Kleine Anfrage des Abg. Kummer (SPD) vom 16.05.2018 betreffend Schummelsoftware beim Fuhrpark der Landesregierung und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung des Fragestellers: Wie unter anderem der "Bayerische Rundfunk" am 08.05.2018 meldet, "(…) seien in Deutschland rund 33.000 und weltweit insgesamt rund 60.000 zugelassene Fahrzeuge der Modelle A6 und A7 (vom Einsatz weiterer Betrugssoftware) betroffen. Audi habe sofort die Auslieferung in den Handel gestoppt. Nun würden auch die Kunden informiert, die ein solches Modell bestellt haben. Der Autobauer werde ein Software- Update zur Verfügung stellen. In den betroffenen Fahrzeugen sind laut Kraftfahrtbundesamt illegale Abschalteinrichtungen verbaut, die das Abgassystem manipulieren. Es trifft ausgerechnet den als Dienstwagen beliebten Audi A6 - und das in der noch aktuellen Baureihe, die erst im Sommer durch ein Nachfolgemodell abgelöst werden wird. (...)" (Quelle: https://www.br.de/nachrichten/weitere-audi-software-im-visier-derermittler -100.html; abgerufen am 15.05.2018 16:55 Uhr) Vorbemerkung des Chefs der Staatskanzlei: Im Hinblick auf den vom Fragesteller in seiner Vorbemerkung zitierten Link (br-Nachrichten), in dem auf einen Bericht des "Spiegel" Bezug genommen wird (http://www.spiegel.de/ auto/aktuell/audi-manipulierte-beliebtes-dienstwagenmodell-a-1206722.html), wird bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage davon ausgegangen, dass es sich bei den betroffenen Dieselfahrzeugen um Fahrzeuge mit der "großen" Diesel-Motorisierung des Typs V6 TDI Gen2 Evo in der Version mit 200 KW handelt. Eine Aussage dahin gehend, ob und welche Fahrzeuge von dem aktuellen Vorwurf der Softwaremanipulation betroffen sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Entsprechende Mitteilungen des Herstellers liegen nicht vor. Im Sachverständigenportal TÜV/der DEKRA "ArgeTP21" sind momentan keine Rückrufaktionen für die genannten Fahrzeugtypen dokumentiert. Auch die Rückrufdatenbank des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) listet derzeit keine diesbezüglichen Informationen auf (Stand 12.06.2018) Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport, dem Minister der Finanzen, der Ministerin der Justiz, dem Kultusminister, dem Minister für Wissenschaft und Kunst, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Minister für Soziales und Integration, wie folgt: Frage 1. Inwiefern sind Fahrzeuge vom Fuhrpark der Landesregierung hiervon betroffen? Frage 2. Sofern Fahrzeuge betroffen sind: Seit wann sind die betroffenen Fahrzeuge im Besitz des Landes (respektive der Landesregierung) und um wie viele Fahrzeuge welchen Typs handelt es sich und welchen Ministerien sind diese bis dato zugeordnet? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenfassend beantwortet. Die Antworten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Ressort Anzahl Fahrzeuge Audi A6, V6 TDI Gen2 Evo (200kW) im Bestand seit Ressort nachgeord. Bereich Hessische Staatskanzlei 1 0 Juli 2017 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport 0 7 Sept. 2015 bis Dez. 2017 Hessisches Ministerium der Justiz 1 0 Januar 2018 Hessisches Ministerium der Finanzen 0 0 --- Eingegangen am 2. Juli 2018 · Bearbeitet am 2. Juli 2018 · Ausgegeben am 6. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6438 02. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6438 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 0 1 Januar 2018 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 0 0 --- Hessisches Kultusministerium 0 0 --- Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 0 0 --- Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst 1 2 März bis Juli 2017 Frage 3. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um zeitnah Abhilfe zu schaffen, insbesondere unter umweltpolitischen Aspekten? Sollte sich der Verdacht der Abgasmanipulation bestätigen, wird die Landesregierung alle rechtlich möglichen Schritte unternehmen, um zeitnah die betroffenen Fahrzeuge gegen beanstandungsfreie Fahrzeuge auszutauschen. Leasingfahrzeuge werden nach Ablauf des Leasingzeitraums gegen beanstandungsfreie Fahrzeuge ausgetauscht. Frage 4. Ist durch die Tatsache, dass Betrugssoftware eingesetzt wurde, bei der Landesregierung ein Vertrauensverlust hinsichtlich des genannten Herstellers entstanden? Falls die Frage bejaht wird, wird die Landesregierung künftig auf andere Hersteller mit umweltfreundlichen und weniger Kohlenwasserstoffe verbrennende Fahrzeuge setzen? Die Fahrzeugbeschaffung innerhalb der Hessischen Landesregierung erfolgt streng nach den Vorgaben des Vergaberechts. Fahrzeuge, die gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung oder andere Rechtsnormen verstoßen, dürfen nicht beschafft werden. Wiesbaden, 28. Juni 2018 Axel Wintermeyer