Kleine Anfrage der Abg. Löber (SPD) vom 09.07.2014 betreffend Ortsumgehung für den Stadtteil Eckelshausen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Stand der geplanten Ortsumgehung für den Stadtteil Eckelshausen der B 62? Frage 2. Sind bereits alle notwendigen Untersuchungen fertiggestellt? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Projekt "B 62, Ortsumgehung Biedenkopf/Eckelshausen" ist Bestandteil des Planungsprogrammes von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement und wird von dort im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen betrieben. Derzeit werden der technische Vorentwurf sowie die Landschaftspflegerische Begleitplanung für die mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) abgestimmte Vorzugsvariante erarbeitet. Nach heutiger Einschätzung soll die Vorentwurfsplanung noch in der ersten Jahreshälfte 2015 dem BMVI zur Genehmigung vorgelegt werden. Sobald die Zustimmung des BMVI vorliegt, kann Hessen Mobil den auf dem Vorentwurf aufbauenden Feststellungsentwurf erarbeiten, mit dem nachfolgend beim Regierungspräsidium Gießen als zuständiger Anhörungsbehörde die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beantragt wird. Frage 3. Liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ortsumgehung Eckelshausen vor? Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Baubeginn der Ortsumgehung von Eckelshausen liegen noch nicht vor. Frage 4. Ist das Land Hessen bereit, sofern die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, den Bau der Ortsumgehung Eckelshausen zu unterstützen und die Finanzierung sicherzustellen? Bei Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzungen wird es Aufgabe des Bundes sein, als zuständiger Baulastträger für die Bundesstraßen-Ortsumgehung von Eckelshausen die erforderlichen Finanzmittel für eine Umsetzung des Projektes bereitzustellen. Wiesbaden, 3. August 2014 In Vertretung: Mathias Samson Eingegangen am 8. August 2014 · Ausgegeben am 13. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/648 08. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG