Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 09.05.2018 betreffend Stellenentwicklung bei der hessischen Polizei und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Für den Einstellungstermin im Februar 2018 sind mit 3.471 nahezu 700 Bewerbungen mehr eingegangen als noch für den Einstellungstermin im Februar 2017. Das Interesse so vieler junger und motivierter Menschen zeigt, dass der Polizeiberuf nichts von seiner Faszination verloren hat und dass das Land Hessen ein attraktiver Arbeitgeber ist. Aus dieser Zahl von Bewerbungen ist es der hessischen Polizei gelungen, nicht nur die Einstellungszahlen zu erreichen, sondern damit gleichsam auch unverändert qualifizierte Nachwuchskräfte wie bisher für die Polizei zu rekrutieren. Diese Vorbemerkung vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Polizeianwärterstellen waren bzw. sind in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 jeweils vorgesehen? Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: Jahr Kapitel 0381 - Polizeibehörden Stellen für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst 2016 1611 2017 2091 2018 2331 2019 2191 Frage 2. a) Wie haben sich die Bewerberzahlen für das Studium für den Polizeivollzugsdienst in den Jahren 2014 bis 2018 entwickelt? Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 Bewerberzahl 5.744 5.542 6.034 7.664 Februar: 3.417 September: 5.145 (Stand 18.05.2018) Frage 2. b) Wie viele Bewerber kamen aufgrund ihrer Eignung letztendlich jeweils für das Studium in Betracht? Die Anzahl der einstellbaren und somit für das Studium in Betracht kommenden Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Jahre kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 einstellbare Bewerber 619 733 896 1.160 Verfahren noch nicht abgeschlossen Eingegangen am 12. Juli 2018 · Bearbeitet am 12. Juli 2018 · Ausgegeben am 18. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6405 12. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6405 Frage 2. c) Wie viele der als geeignet beurteilten Bewerber mussten abgelehnt werden, weil die vorgesehene Zahl der Anwärterstellen ausgeschöpft war? Gab es im Jahr 2014 noch 89 geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die nicht eingestellt werden konnten, so konnten in den Jahren 2015 bis 2017 erfreulicherweise alle auf der Rangliste geführten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber auch eingestellt werden. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Einstellungsanforderungen in den vorliegenden Jahren nicht verändert wurden. In den letzten drei Jahren wurden dabei unter Ausschöpfung der Bewerberrangliste die bedarfsorientierten Planungen zur Realisierung des Personalersatzes und Personalaufwuchses jeweils übererfüllt, so dass allen geeigneten jungen Menschen ein attraktiver Ausbildungsplatz angeboten werden konnte. 2015 wurden zusätzlich zu den ursprünglich geplanten Einstellungen geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus Rheinland-Pfalz übernommen, 2016 wurden 26 Personen, die eigentlich erst 2017 ihre Ausbildung beginnen sollten, vorzeitig eingestellt und 2017 wurden 1.160 statt der avisierten 1.155 Bewerberinnen und Bewerber eingestellt. Für das Jahr 2018 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Frage 3. Wie hoch waren jeweils die Absolventenzahlen bei der Hochschule für Polizei und Verwaltung in den Jahren 2015 bis 2017 sowie die Studienabbrecherquote der jeweiligen Jahrgänge? Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der einzelnen Jahre sowie die an der ursprünglichen Einstellungszahl abgeleitete Abbruchquote kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Jahr Studienabsolventen Ursprüngliche Einstellungszahl Abbruchquote 2015 379 415 (im Jahr 2012) 8,68 % 2016 419 465 (im Jahr 2013) 9,89 % 2017 483 530 (im Jahr 2014) 8,87 % Frage 4. Was waren die Gründe für den Abbruch bzw. das Nichtbestehen? Bitte jeweils in Prozent aufschlüsseln ? Gründe für den Abbruch des Studiums waren: Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2015: Entlassung auf eigenen Antrag: 2,89 % Entlassung wegen wiederholtem Nichtbestehen von Modulprüfungen: 5,07 % Entlassung wegen Dienstunfähigkeit: 0,72 % Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2016: Entlassung auf eigenen Antrag: 3,44 % Entlassung wegen wiederholtem Nichtbestehen von Modulprüfungen: 6,02 % Entlassung wegen Dienstunfähigkeit: 0,43 % Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2017: Entlassung auf eigenen Antrag: 2,84 % Entlassung wegen wiederholtem Nichtbestehen von Modulprüfungen: 5,47 % Entlassung wegen Dienstunfähigkeit: 0,56 % Frage 5. Werden die Studienanfänger bereits vor Aufnahme des Studiums befragt, ob bei Zusage eines anderen Studiengangs das Studium im Polizeibereich abgebrochen wird? Eine entsprechende Befragung der Studienanfängerinnen und Studienanfänger erfolgt nicht. Frage 6. Wie viele Absolventen bei der Hochschule für Polizei und Verwaltung der Jahrgänge 2015 bis 2017 sind noch bei der hessischen Polizei angestellt? Bitte für jeden Jahrgang einzeln prozentual aufschlüsseln. Jahr Absolventenzahl Zum Stichtag 01.01.2018 noch bei der hessischen Polizei beschäftigt Prozentanteil der ursprünglichen Absolventenzahl 2015 379 374 98,64 % 2016 419 411 98,01 % 2017 483 482 99,79 % Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6405 3 Frage 7. Wie hoch ist der Ersatzbedarf, der durch Ruhestandsversetzungen in den Jahren 2017 bis 2022 im Polizeivollzugsdienst entsteht? Der Ersatzbedarf im Polizeivollzugsdienst für vorzeitige Ruhestandsversetzungen und altersbedingte Ruhestandseintritte in den einzelnen Jahren 2017 bis 2022 ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Für die Jahre 2018 bis 2022 handelt es sich um Prognosewerte anhand der vorliegenden Erkenntnisse. Diese Zahlen unterliegen noch weiteren Veränderungen, z.B. durch Anträge zur freiwilligen Dienstzeitverlängerung oder Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand. Jahr Ersatzbedarf aus Ruhestandseintritten und -versetzungen* 2017 466 2018 494 2019 433 2020 432 2021 470 2022 441 * ohne Angehörige der Hochschule für Polizei und Verwaltung und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport Frage 8. Plant die Landesregierung für 2018 bzw. die Folgejahre bis 2022 eine Anpassung der Einstellungskriterien für Polizeianwärter, insbesondere hinsichtlich der Qualifikation der Bewerber? Die hessische Landesregierung plant daher derzeit keine Anpassung der Einstellungskriterien für das Einstellungsjahr 2018 und die Folgejahre bis 2022. Frage 9. Plant die Landesregierung in den kommenden drei Jahren Veränderungen beim Zuschnitt bzw. der Anzahl von Polizeirevieren und falls ja, welche? Die hessische Landesregierung plant derzeit beim Zuschnitt bzw. der Anzahl von Polizeirevieren in den kommenden drei Jahren keine Veränderungen. Wiesbaden, 4. Juli 2018 Peter Beuth