Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 07.05.2018 betreffend Lehrkräftemangel und Weiterbildung zu Grund- und Förderschullehrkräften im Jahr 2018 und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Um dem hessischen Lehrkräftemangel ansatzweise zu begegnen wird in Hessen berufsbegleitend eine Gruppe von Lehrerinnen und Lehrern mit abgeschlossener Zweiter Staatsprüfung in einem anderen Lehramt (Lehramt an Gymnasien, an Haupt- und Realschulen) für den Erwerb an Förderschulen ausgebildet. Im Jahr 2017 standen für hierfür 200 (Grundschule) und 80 (Förderschule) Plätze zur Verfügung. Besetzt werden konnten nur 144 (Grundschule) und 78 (Förderschule) Plätze. Im Jahr 2018 wird erneut die gleiche Anzahl an Plätzen als Weiterbildungsmaßnahme angeboten. Zum 03.05.2018 konnte die Landesregierung noch nicht mitteilen, wie viele dieser Plätze zum Schuljahresbeginn voraussichtlich besetzt werden können. Vorbemerkung des Kultusministers: In Hessen wird berufsbegleitend eine große Gruppe von Lehrerinnen und Lehrern mit abgeschlossener Zweiter Staatsprüfung in einem anderen Lehramt für den Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen ausgebildet . Für diese Sondermaßnahme werden 200 (Grundschule) bzw. 80 (Förderschule) Plätze zur Verfügung gestellt. Darin durchlaufen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das komplette wissenschaftliche Studium für das Lehramt an Grundschulen bzw. Förderschulen. Am Ende steht der ordnungsgemäße Erwerb der Befähigung für das jeweilige Lehramt. Diese Ausbildung erfolgt auf der im universitären Alltag bewährten Rechtsgrundlage im Hessischen Lehrerbildungsgesetz und wird von der Hessischen Lehrkräfteakademie in Kooperation mit Universitäten durchgeführt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann werden die Weiterbildungen zur Grundschullehrkraft bzw. Förderschullehrkraft im Jahr 2018 beginnen? Die Weiterbildungen beginnen wie folgt: Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Grundschulen: Einstellung ab dem 01.02.2018 im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme mit Hospitationsphase 1. Qualifizierungsbeginn: 09.04.2018 2. Qualifizierungsbeginn: 06.08.2018 (Nachrücktermin) Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Förderschulen: Einstellung und Qualifizierungsbeginn zum 01.06.2018 im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme mit Hospitationsphase Frage 2. Wann ist jeweils Bewerbungsschluss? Es wird angestrebt, die Einstellungen bis zum Schuljahresbeginn 2018/2019 abzuschließen. Eingegangen am 28. Juni 2018 · Bearbeitet am 28. Juni 2018 · Ausgegeben am 29. Juni 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6369 28. 06. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6369 Frage 3. Wie viele Plätze zur Weiterbildung zur Grundschullehrkraft, die im Jahr 2018 beginnt, werden voraussichtlich besetzt? Es werden voraussichtlich ca. 100 Plätze besetzt. Frage 4. Wie viele Plätze zur Weiterbildung zur Förderschullehrkraft, die im Jahr 2018 beginnt, werden voraussichtlich besetzt? Es werden voraussichtlich ca. 50 Plätze besetzt. Frage 5. Wie erklärt sich die Landesregierung die nicht vollständige Besetzung der zur Verfügung stehenden Weiterbildungsplätze im Jahr 2017 sowie gegebenenfalls im Jahr 2018? Das Kultusministerium hat bewusst eine so hohe Anzahl an Weiterbildungsplätzen zur Verfügung gestellt, um möglichst keine Bewerbungen ablehnen zu müssen. Frage 6. Wie viele Stellen an Grundschulen, werden zum Schuljahresbeginn voraussichtlich nicht besetzt werden können? Frage 7. Wie viele Stellen an Grundschulen, werden zum Schuljahresbeginn voraussichtlich nicht besetzt werden können? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihrer Deckungsgleichheit gemeinsam beantwortet. Die Schulen und die Staatlichen Schulämter befinden sich derzeit in der Planungs- und Umsetzungsphase für die Unterrichtsversorgung des kommenden Schuljahres. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Prognose gestellt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung arbeiten mit großem Engagement daran, dass möglichst alle vorhandenen Stellen zum Schuljahresbeginn besetzt sein werden. Gleichwohl zeigen die Erfahrungen der vorangegangenen Jahre, dass ein Teil der Stellen erst in den Folgewochen bis zu den Herbstferien besetzt werden kann. Die Sicherstellung der Grundunterrichtsversorgung laut Stundentafel wird davon aber zu keinem Zeitpunkt berührt sein. Frage 8. Zu welchem Zeitpunkt wird sie einen Überblick haben, wie viele Stellen zum Stichtag des Schuljahresbeginns nicht besetzt sein werden? Frage 9. Wie stellt sie sicher, dass der Landtag zeitnah zum Schuljahresbeginn über die Anzahl der nicht besetzten Stellen informiert werden wird? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Belastbare Aussagen zu Stellenbesetzungen können spätestens nach den Rückmeldungen der Schulen zur Landesschulstatistik, die im November erscheint, veröffentlicht werden. Wiesbaden, 21. Juni 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz