Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 03.05.2018 betreffend Kosten von Polizeieinsätzen im Rahmen von Fußballspielen in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Arbeitsstunden leisten die Hessischen Polizistinnen und Polizisten jährlich im Rahmen von Spielen der 1., 2. und 3. Bundesliga sowie der Regionalliga Südwest und der Oberliga Hessen ? (Bitte nach Liga und Jahr ab 2014/15 aufschlüsseln.) In der Saison 2014/2015 spielten Eintracht Frankfurt in der 1. Bundesliga, der FSV Frankfurt und Darmstadt 98 in der 2. Bundesliga, der SV Wehen Wiesbaden in der 3. Liga und Kickers Offenbach, der KSV Hessen Kassel sowie der KSV Baunatal in der Regionalliga Südwest. In dieser Saison wurden insgesamt 129.499 Einsatzstunden geleistet. In der Saison 2015/2016 spielten Eintracht Frankfurt und der SV Darmstadt 98 in der 1. Bundesliga , der FSV Frankfurt in der 2. Bundesliga, SV Wehen Wiesbaden in der 3. Liga und Kickers Offenbach, KSV Hessen Kassel und der TSV Steinbach in der Regionalliga Südwest. In dieser Saison wurden insgesamt 148.654 Einsatzstunden geleistet. In der Saison 2016/2017 spielten Eintracht Frankfurt und Darmstadt 98 in der 1. Bundesliga, der FSV Frankfurt und der SV Wehen Wiesbaden in der 3. Liga und Kickers Offenbach, der KSV Hessen Kassel, der TSV Steinbach sowie Teutonia Watzenborn-Steinberg in der Regionalliga Südwest. In dieser Saison wurden insgesamt 126.035 Einsatzstunden geleistet. In Hessen erfolgt die statistische Erfassung der Einsatzstunden in den jeweiligen Ligen (1. bis 4. Liga) ausschließlich pro Spieltag unabhängig der Liga. Eine Einzelerfassung wird nicht durchgeführt . Die statistischen Erfassungen, die durch die LIS-Hessen erhoben werden, orientieren sich an den geforderten Daten der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS), die für die Erstellung des jährlich wiederkehrenden "ZIS-Jahresberichts" zuständig sind. Frage 2. Welche Kosten sind dem Land Hessen für die unter 1. genannten Spiele entstanden? In Hessen werden die polizeilichen Einsatzkosten im Zusammenhang mit Fußballbegegnungen für die hessischen Profi-Vereine jeweils pro Saison erfasst. Die Berechnung erfolgt anhand der jeweils gültigen Personalkostentabelle. - Die Gesamtkosten für Fußballspiele beliefen sich für das Land Hessen in der Saison 2014/2015 auf 8,1 Mio. €. - Für die Saison 2015/2016 beliefen sich die Kosten auf 9,2 Mio. €. - Für die Saison 2016/2017 beliefen sich die Kosten auf 7,8 Mio. €. Die Kosten beziehen sich auf die Spiele der 1. Bundesliga, 2. Bundesliga, der 3. Liga sowie der Regionalliga Südwest. Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung aus heutiger Sicht die von den Bundesländern Bremen und Rheinland-Pfalz verfolgte Absicht, die Kosten für die Einsätze der Polizei im Rahmen von Bundesligaspielen auf die Deutsche Fußballliga (DFL) und damit auf die 36 Vereine der 1. und 2. Bundesliga umzulegen, in sachlicher wie rechtlicher Hinsicht? Bremen ist bisher das einzige Bundesland, das der DFL die Mehrkosten bei Hochrisiko-Spielen in Rechnung stellt. Gemeint sind Spiele, bei denen es regelmäßig zu Krawallen rivalisierender Fangruppen kommt. In dem Rechtsstreit "Deutsche Fußball Liga (DFL) gegen die Freie Hansestadt Bremen" ist am 21.02.2018 in zweiter Instanz durch das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) entschieden worden, dass sich die DFL an den Kosten für den Polizeieinsatz bei einem Eingegangen am 26. Juli 2018 · Ausgegeben am 27. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6363 26. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6363 Fußballspiel von Werder Bremen im Jahr 2015 beteiligen muss. Die DFL ist bereits in die (zugelassene ) Revision gegangen, sodass eine finale Entscheidung des Rechtsstreits durch das Bundesverwaltungsgericht erforderlich wird. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und er hat seiner Aufgabe, die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, auch bei Fußballspielen nachzukommen. Hessen erhebt daher keine Gebühren für Polizeieinsätze bei Sportveranstaltungen. Hessen folgt damit der Linie der Beschlussfassung der 195. Innenministerkonferenz (IMK) vom 31.05./01.06.2012. Die IMK sprach sich damals für verschiedene Maßnahmen zur Gewaltprävention (Alkoholkonsumverbot im ÖPNV, Fanprojekte etc.) und zur Verbesserung der Sicherheit bei Fußballspielen aus, außerdem für die konsequente Verfolgung des verbotenen Umgangs mit Pyrotechnik. Im Gegenzug behielt sich die IMK für den Fall der Nichtumsetzung ihrer Forderungen ausdrücklich vor, die Belastung der Vereine mit den zusätzlichen Kosten zu prüfen. Zuvor hatte sich bereits die 35. Sportministerkonferenz (SMK) am 03./04.11.2011 in Weimar im Rahmen der Fortschreibung des nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS) mit der Thematik befasst und Alternativen begrüßt, um die polizeilichen Einsatzkosten nicht weiter steigen zu lassen (z.B. verstärkte Einbeziehung von Heim-Ordnern bei Auswärtsspielen). Frage 4. Wurde dieses Thema in der Vergangenheit auf einer Innenministerkonferenz thematisiert, ist dies geplant und wird sich die Landesregierung weiterhin in der Innen- sowie der Sportministerkonferenz gegen eine Ausweitung des Bremer Models aussprechen? Die IMK hat in der o.g. 195. Sitzung am 31.05./01.06.2012 beschlossen, eine Kostenbeteiligung erst wieder zu prüfen, wenn die in diesem Beschluss erhobenen Forderungen von den Fußballverbänden und -vereinen nicht umgesetzt werden. Wiederholend wurden der DFB und die DFL mit Beschlussfassung der 196. IMK vom 05.-07.12.2012 darauf hingewiesen, dass bei nicht zufriedenstellendem Verlauf der Umsetzung und nicht ausreichender finanzieller Unterstützung der Gewaltprävention eine Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen in den Stadien angestrebt werde. Die IMK beschäftigt sich zudem unter dem TOP "Polizeiliche Einsatzbewältigung aus Anlass von Fußballspielen" regelmäßig mit aktuellsten Geschehnissen sowie dem Umsetzungsstand der o.g. Maßnahmen. Zuletzt wurde in der 208. IMK-Sitzung vom 06.-08.06.2018 der Bericht "Beteiligung der Deutschen Fußball Liga an Kosten für Polizeieinsätze" des Senators für Inneres der Freien Hansestadt Bremen zur Kenntnis genommen. Die bereits unter Frage 3 benannte Revisionsentscheidung des Polizeirechtssenates des BVerwG wird abgewartet. Auch die 36. - 41. SMK hat das Thema unter dem TOP "Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen " im Blick. Die Akteure des Fußballsports, vorrangig die Vereine und Verbände, nicht zuletzt aber auch die Fan-Organisationen werden explizit dazu aufgerufen, ihre Bemühungen im Hinblick auf einen gewaltfreien und störungsfreien Fußball in Deutschland zu verstärken und deutlich auszubauen. Die SMK erwartet eine klare Haltung und auch konkrete Taten, nur so sei eine Unterstützung durch die öffentliche Hand auch künftig zu rechtfertigen. Gemeinsam richten IMK wie auch SMK regelmäßig ihren Appell an die Verantwortlichen und fordern die Umsetzung jedweder notwendiger Präventionsmaßnahmen. Frage 5. Hält die Landesregierung nach wie vor Vereine, den Fußballverband und die Fußballliga generell nicht für die richtigen Adressaten solcher Gebührenerhebungen? Die hessische Polizei wird bei Einsatzlagen im Rahmen von Fußballspielen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag für die Gefahrenabwehr, die Repression sowie die Prävention tätig. Überlegungen , eine Gebührenerhebung für Fußballspiele gegenüber dem Verband bzw. der Fußballliga geltend zu machen, bestehen derzeit nicht. Vielmehr wird es als zielführender erachtet, sich weiterhin auf Bundesebene gemeinsam mit allen Beteiligten dafür einzusetzen und Lösungsansätze zu erarbeiten, um die Gewalt im Umfeld von Fußballspielen sinnvoll zu bekämpfen und hierbei auch ein gewichtiges Engagement der Vereine und der Verbände einzufordern. Frage 6. Plant die Landesregierung inzwischen eine Umsetzung des Bremer Modells in Hessen? Nein. Frage 7. Bekennt sich die Landesregierung unverändert zu den Hoheitsaufgaben der Polizei und teilt sie die Einschätzung, dass die Wahrung der öffentlichen Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden muss und daher nicht gegen Entrichtung einer Gebühr zu gewähren ist? Vorrangiges Ziel des polizeilichen Einsatzes ist, neben der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Gewährleistung eines störungsfreien und sicheren Ablaufs der Veranstaltung für eine Vielzahl von Zuschauern. Die Polizei wird somit auch bei Sportveranstaltungen hoheitlich für die Allgemeinheit tätig und nicht als Dienstleister für Vereine bzw. Fußballverbände. Wiesbaden, 10. Juli 2018 In Vertretung: Werner Koch