Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 23.05.2018 betreffend Kosten für Eigenwerbung und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung des Fragestellers: Am 18. Mai 2018 wurden von Herrn Ministerpräsident Bouffier und seinem Stellvertreter Herrn Al-Wazir unter dem Titel "Hessen erfolgreich regiert - bereit für morgen" eine sogenannte Leistungsbilanz der Landesregierung gezogen. Die dazu vorgelegte Broschüre umfasst 224 Seiten mit vielen bunten Fotos auf klimaneutralem Papier und hat eine Auflage von 2.000 Exemplaren. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport, dem Minister der Finanzen, der Ministerin der Justiz, dem Kultusminister, dem Minister für Wissenschaft und Kunst, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren an der Erstellung dieser Broschüre beteiligt? Wie viele Personalstunden sind dafür angefallen und welche Kosten sind hieraus entstanden? Die Erstellung einer solchen Broschüre gehört zu den klassischen Aufgaben einer Pressestelle und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben parallel zum Tagesgeschäft in unterschiedlicher Intensität daran gearbeitet. Die benötigten Personalstunden können nicht beziffert werden, da sie nicht gesondert erfasst wurden. Die Vorbereitung der Broschüre hat eine freie Mitarbeiterin unterstützt, mit der ein Werkvertrag über zwei Monate geschlossen worden war. Frage 2. Wie hoch waren die Kosten insgesamt für die Erstellung der oben genannten Broschüre? Die Kosten für die Broschüre belaufen sich auf insgesamt 14.533,02 €. Darin enthalten sind unter anderem Kosten für Druck und Gestaltung sowie Fotos. Frage 3. Waren weitere Personen bzw. Firmen außerhalb der Landesverwaltung bei der Erstellung dieser Broschüre beteiligt? Die grafische Umsetzung und der Druck der Broschüre ist über externe Dienstleister erfolgt. Zusätzlich war die unter Antwort 1 aufgeführte freie Mitarbeiterin beschäftigt, deren Honorar in den oben genannten Gesamtkosten enthalten ist. Frage4. Falls die Broschüre außerhalb der Landesverwaltung erstellt wurde: Hat es hierzu eine Ausschreibung gegeben? Wenn nein, warum nicht? Eine Ausschreibung hat nicht stattgefunden, da aufgrund des Auftragswerts nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes eine freihändige Vergabe zulässig war. Im Vorfeld der Auftragsvergabe wurden mehrere Angebote eingeholt und geprüft. Wiesbaden, 4 . Juli 2018 Axel Wintermeyer Eingegangen am 6. Juli 2018 · Bearbeitet am 6. Juli 2018 · Ausgegeben am 11. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6482 06. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG