Kleine Anfrage der Abg. Faeser und Rudolph (SPD) vom 22.05.2018 betreffend frühzeitiger Abbruch des Studiums an der Hochschule für Polizei und Verwaltung und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Laut den Antworten des Innenministeriums auf kleine Anfragen der SPD-Fraktion wurden 2015 733 Polizeianwärterinnen und -anwärter, 2016 896 Polizeianwärterinnen und -anwärter und 2017 1160 Polizeianwärterinnen und -anwärter eingestellt. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Fragesteller geben zutreffend die im Rahmen der Einstellungsoffensive in den Jahren 2015 bis 2017 erfolgten Einstellungszahlen wieder. Im Jahr 2017 startete hier mit 1.160 Anwärterinnen und Anwärtern der größte Polizeiausbildungsjahrgang aller Zeiten. Diese konsequente Sicherheitspolitik setzt die hessische Landesregierung auch in den Jahren 2018 und 2019 fort. In 2018 werden 270 zusätzliche Anwärterinnen und Anwärter ihr Studium aufnehmen und in 2019 sind es nochmals 240 zusätzliche Einstellungen. Mit dem historischen Personalaufwuchs geht bis zum Jahr 2022 auch eine entsprechende Planstellenmehrung einher. Dann stehen 15.290 Planstellen für ausgebildete Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung. Im Ergebnis bedeutet dies ein nie da gewesenes Stellenplus von 11 %, wovon alle Polizeidienststellen des Landes und damit die Bürgerinnen und Bürger profitieren. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Einstellungsjahrgangs Februar 2015 haben das Studium an der Hochschule für Polizei und Verwaltung erfolgreich beendet? Wie hoch war die Abbruchquote in diesem Jahrgang? Die Regelstudienzeit des Einstellungsjahrgangs Februar 2015 endete im Januar 2018. Zu diesem Termin haben 241 Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen Polizeivollzugsdienst das Studium erfolgreich absolviert. Ausgehend von den ursprünglichen erfolgten 274 Einstellungen, lag die Abbruchquote bei 12,04 %. Die Festlegung der Einstellungszahlen erfolgt bedarfsorientiert. Die Planungen basieren dabei seit 2015 auf prognostizierten Entwicklungen, die naturgemäß Schwankungen, sowohl bezogen auf den tatsächlichen Verlauf der Personalfluktuation als auch die Zahl der erfolgreichen Studienabsolventen , unterliegen. Aktuell berücksichtigen die Planungen der Einstellungszahlen einen Zuschlag von 10 % zum Ausgleich von Studienabbrüchen. Anwärterstellen, die durch Studienabbrüche wieder frei werden, werden in der Regel sofort beim nächsten Einstellungstermin wiederbesetzt. Zum landesweiten Ergänzungstermin im Februar 2018 konnten mit den 241 erfolgreichen Studienabsolventen die von den Dienststellen gemeldeten Ersatzbedarfe abgedeckt und die ersten 15 zusätzlichen Beamtinnen und Beamten aus dem absehbaren historischen Personalaufwuchs von 1.520 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten realisiert werden. Frage 2. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen Polizeivollzugsdienst umfasst der Einstellungsjahrgang September 2015 zum 30.04.2018? Frage 3. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen Polizeivollzugsdienst umfasst der Einstellungsjahrgang Februar 2016 und September 2016 zum 30.04.2018? Eingegangen am 12. Juli 2018 · Bearbeitet am 12. Juli 2018 · Ausgegeben am 18. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6477 12. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6477 Frage 4. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen Polizeivollzugsdienst umfasst der Einstellungsjahrgang Februar 2017 und September 2017 zum 30.04.2018? Die Angaben zur Beantwortung der Fragen 2 bis 4 sind zum Stichtag 30.04.2018 in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: Jahr Einstellungsjahrgang Februar Einstellungsjahrgang September 2015 -- 404 2016 308 528 2017 508 618 Wiesbaden, 4. Juli 2018 Peter Beuth