Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 03.06.2018 betreffend KIM-II-Modelle und 3. Bauabschnitt Ortsumgehung Seligenstadt (L 3065) und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die geplante Maßnahme stellt die Verlängerung des im Jahr 2007 fertiggestellten 2. Bauabschnitts der Ortsumfahrung Seligenstadt dar und soll eine Umfahrung von Seligenstadt im Nordwesten ermöglichen. Mit der Vorplanung der Maßnahme wurde im Jahr 2011 begonnen. Im Jahr 2013 hatten das Land Hessen und die Stadt Seligenstadt den Bau des 3. Bauabschnitts im Rahmen des KIM-II-Modells vereinbart und damit die (Vor)-Finanzierung der Maßnahme gesichert. Laut der Internetseite von Hessen-Mobil ist das Projekt aktuell (Stand April 2018) im Vorentwurf. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die KIM-II-Vereinbarung wurde von beiden Vertragsparteien im August 2013 unterzeichnet. Danach erfolgte innerhalb der Stadt Seligenstadt ein Bürgerentscheid, auf Grund dessen Hessen Mobil die Einleitung der Planungsschritte zurückstellen musste. Der Bürgerentscheid ging zugunsten der Ortsumgehung aus, so dass Hessen Mobil im Jahr 2015 mit den Voruntersuchungen wie Vermessungsarbeiten und Baugrundbohrungen beginnen konnte. Auf Grund notwendiger Rodungen im FFH-Gebiet und über 70 einzelner einzuholender Betretungserlaubnisse wurde ein Bearbeitungszeitraum für weitere notwendige Voruntersuchungen von 1,5 Jahren notwendig. Vor dem Hintergrund des in 2014 erfolgten Bürgerentscheids und der damit einhergehenden Grundsatzdiskussion über das Vorhaben innerhalb der Stadt Seligenstadt vereinbarten diese und Hessen Mobil eine enge Abstimmung und Kommunikation auch sehr kleinteiliger Planungsschritte . So wurden unter anderem Alternativen einzelner Knotenpunkt-Lösungen im Detail ausgearbeitet und einzelne Planungsaufträge der Stadt vor ihrer Vergabe zur Zustimmung vorgelegt . Die Zustimmung der Stadt zur Vergabe des Vorentwurfes lag im August 2017 vor, so dass im Anschluss die Vergabe der Voruntersuchung, aus rechtlichen Gründen EU-weit, vorbereitet werden konnte. In Übereinstimmung mit den verfahrensüblichen Fristen erfolgte die Vergabe des Planungsauftrags im Mai 2018. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand des dritten Bauabschnitts der Ortsumfahrung Seligenstadt? Zurzeit wird der Vorentwurf erstellt. Im straßenbautechnischen Vorentwurf wird die Straße im Querschnitt und in der Höhe, sowie weiteren entwurfstechnischen Details wie Entwässerung, Lärmschutz usw. ausgearbeitet. Im Anschluss ist der Artenschutzfachbeitrag und der landespflegerische Begleitplan bezüglich der Abarbeitung der Umweltbelange zu erstellen. Frage 2. Warum hat es die Landesregierung fünf Jahre nach Unterzeichnung der KIM-II-Vereinbarung nicht geschafft, das Planfeststellungsverfahren einzuleiten? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3. Wann ist mit Vorlage des Vorentwurfs zu rechnen? Der mit dem Vorentwurf verbundene Ingenieurvertrag zur Erstellung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fachbeiträge sieht vor, dass diese bis 2022 abgeschlossen werden. Eingegangen am 20. Juli 2018 · Eilausfertigung am 20. Juli 2018 · Ausgegeben am 24. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6508 20. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6508 Frage 4. Wann ist aus Sicht der Landesregierung im günstigsten Fall mit einer Fertigstellung der Straße zu rechnen? In Anbetracht der Abstimmungsschritte mit der Stadt wird Hessen Mobil auch nach Fertigstellung des Vorentwurfs in den städtischen Gremien die Planung erläutern. Sofern eine Einigung erzielt werden kann, sind anschließend die Planfeststellungsunterlagen u.a. mit dem Grunderwerbverzeichnis , dem Bauwerksverzeichnis und den wassertechnischen und naturfachlichen Untersuchungen zusammenzustellen. Daraufhin erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen sowie die Anhörung und Erörterung der Einwendungen beim Regierungspräsidium Darmstadt . Anschließend wird unter Einbeziehung dieser Einwendungen bei der Planfeststellungsbehörde der Planfeststellungsbeschluss gefertigt. Auf Grund der Komplexität der Maßnahme und den grundsätzlich bestehenden Klagemöglichkeiten können zum jetzigen Zeitpunkt keine seriösen Prognosen zu einem möglichen Baubeginn gegeben werden. Frage 5. Sollte aus Sicht des Landes Hessen angesichts der aktuellen Haushaltssituation am KIM-II-Modell (Vorfinanzierung der Maßnahme durch die Stadt) festgehalten werden? Aus Sicht des Landes Hessen gibt es keinen Grund, die mit der Stadt Seligenstadt geschlossene Vereinbarung aufzuheben. Frage 6. Wenn ja, geht das Land Hessen auf die Stadt Seligenstadt zu, um den geschlossenen KIM-II- Vertrag zumindest den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, da der im Vertrag genannte Umsetzungszeitraum nicht mehr eingehalten werden kann? In der Verwaltungsvereinbarung sind keine Umsetzungszeiträume festgeschrieben. Somit besteht kein Bedarf die Vereinbarung anzupassen. Frage 7. Gibt es weitere KIM-II-Projekte, bei denen die zwischen Kommunen und Land getroffenen Vereinbarungen und Umsetzungszeiträume nicht eingehalten wurden bzw. dies absehbar ist und welche sind das? Die mit den Kommunen geschlossenen Vereinbarungen enthalten keinen Passus hinsichtlich der Umsetzungszeiträume. Frage 8. Wie hoch sind jeweils die Gesamtinvestitionsvolumina der verzögerten bzw. bisher nicht realisierten KIM-II-Projekte? Die noch im Umsetzungsprozess befindlichen KIM-II-Projekte und die in den unterzeichneten Vereinbarungen festgehaltenen Kostenschätzungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 9. Ist aufgrund der Verzögerung bei der Umsetzung der KIM-II-Projekte mit Mehrkosten, insbesondere höheren Baukosten, zu rechnen und wie hoch sind diese Mehrkosten nach Einschätzung der Landesregierung? Grundsätzlich kann es gegenüber einer Kostenschätzung in einem sehr frühen Planungsstadium durch Fortschreibung der Kosten im Zuge der Detaillierung der Planung oder durch Kostenentwicklungen am Markt immer zu Kostenänderungen kommen. Wiesbaden, 11. Juli 2018 Tarek Al-Wazir Anlage Anlage 1 zur KLA 19/6508 L 3287 Mudersbach 0,5 Mio. € L 3054 Weilmünster 3,5 Mio. € Ortsdurchfahrten Kostenschätzung laut VV L 3341 Erdmannroder Straße, Gemeinde Schenklengsfeld 345.000 € L 3341 Konroder Straße, Gemeinde Schenklengsfeld 435.000 € Ortsumgehung Kostenschätzung laut Verwaltungsvereinbarung (VV) L 3220 Felsberg 5,1 Mio. € L 3097 Eschollbrücken L 1551 Langendernbach L 3065 Seligenstadt 3. Bauabschnitt 8,7 Mio. € 10 Mio. € L 3080 Bad Arolsen / Wetterburg L 3125 Heskem 4,0 Mio. € 6,6 Mio. € 4,2 Mio. € 565.000 € L 3255 Wölfershäuser Straße, Stadt Heringen 6508_Anlage.pdf Tabelle1