b) sexualisierter Gewalt, c) psychischer und verbaler Gewalt? Die Anzahl der Gewaltdelikte an Schulen unterlag in den vergangenen fünf Jahren Schwankungen . Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Gewaltdelikte an Schulen Jahr Fälle 2017 1513 2016 1416 2015 1277 2014 1406 2013 1394 Eingegangen am 11. Juli 2018 · Bearbeitet am 11. Juli 2018 · Ausgegeben am 13. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6348 11. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6348 Frage 2. Wie hat sich die Zahl der Gewaltdelikte, die sich gegen Lehrkräfte gerichtet hat, entwickelt? Die Anzahl der polizeilich bekannt gewordenen Gewaltdelikte gegen Lehrkräfte unterlag in den vergangenen fünf Jahren Schwankungen. Gewaltdelikte gegen Lehrkräfte Jahr Fälle 2017 62 2016 58 2015 50 2014 42 2013 51 Frage 3. Gibt es Statistiken, die die Vorfälle nach Schulform sowie Alter oder Geschlecht der Opfer bzw. der Täter differenzieren? Falls ja, bitte ich diese der Beantwortung der kleinen Anfrage beizufügen . Die Schulform stellt kein Erfassungskriterium in der Polizeilichen Kriminalstatistik dar. Eine Differenzierung nach Geschlecht und Alter von Opfern und Tatverdächtigen ist möglich. Opfer nach Geschlecht Jahr Männlich Weiblich Gesamt 2017 975 506 1481 2016 784 461 1245 2015 735 435 1170 2014 726 486 1212 2013 792 402 1194 Opfer nach Altersgruppen Jahr Kinder Jugendliche (14 bis 17 Jahre) Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Erwachsene (älter als 21 Jahre) 2017 594 570 106 211 2016 546 442 80 177 2015 437 485 94 154 2014 464 505 90 153 2013 467 483 90 154 Tatverdächtige nach Geschlecht Jahr Männlich Weiblich Gesamt 2017 1355 304 1659 2016 1200 297 1497 2015 1062 289 1351 2014 1239 326 1565 2013 1171 304 1475 Tatverdächtige nach Altersgruppen Jahr Kinder Jugendliche (14 bis 17 Jahre) Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) Erwachsene (älter als 21 Jahre) 2017 427 812 161 259 2016 397 689 127 284 2015 344 671 129 207 2014 397 763 138 267 2013 404 728 115 228 Schulformbezogene Daten liegen seitens der Unfallkasse Hessen (UKH) für gemeldete sog. Raufunfälle (prozentualer Anteil an allen gemeldeten Unfällen) an hessischen Schulen vor: Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6348 3 Schultypgruppe 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Berufliche Schule 3% 3% 3% Förderschule 11% 12% 10% Grund- / Haupt- / Realschule 8% 7% 7% Gymnasium 5% 4% 3% Schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule 8% 6% 7% Schulformbezogene (kooperative) Gesamtschule 7% 7% 6% Schule für Erwachsene 1% 4% 0% Gesamt 7% 6% 6% Frage 4. Welche Delikte sind bekannt? Werden nur die zur Anzeige gebrachten Vorfälle statistisch erfasst? Die an hessischen Schulen polizeilich registrierten Straftaten decken ein breites Spektrum des Strafgesetzbuches und der strafrechtlichen Nebengesetze ab (siehe Anlage 1). Unabhängig von der PKS erfasst die UKH alle gemeldeten Unfälle an hessischen Schulen und kann hierbei auch diejenigen dokumentieren, die mit Gewalt in Verbindung gebracht werden können, sogenannte Raufunfälle. Wiesbaden, 27. Juni 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlage Deliktskatalog Auswertung Gewaltdelikte an Schulen: PKS-Schl. Deliktsbezeichnung. 11140000 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 und 8 StGB 11160000 Sexuelle Übergriffe gemäß § 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB 11200000 Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB 11301000 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen 11400000 Sexuelle Belästigung § 184i StGB 13110000 Sexuelle Handlungen nach § 176 Abs. 1 und 2 StGB 13120000 Exhibitionistische / sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 3 Nr. 1 StGB 13140000 Einwirken auf Kinder nach § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB 13170000 Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176a StGB 13201000 Exhibitionistische Handlungen 13202000 Erregung öffentlichen Ärgernisses 13300000 sexueller Missbrauch von Jugendlichen 13400000 sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger 14001000 Ausübung der verbotenen Prostitution § 184f StGB 14310000 Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) an Personen unter 18 Jahre 14321100 Verbreitung von Kinderpornographie gemäß § 184b (1) 1 StGB 14323000 Besitz oder sich Verschaffen von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 3 StGB 14351100 Verbreitung von Jugendpornographie gemäß § 184c Abs. 1 Nr. 1 21001000 Raub 21002000 Schwerer Raub 21004000 Räuberischer Diebstahl 21005000 Räuberische Erpressung 21201000 Raub auf sonstige Zahlstellen / Geschäfte 21701000 Sonstiger Raubüberfall auf öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen 21702000 Schwerer Raub auf öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen 21705000 Räuberische Erpressung auf öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen 22201000 Gefährliche Körperverletzung 22211000 Gefährliche Körperverletzung öffentlichen Straßen / Wegen / Plätzen 22310000 Misshandlung von Kindern 22400000 Körperverletzung (vorsätzlich einfache) 22500000 Fahrlässige Körperverletzung 23210000 Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) 23227900 Nötigung (§ 240 StGB) 23230000 Bedrohung (§ 241 StGB) 23241000 Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 61007900 Erpressung 62000100 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 62000110 Bombendrohung 62102100 Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte 62607900 Gewaltdarstellung 62700000 Volksverhetzung 65510000 Körperverletzung im Amt 67003400 Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bilda 67301000 Beleidigung 67302000 Üble Nachrede 67303000 Verleumdung 67311000 Beleidigung auf sexueller Grundlage §§ 185 - 187, 189 StGB 67312000 Üble Nachrede auf sexueller Grundlage 67313000 Verleumdung auf sexueller Grundlage 67520000 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 72001100 Gewaltschutzgesetz § 4 72610000 Sprengstoffgesetz 72620000 Waffengesetz Anlage 1 zu KA 19/6348