Kleine Anfrage der Abg. Waschke (SPD) vom 23.05.2018 betreffend Katastrophenschutzübungen im Landkreis Fulda und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Hessen hat auf landesgesetzlicher Grundlage ein Katastrophenschutz-Konzept (KatS-Konzept) erstellt. Das Land hat seit 2008 insgesamt über 53 Mio. € für die Ausstattung zur Verfügung stellen können und nimmt somit im Ländervergleich einen Spitzenplatz ein. Danach werden für die nach dem KatS-Konzept des Landes vorgesehenen Einheiten die erforderliche Fahrzeugausstattung und -ausrüstung vom Land Hessen gestellt. Die Fahrzeuge und deren Ausstattung werden auf der Grundlage von DIN-Normen oder zwischen Bund und Ländern abgestimmten Konzepten aufgebaut und den unteren Katastrophenschutz -Behörden (UKB) der Landkreise und der kreisfreien Städte - als verwaltenden Stellen - zugewiesen. Die kommunalen Feuerwehren (FW), die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter- Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser-Hilfsdienst (MHD) sowie die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) sind dann als Träger der Einheiten für die Aus- und Fortbildung der KatS-Angehörigen sowie der Fahrzeug- und Materialpflege verantwortlich. In § 26 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) ist festgelegt, dass auch die UKB eigene Einheiten und Einrichtungen bilden können. Sollte ein Landkreis - im Rahmen seiner Zuständigkeit als UKB - weitere Einheiten und Einrichtungen als die vom Land vorgesehenen für erforderlich halten, kann er diese selbstständig aufstellen und unterhalten. Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz des Landes ist in der Anlage 3.1 des KatS- Konzeptes geregelt und umfasst u.a. die Bereiche Ausbildung und Katastrophenschutzübungen. Aus- und Fortbildung Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf den zwischen dem Bund, den Ländern , den öffentlichen Trägern der Einheiten (FW und THW) und den anerkannten privaten Trägern der Einheiten (ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD) abgestimmten Stufensystem (Ausbildung auf Standortebene, auf überörtlicher Ebene, auf Landesebene und auf Bundesebene) auf. Ausbildung auf Standortebene Für die Ausbildung des Personals der Einheiten weist das Land den Einheiten über die UKB jährlich einen Pauschalbetrag zur Selbstbewirtschaftung zu. Die Zahlung soll die Erstattung der Kosten kleinerer Übungen auf Standortebene ermöglichen. Ausbildung auf überörtlicher Ebene Für die Ausbildung des Personals der Einheiten und Einrichtungen stellt das Land auf dem Dienstweg den UKB jährlich einen Pauschalbetrag zur Selbstbewirtschaftung zur Verfügung. Diese Zahlung soll die Erstattung der Kosten kleinerer Übungen, Stabs-, Stabsrahmen- oder Rahmenübungen ermöglichen. Eingegangen am 29. Juni 2018 · Bearbeitet am 29. Juni 2018 · Ausgegeben am 3. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6481 29. 06. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6481 Ausbildung auf Landesebene Die Ausbildung auf Landesebene erfolgt an der Hessischen Landesfeuerwehrschule (HLFS), an Schulen der Landesverbände der Hilfsorganisationen oder weiteren geeigneten Schulen. Die Kosten für diese Ausbildungen werden durch das Land getragen. Ausbildung auf Bundesebene Die Ausbildung auf Bundesebene erfolgt an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ), oder im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung an der HLFS, an Schulen der Landesverbände der Hilfsorganisationen oder weiteren geeigneten Schulen. Die Kosten werden durch den Bund getragen. Katastrophenschutzübungen Die UKB haben die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen zu treffen, um eine wirksame Katastrophenabwehr zu gewährleisten. Dazu zählen auch die Vorbereitung und Durchführung von Katastrophenschutzübungen (§ 29 Abs. 1, Nr.5 HBKG). Die Durchführung von Katastrophenschutzübungen sind nicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen gemeinsamen Übungen, Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen der FW in einem Landkreis (§ 4 Abs. 1, Nr.6 HBKG), an Anlagen mit einem besonderen Gefahrenpotential (§ 47 HBKG), an Anlagen nach der Störfall-Verordnung (§ 48 HBKG) oder an baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten § 2 Abs. 8 HBO) zu verwechseln, die im gesetzlichen Verantwortungsbereich der Kommunen und der Landkreise liegen. KatS-Übungen auf Standortebene Zur Finanzierung von Katastrophenschutzübungen auf Standortebene (Ebene UKB) können besondere Haushaltsmittel beim Land beantragt werden, wenn deren Kosten nicht aus den Pauschalbeträgen für die Ausbildung getragen werden können. KatS-Übungen auf Standortebene mit Sonderförderung Zur Finanzierung von größeren Übungen auf Standortebene - deren Kosten wegen ihres Umfangs nicht aus den Pauschalbeträgen getragen werden können - stellt das Land jährlich gesonderte Haushaltsmittel (Sonderförderung) zur Verfügung. Die Finanzierung solcher Übungen ist im KatS-Konzept geregelt. KatS-Übungen oberhalb der Standortebene und Übungen des Landes Zur Finanzierung von Übungen oberhalb der Standortebene - dies sind Übungen, die sich auf den Bereich von mindestens zwei UKB erstrecken - und für vom Land angeordnete Übungen stehen jährlich nach Maßgabe des Haushaltsansatzes gesonderte Haushaltsmittel (Sonderförderung ) zur Verfügung. Die finanziellen Zuwendungen des Landes für die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz orientieren sich an den Fahrzeugen und den dort vorgesehenen Besatzungen. Dem Landkreis Fulda sind 38 Fahrzeuge/Einsatzmittel für Zwecke des Katastrophenschutzes zugewiesen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Katastrophenschutzübungen wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 im Landkreis Fulda durchgeführt? Nach den Jahresstatistiken des Katastrophenschutzes wurden im Landkreis Fulda nachfolgende Ausbildungsveranstaltungen und Übungen durchgeführt: Siehe Anlagen, Tabelle 1 und 2. Nach den Jahresstatistiken des Brandschutzes wurde im Landkreis Fulda eine gemeinsame Übung gem. §§ 4 Abs. 1 Nr.6, 47, 48 HBKG; 2 Abs. 8 HBO an Anlagen mit einem besonderen Gefahrenpotenzial, an Anlagen nach der Störfall-Verordnung oder an baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) durchgeführt. Diese gemeinsame Übung erfolgte 2017 an der ICE-Schnellfahrstrecke Fulda-Würzburg. Frage 2. Welche Katastrophenschutzübungen sind im Landkreis Fulda für die Jahre 2018 und 2019 geplant ? Durch die UKB (Landkreis Fulda) wurden bisher keine Kenndaten zur Ausbildungsplanung (Standortausbildung und kleine Übungen) vorgelegt. Für 2018 wurde eine Katastrophenschutzübung auf überörtlicher Ebene angemeldet, für die eine Sonderförderung beantragt wurde. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6481 3 Im Bereich des überörtlichen Brandschutzes soll am 18.08.2018 eine Waldbrandübung durchgeführt werden. Frage 3. Welche Kosten sind für die einzelnen Katastrophenschutzübungen entstanden bzw. werden geplant ? Frage 4. In welcher Höhe hat das Land Hessen die jeweilige Katastrophenschutzübung finanziell unterstützt bzw. mit welchen Zuwendungen wird für die geplanten Übungen gerechnet? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Auf der Grundlage der in den Vorbemerkungen erläuterten Rahmenbedingungen stehen nachfolgende Kenndaten für die Berichtszeiträume 2015 bis 2019 zur Verfügung. Durch die UKB (Landkreis Fulda) wurden demnach für fünf Katastrophenschutzübungen Sonderförderungen geplant und beantragt. Siehe Anlagen, Tabelle 3 und 4. Die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes im Landkreis Fulda erhalten durch das Land jährlich einen Pauschalbetrag in Höhe von 12.396,85 € zur Aus- und Fortbildung sowie zur Durchführung von kleineren Katastrophenschutzübungen. Zur Finanzierung von größeren Übungen auf Standortebene - deren Kosten wegen ihres Umfangs nicht aus den Pauschalbeträgen getragen werden können - stellt das Land jährlich besondere Haushaltsmittel (Sonderförderung) zur Verfügung. Die Finanzierung solcher Übungen ist im KatS-Konzept, Anlage 3.1. Ziffer 4.1 geregelt. Übung "Frostiger Eisbär" Die Übung (Frostiger Eisbär 2017) wurde zusätzlich mit 3.805,98 € gefördert, obwohl nach dem KatS-Konzept Stabsrahmenübungen primär aus den Selbstbewirtschaftungsmitteln für die Standortausbildung zu finanzieren sind. Übung "Fauchender Kater" Die Förderung der Übung (Fauchender Kater 2017) an der ICE-Schnellfahrstrecke Fulda Würzburg wurde anteilig auf 5.000 € festgelegt. Diese Sonderbauten müssen regelmäßig (alle 3 Jahre ) mit Einheiten und Einrichtungen der täglichen Gefahrenabwehr (örtliche und überörtliche Kräfte) beübt werden. Mit der Sonderförderung von 5.000 € sollten 25 % der geplanten Kosten erstattet werden, deren Hauptanteil im Rahmen des überörtlichen Brandschutzes durch den Landkreis zu tragen sind. Die Übung wurde durch den Landkreis Fulda - aufgrund fehlender Finanzierung durch das Land - abgesagt. Übung "MANV 2017" Für die Übung (MANV 2017) wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 494,26 € beantragt und vom Land erstattet. Auch in diesem Fall liegt die primäre Zuständigkeit bei dem Landkreis Fulda , da die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes (§ 5 Abs. 1 HRDG) dem Kreisausschuss als Selbstverwaltungsaufgabe obliegt. Übung "Flinker Frischling 2018" Die Förderung der Stabsrahmenübung und KatS-Übung (Flinker Frischling 2018) wurde auf 2.500 € beschränkt. Die Förderung einer Stabsrahmenübung kann grundsätzlich nicht erfolgen, da nach dem KatS-Konzept Stabsrahmenübungen aus den Selbstbewirtschaftungsmitteln für die Standortausbildung zu finanzieren sind. Der Übungsanteil zum Verlegen von KatS-Einheiten (Mot-Marsch) wird durch das Land zusätzlich mit 2.500 € gefördert. Übung "Waldbrand 2018" Im Bereich des überörtlichen Brandschutzes soll am 18.08.2018 eine Waldbrandübung durchgeführt werden. Das Land trägt hierbei vollumfänglich die Kosten für die im Rahmen des Übungsbetriebes vorgesehenen Verwendung der Polizei-Hubschrauber sowie der landeseigenen KatS- Sondereinsatzmittel zur Waldbrandbekämpfung (Hubschrauber-Außenlastbehälter und faltbare Löschwasserbehälter). Die tatsächlichen Kosten des Landes für Flugbetrieb und Sondereinsatzmittel , können erst nach der Übung dargestellt werden, da hierfür die tatsächlichen Flugminuten in Ansatz gebracht werden müssen. Übungen 2019 Durch den Landkreis Fulda wurden bisher keine Planungen und Mittelanträge für Übungen im Jahre 2019 vorgelegt. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6481 Dem Landkreis Fulda wurden die nach dem KatS-Konzept zustehenden Finanzmittel für Ausbildungs - und Übungszwecke - im Rahmen der Auftragsangelegenheiten - zugewiesen. Die Statistiken aus den Jahren 2015 bis heute belegen eine sehr aktive Ausbildungs- und Fortbildungstätigkeit der ehrenamtlichen KatS-Angehörigen auf Standortebene. Über die Durchführung von gemeinsamen Übungen, Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen der FW in einem Landkreis (§ 4 Abs. 1, Nr.6 HBKG), an Anlagen mit einem besonderen Gefahrenpotenzial (§ 47 HBKG), an Anlagen nach der Störfall-Verordnung (§ 48 HBKG) oder an baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten § 2 Abs. 8 HBO) kann durch das Land keine Aussage getroffen werden, da diese im gesetzlichen Verantwortungsbereich der Kommunen und der Landkreise liegen. Wiesbaden, 22. Juni 2018 Peter Beuth Anlagen Anlagen KA 19/6481 Frage 1 Tabelle 1 Quelle: ZMS Florix Hessen Statistik, Landkreis Fulda Tabelle 2 Quelle: ZMS Florix Hessen Statistik, Landkreis Fulda Stadt / Gemeinde Landkreis Einw ohnerzahl 217.326 Landkreis / Stadtkreis Fulda Gemeinden 23 Bundesland Hessen KatS-Bereiche 1 Ausbildungen FW ASB DLRG DRK JUH MHD Standort 157 0 26 48 0 27 Überörtlich 11 0 5 18 0 3 Gesamt 168 0 31 66 0 30 Standort 55 0 34 59 0 36 Überörtlich 27 0 4 17 0 8 Gesamt 82 0 38 76 0 44 Standort 76 0 26 45 0 39 Überörtlich 43 0 6 15 0 8 Gesamt 119 0 32 60 0 47 Ausbildungsstatistik des Katastrophenschutzes 2015 2016 2017 da vo n da vo n da vo n Stadt / Gemeinde Landkreis Einw ohnerzahl 217.326 Landkreis / Stadtkreis Fulda Gemeinden 23 Bundesland Hessen KatS-Bereiche 1 Übungen FW ASB DLRG DRK JUH MHD Standort 81 0 3 4 0 0 Überörtlich 4 0 0 0 0 0 Gesamt 85 0 3 4 0 0 Standort 59 0 6 4 0 0 Überörtlich 9 0 3 2 0 2 Gesamt 68 0 9 6 0 2 Standort 72 0 7 17 0 20 Überörtlich 6 0 2 0 0 14 Gesamt 78 0 9 17 0 34 Übungsstatistik des Katastrophenschutzes 2015 da vo n 2016 da vo n 2017 da vo n Anlagen KA 19/6481 Fragen 3 und 4 Tabelle 3 Tabelle 4 Quelle: RP-Kassel, KatS-Kenndaten Landkreis Fulda Stadt / Gemeinde Landkreis Einw ohnerzahl 217.326 Landkreis / Stadtkreis Fulda Gemeinden 23 Bundesland Hessen KatS-Bereiche 1 Ausbildungen 2015 2016 2017 2018 2019 12.396,85 € 12.396,85 € 12.396,85 € 12.396,85 € 12.396,85 € 0,00 € 2.500,00 € 4.300,24 € 2.500,00 € 0,00 € Überörtlich 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 12.396,85 € 14.896,85 € 16.697,09 € 14.896,85 € 12.396,85 € Finanzierung von Katastrophenschutz-Übungen da vo n Standort Standort (Sonderförderung) Gesamt Stadt / Gemeinde Landkreis Einw ohnerzahl 217.326 Landkreis / Stadtkreis Fulda Gemeinden 23 Bundesland Hessen KatS-Bereiche 1 Ausbildungen Kosten Land Landkreis FD Überörtlich 0,00 € 0,00 € 0,00 € Kosten Land Landkreis FD 2.300,00 € 2.500,00 € Überörtlich 2.300,00 € 2.500,00 € 0,00 € Kosten Land Landkreis FD 3.000,00 € 3.805,98 € 20.000,00 € 5.000,00 € 15.000,00 € 494,26 € 494,26 € Überörtlich 23.494,26 € 9.300,24 € 15.000,00 € Kosten Land Landkreis FD 15.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Überörtlich 15.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Kostenschätzung Land Landkreis FD Überörtlich 0,00 € 0,00 € 0,00 € Finanzierung von Katastrophenschutz-Übungen 2016 Standort (Sonderförderung) Aufteilung der Kosten für Sonderförderungen 2015 da vo n 2017 da vo n Standort (Sonderförderung) Gesamt Gesamt Übung da vo n Standort (Sonderförderung) da vo n Standort (Sonderförderung) Gesamt Standort (Sonderförderung) Gesamt Standort (Sonderförderung) 2019 da vo n Grüner Wiesel Standort (Sonderförderung) Standort (Sonderförderung) Regnet II Standort (Sonderförderung) Frostiger Eisbär Fauchender Kater abgesagt Flinker Frischling Übung Übung Übung Standort (Sonderförderung) MANV 2017 Übung Standort (Sonderförderung) Gesamt 2018