cqms 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) betreffend Leiterdeputat für Schulen mit mehreren Standorten Vorbemerkung: Gemäß der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 19/1713 gewährt die Landesregierung Verbundschulen eine standortbezogene Zuweisung und einen Standonzuschlag für zusätzliche Koordinations- und Verwaltungsaufgaben. Bei Verbundschulen erhöht sich das Deputat für Schulleiterinnen und Schulleiter (Leiterdeputat) für jeden weiteren genehmigten Standort um drei Wochenstunden. Voraussetzung für die Gewährung sei ein paralleles Schulformangebot an den Standorten. Diese Voraussetzung führt in der Praxis zu kuriosen Bedingungen, so dass offenbar eine Schule, die an einem weiteren Standort zwar zahlreiche Klasse ausgelagert hat, aber dort aus pädagogischen Gründen nicht alle Jahrgangsstufen unterrichtet, keinen Zuschlag erhält, obwohl ihr dennoch umfangreiche Koordinations- und Verwaltungsaufgaben durch den zweiten Standort entstehen, Ich frage die Landesregierung: 2. 3. 4. 5. 6. Unter welchen Voraussetzungen erhält derzeit eine Schule einen Zuschlag zum Leiterdeputat, sofern die Schule über mehr als einen Standort verfügt? Wie begründet die Landesregierung die Voraussetzung eines parallelen Schulformangebots an den Standorten, um den Zuschlag zu effeilen? Verfügt eine Grundschule über einen weiteren Standort mit einer elnzigen jahrgangsübergreifenden Klasse der Jahrgänge 1 bis 4, erhält sie dann den Zuschlag? Verfügt eine Grundschule über einen weiteren Standort mit zwei jahrgangsübergreifenden Klassen (beispielsweise 1 und 2 sowie 3 und 4), erhält sie dann den Zuschlag? Verfügt eine Grundschule über einen weiteren Standort, an dem sechs jahrgangsbezogene Klassen (beispielsweise zweimal Klasse 1, zweimal Klasse 2 und zweimal Klasse 3) unterrichtet werden, die vierten Jahrgangsstufen jedoch aus pädagogischen Gründen alle am Hauptstandor-t unterrichtet werden, erhält sie dann den Zuschlag? Sollte die Grundschule im Fall von Frage 5 keinen Zuschlag erhalten, wie begründet dle Landesregierung dies? Fällt an einer Schule wie in Frage 5 beschrieben in der Regel weniger zusätzlicher Koordinations- und Verwaltungsaufwand für die Schulleitung an als beispielsweise an einer Schule, die weniger Klassen am weiteren Stand01t vorhält, dort aber alle Jahrgangsstufen (ggf. jahrgangsübergreifend) unterrichtet werden? Wiepaden . Mai 2018 6ege% Eingegangen am Ausgegeben am