Kleine Anfrage der Abg. Faeser und Rudolph (SPD) vom 22.05.2018 betreffend Einstellungen für den Polizeivollzugsdienst im Februar 2018 und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Polizeianwärterinnen und -anwärter wurden im Februar 2018 eingestellt? Für den Einstellungstermin Februar 2018 wurden 401 Polizeianwärterinnen und -anwärter eingestellt . Frage 2. Wie viele Bewerbungen gab es zum Einstellungstermin Februar 2018? Für den Einstellungstermin Februar 2018 lagen 3.417 Bewerbungen vor. Frage 3. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben für den Einstellungstermin Februar 2018 die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt? Frage 4. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber mussten für den Einstellungstermin Februar 2018 trotz Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen abgelehnt werden? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Das Eignungsauswahlverfahren umfasst die Überprüfung der Einstellungsvoraussetzungen einschließlich der Eignungsprüfung (Eignungsauswahlverfahren im engeren Sinne) und der polizeiärztlichen Auswahluntersuchung. Um die Eignungsprüfung zu bestehen, müssen in allen das Eignungsauswahlverfahren umfassenden Anforderungsbereichen jeweils die erforderlichen Mindestleistungen erbracht werden. Vor diesem Hintergrund ist die niedrigste erreichbare Summe, die zum Bestehen der Eignungsprüfung führen kann, aktuell eine Punktzahl von 673 Punkten. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Eignungsprüfung bestanden haben, sind dann grundsätzlich für eine Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst geeignet. Für den Einstellungstermin Februar 2018 haben 633 die Eignungsprüfung bestanden. 90 Bewerberinnen und Bewerber standen aufgrund eigener Entscheidung - trotz bestandener Eignungsprüfung - nicht oder nicht zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung. 142 Bewerberinnen und Bewerber wurden - trotz bestandener Eignungsprüfung - im weiteren Verfahren abgelehnt. Für den Einstellungstermin Februar 2018 konnten somit letztlich 401 Bewerberinnen und Bewerber in den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt werden. Wiesbaden, 21. Juni 2018 Peter Beuth Eingegangen am 10. Juli 2018 · Bearbeitet am 10. Juli 2018 · Ausgegeben am 13. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6476 10. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG