Kleine Anfrage der Abg. Faulhaber (DIE LINKE) vom 02.05.2018 betreffend Personalentwicklung an hessischen Schulen - Teil I und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie hoch ist der Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern und an Schulleiterinnen und Schulleitern aufgeschlüsselt in die Bereiche: Grundschulen, allgemeinbildende Schulen SEK 1, weiterbildende Schulen SEK 2, Förderschulen/BFZ, inklusive Beschulung an Regelschulen, Berufsschulen? Der Bedarf an Lehrerstellen für die Grundunterrichtsversorgung und die Inklusion im Schuljahr 2017/18 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Bereich Anzahl Lehrerstellen Grundschule 9.045,3 Sekundarstufe I 14.766,8 Sekundarstufe II 3.947,3 Förderschulen 2.093,2 Berufliche Schulen einschließlich Schulen für Erwachsene 7.340,9 Inklusion 2.379,0 Neben der Grundunterrichtsversorgung und der sonderpädagogischen Unterstützung der allgemeinen Schulen ergeben sich weitere Bedarfe. Diese lassen sich aus den Sonderzuweisungen für z.B. den Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung, für Deputate, weitere Anrechnungen von Tätigkeiten aus dienstlichen und aus persönlichen Gründen, die sich aus der Pflichtstundenverordnung ergeben, Zuschlägen für den Ganztag, Deutschfördermaßnahmen, Zuweisung von Intensivklassen etc. ableiten. Das dafür benötigte Kontingent an Lehrerstellen beträgt 9.424,0 Stellen. Jede hessische Schule besitzt eine zugewiesene Stelle für eine Schulleiterin oder für einen Schulleiter . Daraus ergeben sich folgende Bedarfe: Berufliche Schulen 108 Schulleiterinnen und Schulleiter Förderschulen 178 Schulleiterinnen und Schulleiter Grund-, Haupt- und Realschulen 1170 Schulleiterinnen und Schulleiter Gymnasien 130 Schulleiterinnen und Schulleiter Schulformübergreifende Gesamtschulen 99 Schulleiterinnen und Schulleiter Schulformbezogene Gesamtschulen 115 Schulleiterinnen und Schulleiter Schulen für Erwachsene 16 Schulleiterinnen und Schulleiter Eingegangen am 27. Juni 2018 · Bearbeitet am 27. Juni 2018 · Ausgegeben am 29. Juni 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6353 27. 06. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6353 Frage 2. Wie ist die Altersverteilung der Lehrkräfte (aufgeschlüsselt in drei Gruppen: 26 bis 36 Jahre, 37 bis 50 Jahre, über 50 Jahre) für die oben genannten Schulformen. Eine Auswertung nach Schulformen ist nicht möglich, da in verschiedenen Schultypen verschiedene Schulformen existieren und eine Zuordnung der Lehrkräfte zu diesen nicht möglich ist (Beispiel schulformbezogene Gesamtschule). Demzufolge wurde eine Auswertung nach Schultypen vorgenommen. Es wird auf Anlage 1 verwiesen. Frage 3. Wie viele Lehrkräfte scheiden innerhalb der nächsten zwei, der nächsten fünf und der nächsten zehn Jahre in welchen Schulformen voraussichtlich aus? Wie viele sind die letzten zwei, die letzten fünf und die letzten zehn Jahre aus welchen Gründen ausgeschieden? In der Lehrerbedarfsplanung wird zur Kompatibilität von Abgängen und potenziellen Zugängen das Kriterium Lehrämter verwendet. Auf dieser Basis wurde für die künftigen Abgänge eine Auswertung nach Lehrämtern vorgenommen, die Anlage 2 zu entnehmen ist. In den letzten zwei Jahren (2016 und 2017) gab es von den unbefristet beschäftigten Lehrkräften (ohne Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und Lehrkräfte mit Gestellungsverträgen) an öffentlichen Schulen 4.323 Abgänge, in den letzten fünf Jahren (2013 bis 2017) 11.668 und in den letzten zehn Jahren (2008 bis 2017) 27.290 Abgänge. Die Abgänge erfolgten hauptsächlich altersbedingt, aufgrund von Versetzung, Beurlaubung, Tod oder Dienstunfähigkeit. Frage 4. Wie viele dieser unter Frage 3 genannten Lehrkräfte sind altersbedingt ausgeschieden? Welche anderen Gründe liegen für das Ausscheiden von Lehrkräften vor? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Wiesbaden, 18. Juni 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage 1 zu KA 19/6353 Schultypgruppe / Schultyp 26-36 Jahre 37-50 Jahre über 50 Jahre Berufliche Schulen (BS) Berufliche Schule 1.672 3.658 4.251 Förderschulen (FS) Förderschule für Lernhilfe 750 1.108 772 Sonstige Förderschule 695 1.189 936 Grund-Haupt-Realschulen (GHR) Grund- und Hauptschule 109 119 82 Grund- und Hauptschule mit Förderstufe 9 16 11 Grund-, Haupt- und Realschule 314 337 270 Grund-, Haupt und Realschule mit Förderstufe 234 296 274 Grundschule 3.542 6.249 4.202 Grundschule mit Förderstufe 29 60 49 Haupt- und Realschule 345 354 427 Haupt- und Realschule mit Förderstufe 148 142 167 Hauptschule 10 20 29 Mittelstufenschule 164 177 187 Realschule 177 217 228 Gymnasien (GYM) Gymnasiale Oberstufenschule 243 418 329 Gymnasium mit gymnasialer Oberstufe 1.957 3.500 2.406 Gymnasium ohne gymnasiale Oberstufe 55 83 83 Schulen für Erwachsene (SFE) Abendgymnasium 24 62 108 Abendrealschule 3 12 14 Kolleg 4 29 29 Schulformbezogene Gesamtschulen (KGS) Kooperative Gesamtschule mit Mittelstufenschule 89 136 108 Schulformbezogene (kooperative) Gesamtschule 2.108 2.683 2.531 Schulformübergreifende Gesamtschulen (IGS) Schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule 1.688 1.958 1.812 Anzahl Lehrkräfte¹ im Schuljahr 2017/2018 (Stichtag 01.10.2017) nach Altersgruppen ¹ befristet und unbefristet beschäftigte Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, ausgenommen LiVs und Lehrkräfte mit Gestellungsvertrag Anlage 2 zu KA 19/6353 Auf Basis zum 01.10.2017 unbefristet beschäftigter Lehrkräfte (ohne LiVs und Lehrkräfte mit Gestellungsvertrag) an öffentlichen Schulen Lehramt in den nächsten 2 Jahren (2016 bis 2017) in den nächsten 5 Jahren (2013 bis 2017) in den nächsten 10 Jahren (2008 bis 2017) Berufliche Schulen 580 1350 2430 Förderschulen (FS) 290 630 1140 Grundschulen (G) 910 2060 3590 Grund-Haupt- Realschulen (GHR) Gymnasien (GYM) 900 1970 3580 Haupt- Realschulen (HR) 860 1800 2990 Voraussichtliche zukünftige Ersatzbedarfe (Stellen) für Abgänge von Lehrkräften auf Basis aktueller Zuweisungen Lehramt wird in Hessen nicht mehr ausgebildet 6353_Anlagen.pdf Anlage_1(5)(3) Anlage_2(6)(4)