Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 09.05.2018 betreffend Absage der Gedenkveranstaltung am 06.04.2018 und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Am 06.04.2018 sollte in Kassel eine Gedenkveranstaltung für die NSU-Opfer, insbesondere hinsichtlich Halit Yozgat, durchgeführt werden. Wenige Tage vorher wurde diese mit der Begründung, es lägen Sicherheitsbedenken vor, abgesagt. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche konkreten Hinweise hatte die Stadt Kassel bzw. das Land Hessen, dass die Gedenkveranstaltung gefährdet sei? Konkrete Hinweise auf eine Gefährdung der Gedenkveranstaltung lagen den hessischen Sicherheitsbehörden nicht vor. Frage 2. Aus welchen Bereichen der Informationsbeschaffung insbesondere der Sicherheitsbehörden des Landes Hessen sind diese Hinweise an die politisch Verantwortlichen gegangen? Sicherheitsrelevante Hinweise sind von Seiten der Polizei Hessen oder des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen nicht übermittelt worden. Frage 3. Welche Veränderungen hat es gegeben, so dass die dann von anderer Stelle durchgeführte Gedenkveranstaltung "ohne erkennbare Zwischenfälle" bei einer Teilnehmerzahl von laut "dpa" 300 Personen durchgeführt werden konnte? Veränderungen in der Sicherheitslage sind den hessischen Sicherheitsbehörden nicht bekannt geworden. Die Absage durch die Stadt Kassel hatte zur Folge, dass anstelle der ursprünglichen Gedenkveranstaltung durch die "Initiative 6. April" eine Ersatzveranstaltung unter dem Titel "Gedenkkundgebung Halit Yozgat" angemeldet und durchgeführt wurde. Diese blieb polizeilich ohne besondere Vorkommnisse unter der Teilnahme von in der Spitze ca. 300 Personen. Frage 4. Wer hat die hessische Landesregierung auf der Gedenkveranstaltung vertreten? Bei der Gedenkveranstaltung der NSU-Opfer in Kassel war kein Mitglied der hessischen Landesregierung vertreten. Wiesbaden, 22. Juni 2018 Peter Beuth Eingegangen am 10. Juli 2018 · Bearbeitet am 10. Juli 2018 · Ausgegeben am 13. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6394 10. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG