Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 09.05.2018 betreffend Verkehrssituation an der Bundesstraße 254 in der Ortsdurchfahrt Felsberg-Niedervorschütz und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Mit den Kleinen Anfragen (Drucksache 19/3153, Drucksache 19/4042, Drucksache 19/4913) wurde bereits auf die Mehrbelastung durch den Schwerlastverkehr in der Ortsdurchfahrt Felsberg-Niedervorschütz hingewiesen . Von Seiten der Behörden wurde eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung von Lkw und Pkw in den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr in Aussicht gestellt, sobald Ergebnisse der Verkehrszählung des Jahres 2015 vorliegen. In der Antwort der Kleinen Anfrage Drucksache 19/5810 vom 15. Januar 2018 wurde mitgeteilt, dass von Hessen Mobil auf Grundlage der offiziellen Verkehrszahlen 2015 eine Lärmberechnung für die Ortsdurchfahrt Felsberg-Niedervorschütz (B 254) durchgeführt wird. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist die Lärmberechnung wie angekündigt durchgeführt? Frage 2. Wenn nein, warum nicht? Frage 3. Wann ist mit konkreten Maßnahmen zu rechnen? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 3 zusammen beantwortet. Die in der KLA 19/3153 angekündigte Lärmberechnung wurde im Januar 2018 durchgeführt. Nach Prüfung der Lärmberechnung bedurfte diese jedoch einer differenzierten Betrachtung und einer Nachberechnung. Daher wurde nach Abstimmung zwischen dem Regierungspräsidium Kassel und der für die B 254 bei Felsberg-Niedervorschütz zuständigen Verkehrsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises Mitte April 2018 eine differenzierte Lärmberechnung bei Hessen Mobil beauftragt, die verschiedene Szenarien (Tempo 30 für alle Kfz / Lkw; Unterscheidung Tag / Nacht) berücksichtigt. Die Ergebnisse dieser Berechnung wurden Ende Mai dieses Jahres vorgelegt . Danach kommt es an vereinzelten Häusern in Felsberg-Niedervorschütz zu Überschreitungen der Beurteilungspegel in der Nacht. Diese Überschreitungen können Grundlage für eine mögliche verkehrsbehördliche Maßnahme (Geschwindigkeitsbeschränkung) oder der Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen (Förderung von Schallschutz-Fenstern) sein. Am 28.06.2018 fand in Felsberg unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörden des Schwalm- Eder-Kreises, der Stadt Felsberg und des Regierungspräsidiums Kassel, der Polizei und von Hessen Mobil ein Ortstermin statt, bei dem die konkreten Maßnahmen abgestimmt wurden. Ergebnis dieses Termins war, dass für den relevanten Abschnitt der Hauptstraße 12 bis 52a in Felsberg-Niedervorschütz, in dem es zu Überschreitungen der maßgeblichen Richtwerte der "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" des Bundes kommt, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h für Lkw in der Nacht angeordnet wird. Die schriftliche Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgte am 16.07.2018. Mit einer Umsetzung der Beschilderung durch Hessen Mobil ist bis Anfang September dieses Jahres zu rechnen. Frage 4. Nachdem von der ersten Kleinen Anfrage bis zum heutigen Zeitraum mehr als 26 Monate vergangen sind und noch immer keine Entscheidung über konkrete Maßnahmen getroffen wurde, hält die Hessische Landesregierung diesen Zeitraum für akzeptabel und nachvollziehbar? Eingegangen am 31. Juli 2018 · Bearbeitet am 31. Juli 2018 · Ausgegeben am 2. August 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6390 31. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6390 Frage 5. Kann die Hessische Landesregierung nachvollziehen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Felsberg -Niedervorschütz mit der Bearbeitung und Vorgehensweise seitens der Behörden der Hessischen Landesregierung mehr als unzufrieden ist? Frage 6. Wie gedenkt die Hessische Landesregierung die Verfahrensabläufe so einzurichten, dass in einem vertretbaren Zeitraum Entscheidungen getroffen werden können? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 4, 5 und 6 zusammen beantwortet. Der tatsächlich sehr lange Bearbeitungszeitraum ist insbesondere der Verzögerung bei der Bekanntgabe der Verkehrszahlen der bundesweiten Straßenverkehrszählung 2015 geschuldet. Da die offiziellen Verkehrszahlen der Straßenverkehrszählung 2015 im Auftrag des Bundes von der Bundesanstalt für Straßenwesen herausgegeben werden, lag die Veröffentlichung der Zahlen bzw. eine Beschleunigung des Verfahrens nicht in der Hand der Hessischen Landesregierung. Nach den Erfahrungen aus den vorherigen Straßenverkehrszählungen sowie entsprechenden Ankündigungen des Bundes wurde zunächst mit einer Veröffentlichung der Verkehrszahlen für die B 254 im Spätsommer 2016 gerechnet. Der Ankündigungstermin für die Veröffentlichung der Verkehrszahlen wurde seitdem mehrfach vom Bund verschoben. Eine Verzögerung dieses Ausmaßes war zu dem Zeitpunkt der Kleinen Anfrage 19/3153 vom 19.02.2016 leider nicht erkennbar . Nach Vorlage der offiziellen Verkehrszahlen Ende August 2017 hat die Landesregierung bei den zuständigen Stellen nochmals Anfang Dezember 2017 gesondert um Durchführung einer Lärmberechnung gebeten. Das Regierungspräsidium Kassel hat sodann eine entsprechende Lärmberechnung umgehend veranlasst. Die Ergebnisse dieses ersten Lärmgutachtens machten - wie vorstehend ausgeführt - eine differenzierte Betrachtung verschiedener Varianten und eine Neuberechnung notwendig. Über die konkrete Maßnahme wurde mit Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung inzwischen entschieden. Wiesbaden, 30. Juli 2018 In Vertretung: Mathias Samson