Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 05.06.2018 betreffend Stellenzuweisung für ganztägig arbeitende Schulen und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2 erhalten eine Zuweisung an Stellen und Mitteln von vollumfänglichen 20 % der Grundunterrichtsversorgung? (Darstellung nach Schulformen ) Im Schuljahr 2017/2018 erhielten auf Basis des Lehrerzuweisungserlasses vom 20.09.2017 insgesamt 24 Schulen (davon zwei Förderschulen) mit Ganztagsangeboten im Profil 2 einen Zuschlag auf die Grundunterrichtsversorgung in Höhe von 20 % und mehr für die Umsetzung des Profils 2, davon 20 reine Grundschulen, eine Grund- Haupt- und Realschule und eine integrierte Gesamtschule. Frage 2. Wie viele als Ganztagsschulen (Profil 3) arbeitende Grundschulen erhalten eine Zuweisung in Stellen und Mitteln von vollumfänglichen 30 % der Grundunterrichtsversorgung? Insgesamt erhielten im Schuljahr 2017/2018 auf Basis des Lehrerzuweisungserlasses vom 20.09.2017 sechs Grundschulen und verbundene Grundschulen einen Zuschlag in Höhe von 30 % und mehr auf die Grundunterrichtsversorgung zur Umsetzung von Profil 3. Frage 3. Wie viele als Ganztagsschulen (Profil 3) arbeitende Förderschulen erhalten eine Zuweisung in Stellen und Mitteln von vollumfänglich 25 % der Grundunterrichtsversorgung? Im Schuljahr 2017/2018 erhielt auf Basis des Lehrerzuweisungserlasses vom 20.09.2017 eine Förderschule einen Zuschlag in Höhe von 25 % und mehr auf die Grundunterrichtsversorgung zur Umsetzung von Profil 3. Frage 4. Wie viele als Ganztagsschule arbeitende Schulen der Sekundarstufe I erhalten eine Zuweisung an Stellen und Mitteln von vollumfänglichen 20 % der Grundunterrichtsversorgung? Im Schuljahr 2017/2018 erhielten auf Basis des Lehrerzuweisungserlasses vom 26.09.2017 acht der in Profil 3 arbeitenden Schulen der Sekundarstufe I einen Zuschlag in Höhe von 20 % und mehr auf die Grundunterrichtsversorgung, davon fünf integrierte und drei kooperative Gesamtschulen . Frage 5. Gab es in den vergangenen 20 Jahren Änderungen betreffend der Höhe des Zuschlags für ganztägig arbeitende Schulen in den Profilen 1 bis 3 und wenn ja, in welcher Höhe? Die Zuschläge für die Profile ganztägig arbeitender Schulen wurden in den vergangenen Jahren insgesamt dreimal überprüft, jeweils bei der Erarbeitung einer neuen Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen, also in den Jahren 2004, 2011 und 2018. Die jeweilige Anpassung der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen zielte neben der Umsetzung von Vorgaben der KMK auf die Gewährleistung einer kontinuierlichen und verlässlichen Ressourcenausstattung für die Realisierung schulischer Entwicklungsvorhaben im Ganztagsbereich ab. Eingegangen am 18. Juli 2018 · Bearbeitet am 18. Juli 2018 · Ausgegeben am 20. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6505 18. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6505 Dabei wurde in allen Legislaturperioden seit 2004 das Volumen der vom Land Hessen bereitgestellten Ganztagsressourcen erhöht, was Schulen im Ganztagsprogramm wie folgt nutzen können : In allen Ganztagsprofilen haben Schulträger im Rahmen ihres Ressourcenkontingentes die Möglichkeit, Schulen auf Antrag mit zusätzlichen Ganztagsressourcen im bestehenden Profil auszustatten und eine Erweiterung im bestehenden Profil zu beantragen. Des Weiteren können Schulen über ihre Schulträger den Wechsel in ein höheres Ganztagsprofil beantragen, was mit einer höheren Ausstattung aus dem Ressourcenkontingent des Schulträgers einhergeht. Eine weitere Flexibilisierung und bessere Ausschöpfung von Ganztagsressourcen für die Schulen ist dadurch gegeben, dass die Schulen die Möglichkeit haben, die Ganztagsressourcen wahlweise in Lehrerstunden und/oder in Geld (Mittel statt Stelle) zu nehmen. Schulträger können Schulen, die neu in das Ganztagsprofil 1 aufgenommen werden, mit 0,5 oder mehr Stellen ausstatten. Für die Arbeit im Profil 2 ist gemäß der seit dem 01.06.2018 geltenden Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen ab dem kommenden Schuljahr 2018/2019 ein Zuschlag in Höhe von bis zu 20 % auf die Grundunterrichtsversorgung vorgesehen (bisher mindestens 11,21 % Zuschlag). Bei den Zuschlägen für das Profil 3 sieht die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen eine Differenzierung der Zuschläge nach Schulformen vor. Diese betragen gemäß Abschnitt 3.3.2 der Richtlinie ab dem Schuljahr 2018/2019 "für Grundschulen bis zu 30 % [bisher mind. 27,5 %], für die Förderschulen bis zu 25 % [bisher mind. 22 %] und für Schulen der Sekundarstufe I bis zu 20 % [bisher mind. 17,5 %] zusätzlich zur Grundunterrichtsversorgung “. Mit den erweiterten Möglichkeiten für Schulen, mehr Ressourcen für die Umsetzung von Profil 2 zu erhalten, erhöht die Landesregierung die Attraktivität von Ganztagsangeboten und unterstützt gleichzeitig das Angebot längerer Öffnungszeiten, das an Schulen mit Profil 2 vorgesehen ist. Zum Schuljahr 2018/2019 wird es mehr als 210 Schulen im Profil 2 geben. Im Vergleich dazu arbeiteten im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 142 Schulen im Profil 2. Dies entspricht einer Steigerung um rund 50 %. Frage 6. Welche Höhe umfassen derzeit der Schülerfaktor sowie der teilnehmerbezogene Faktor an Schulen im Pakt für den Nachmittag? Für Schulen im Pakt für den Nachmittag gilt seit dem Schuljahr 2017/2018 ein Schülerfaktor in Höhe von 0,0095. Er berücksichtigt die Änderung der Pflichtstundenverordnung. Zuvor betrug der Schülerfaktor 0,0094. Für die Ressourcenberechnung werden alle Kinder einer Grundschule bzw. der Grundstufe einer Förderschule berücksichtigt. Frage 7. Wie viele Vertretungsmittel haben Schulen im Profil 3 sowie im Pakt für den Nachmittag im laufenden Schuljahr für Ganztagsangebote des Landes bisher zentral nachgewiesen bekommen? Ganztagsschulen im Profil 3 und Schulen im Pakt für den Nachmittag erhalten für Ganztagsangebote des Landes, die aus Krankheits- oder sonstigen Gründen ausfallen, seit Juni 2018 Vertretungsmittel über eine zentrale Zuweisung. Dies ist begründet mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz zum 01.06.2018. Bei der Berechnung der Vertretungsmittel wurde die Lehrerzuweisung für den gebundenen Ganztag (Ganztagsschulen im Profil 3 und Schulen im Pakt für den Nachmittag) für das Schuljahr 2017/2018 zugrunde gelegt. Im Haushaltsjahr 2018 haben für den Zeitraum Juni bis Dezember insgesamt 264 Schulen 198.298,39 € Vertretungsmittel für den gebundenen Ganztag über eine zentrale Zuweisung erhalten . In dem davor liegenden Zeitraum des Schuljahres 2017/2018 durften ausschließlich Paktschulen auf Antrag und im Einzelfall begründet die ihnen zugewiesenen Vertretungsmittel für Landesangebote im Pakt einsetzen. Ganztagsschulen im Profil 3 können seit Juni 2018, also mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen, die dafür gemäß Abschnitt 5.1 der Richtlinie zugewiesenen Vertretungsmittel für Ganztagsangebote verwenden, die wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen sonst nicht stattfinden könnten. Wiesbaden, 10. Juli 2018 In Vertretung: Dr. Manuel Lösel