Kleine Anfrage der Abg. Knell (FDP) vom 14.05.2018 betreffend Schwimmbäder und Bedarf an Fachkräften und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Der "Gießener Anzeiger" vom 12. Mai 2018 berichtete von einem zunehmenden Fachkräftemangel zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes hessischer Schwimmbäder. Laut "Bundesverband Deutscher Schwimmmeister" würden in Hessen rund 400 Fachangestellte für Bäderbetrieb oder Schwimmmeister fehlen , Tendenz steigend. Ein großer Teil der aktuell tätigen Fachkräfte werde in den nächsten Jahren in den altersbedingten Ruhestand gehen. Besonders der Betrieb kleinerer Schwimmbäder in ländlichen Regionen sei gefährdet, wenn nicht ausreichend qualifizierte Angestellte und Schwimmmeister zur Verfügung stehen. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Nachhaltige Fachkräftesicherung ist ein zentraler Handlungsschwerpunkt der Hessischen Landesregierung und eine gesamtgesellschaftliche, dauerhafte Zukunftsaufgabe. Zuverlässig setzt die Hessische Landesregierung förderliche Rahmenbedingungen. Sie unterstützt die Wirtschaft, die Regionen und die weiteren Gestaltungspartner des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes beim Finden, Binden und Halten von Fach- und Arbeitskräften. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport und dem Hessischen Kultusminister wie folgt: Frage 1. Welche Erkenntnisse hat die hessische Landesregierung in Bezug auf den sich abzeichnenden Fachkräftemangel im Bereich der Schwimmmeister und Fachangestellten für den Badebetrieb in Hessen? Schwimmmeister und Fachangestellte für Bäderbetriebe beaufsichtigen den Badebetrieb in Freioder Hallenbädern, betreuen die Badegäste und überwachen die technischen Anlagen. Einsatzfelder sind zum Beispiel in öffentlichen und privaten Frei- und Hallenbädern, in See- und Strandbädern sowie in Meerwasser- und Wellenbädern. Laut Auskunft des Statistik-Services Südwest der Bundesagentur für Arbeit waren im Mai 2018 bundesweit knapp 400 Arbeitslose und auf Hessen bezogen rund 30 Arbeitslose aus dem Bereich Badeaufsicht (Fachkraft) registriert. Gleichzeitig waren im Mai 2018 bundesweit rund 690 offene Arbeitsstellen und hessenweit knapp 65 offene Arbeitsstellen in diesem Bereich gemeldet . Dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) liegen keine Erkenntnisse in Bezug auf einen sich abzeichnenden Fachkräftemangel im Bereich der Schwimmmeister und Fachangestellten für den Badebetrieb in Hessen vor. Frage 2. Was tut die Landesregierung konkret, um den Fachkräftebedarf im Bereich der Schwimmbäder sicherzustellen? Um die Arbeitgeber bei ihrer originären Aufgabe der Fachkräftesicherung zu unterstützen, hat die Hessische Landesregierung mit strategischen Ansätzen in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarktpolitik und Internationalisierung verschiedenste Maßnahmen und Projekte auf den Weg gebracht. Beispielsweise hat sie im HMSI die Stabsstelle Fachkräftesicherung in Hessen als zentrale Ansprechpartnerin auf Landesebene eingerichtet. Eingegangen am 3. Juli 2018 · Bearbeitet am 3. Juli 2018 · Ausgegeben am 6. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6437 03. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6437 Die Sicherung des Personalbedarfes eines kommunalen Schwimmbades ist Aufgabe der Kommune oder der Träger des Schwimmbades selbst. Die Hessische Landesregierung stellt mit dem Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) ein Programm zur Verfügung, welches für die Investition in Schwimmbäder für die Jahre 2019 bis 2023 insgesamt 50 Mio. Euro bereitstellt. Hiermit werden Investitionen gefördert, um Schwimmbäder u.a. zu modernisieren. Moderne und zeitgemäße Schwimmbäder entfalten eine größere Attraktivität für die Bürgerinnen und Bürger und potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ermöglichen einen wirtschaftlicheren Betrieb, welcher wiederum die notwendigen Ressourcen für qualifiziertes Personal ermöglicht. Frage 3. Ist nach Ansicht der Landesregierung auszuschließen, dass der Mangel an Fachkräften zu Betriebseinschränkungen (eingeschränkte Öffnungszeiten u.ä.) oder gar zur vorübergehenden Schließungen von Schwimmbädern führen kann? Dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport liegen keine Erkenntnisse zu einem Fachkräftemangel vor. Inwiefern sich ein solcher auf Betriebseinschränkungen und vorübergehende Schließungen von Schwimmbädern auswirkt, ist nicht bekannt. Dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration liegen hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor. Frage 4. Befürchtet die Landesregierung aufgrund der Fachkräftesituation negative Auswirkungen auf den Schwimmunterricht? Dem Hessischen Kultusministerium (HKM) sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur wenige Fälle bekannt, in denen an Schulen kein Schwimmunterricht angeboten werden kann. Seitens der Hessischen Landesregierung wird wahrgenommen, dass die Schulträger ein hohes Interesse daran haben, die Rahmenbedingungen für den Schwimmunterricht sicherzustellen. HMdIS und HMSI liegen hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor. Wiesbaden, 25. Juni 2018 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel