Kleine Anfrage der Abg. Hofmeyer, Decker, Frankenberger, Franz, Löber, Müller (Schwalmstadt), Özgüven, Quanz, Rudolph, Dr. Sommer, Strube, Warnecke und Waschke (SPD) vom 06.06.2018 betreffend Regionalbeauftragter für die Region Nordhessen und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung der Fragesteller: Aus Pressemitteilungen war zu erfahren, dass die Landesregierung einen Regionalbeauftragten für Nordhessen benannt hat. In Zeiten von Stelleneinsparungen erscheint es ungewöhnlich, dass für bisher offenbar nicht vermisste bzw. notwendige Aufgaben eine neue Stelle geschaffen wurde und damit steigende (Personal-)Kosten verursacht werden. Vorbemerkung des Chefs der Staatskanzlei: Die Einsetzung von drei Regionalbeauftragten ist ein wesentliches Element der Offensive LAND HAT ZUKUNFT - Heimat Hessen. Mit rund 1,8 Mrd. € Landesmitteln im Doppelhaushalt 2018/2019 wird darin eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten umgesetzt, die Kommunen , Unternehmen, Vereinen und Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen , wie z.B. die Bürgerbusse, die Digitale Dorflinde oder die Gemeindeschwester 2.0 Zur Koordinierung dieser Maßnahmen hat der Haushaltsgesetzgeber mit dem Doppelhaushalt auch Stellen für die Einrichtung einer Stabsstelle bei der Hessischen Staatskanzlei beschlossen. Teil der Stabsstelle sind drei Regionalbeauftragte - darunter der Regionalbeauftrage Nordhessen -, die kürzlich ihre Arbeit aufgenommen haben. Sie haben eine jeweils vergleichbare Aufgabenbeschreibung , so dass die Beschreibung für den Regionalbeauftragten Nordhessen auch für die beiden anderen Beauftragten zutrifft. Die Regionalbeauftragten stehen den Akteuren im ländlichen Raum mit Rat und Tat zur Seite. Sie erfassen deren Anliegen und adressieren sie an die Landesregierung. Damit wirken sie an der Weiterentwicklung von Konzepten und Strategien für den ländlichen Raum mit und stellen sicher, dass die Bedürfnisse von Hessens ländlichen Kommunen unmittelbar Eingang die Landespolitik finden. Die Regionalbeauftragten sind damit Bindeglied zwischen der Staatskanzlei und den Ressorts einerseits und den Städten und Gemeinden im ländlichen Raum sowie deren Akteuren andererseits. Die Regionalbeauftragten stellen ein zusätzliches, bisher nicht da gewesenes und bundesweit einmaliges Serviceangebot für Städte und Gemeinden im ländlichen Raum dar. Sie ergänzen weitere neue Angebote, z.B. die des Förderlotsen beim Innenministerium und der in Gründung befindlichen Akademie für den ländlichen Raum. Sie haben einen Überblick über das gesamte Förderspektrum und die Beratungsangebote der Ressorts im Rahmen der Offensive LAND HAT ZUKUNFT - Heimat Hessen und können daher auf die jeweiligen Bedarfe vor Ort abgestellte Lösungen vermitteln. Erste Rückmeldungen der Regionalbeauftragten bestätigen, dass deren Beratungs-, Informations - und Gesprächsangebote hoch willkommen sind und sehr gut angenommen werden. Mit der Schaffung der Regionalbeauftragten reagiert die Landesregierung damit auf einen bisher bestehenden Koordinierungs-, Kommunikations- und Beratungsbedarf insbesondere bei kleineren Städten und Gemeinden im ländlichen Raum. Eingegangen am 18. Juli 2018 · Bearbeitet am 18. Juli 2018 · Ausgegeben am 25. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6512 18. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6512 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Funktion(en) bzw. Aufgaben hat der Regionalbeauftragte? Die Regionalbeauftragten sind das Bindeglied zwischen der Landesverwaltung und ihren Maßnahmen und Programmen einerseits und den Bürgerinnen und Bürgern, Mandatsträgern, Unternehmen , Ehrenamtlichen etc. in den ländlichen Regionen andererseits. Sie informieren, beraten, schaffen und unterstützen Netzwerke, nehmen Anregungen auf und stellen Kontakte her. Dabei arbeiten sie mit den bestehenden Beratungs- und Förderstellen der Landesverwaltung zusammen , z.B. in den Regierungspräsidien oder bei den Ministerien. Sie führen Gespräche vor Ort und erläutern die Aktivitäten und Fördermöglichkeiten der Landesregierung für den ländlichen Raum. Gleichzeitig nehmen sie Probleme und Anliegen auf und leiten sie an die Adressaten in der Landesregierung weiter. Sie treten in Kontakt mit Verbänden, Unternehmen, Sparkassen und Volksbanken etc. zur Abklärung gemeinsamer Initiativen und Aktivitäten. Dabei arbeiten sie mit Beratungseinrichtungen des Landes, z.B. auf Ebene der Regierungspräsidien , der Servicestelle Vitale Orte 2030, des Förderlotsen beim HMdIS oder der WIBank u.v.m., zusammen. Je nach Bedarf begleiten sie Projekte und Maßnahmen vor Ort und helfen ggf. bei der Initiierung von Projekten. So können alle Kommunen von den Fördermöglichkeiten und Wettbewerben, die Bund, Land oder EU für den ländlichen Raum auflegen, profitieren . Die Regionalbeauftragten bereisen ihren Zuständigkeitsbereich und vereinbaren Termine in den Kommunen oder sie bieten Sprechstunden in ihren Regionalbüros an. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Regionalbeauftragten, lokal und regional bestehende Handlungsbedarfe zu erkennen und an die verantwortlichen Stellen zu adressieren. Eine abschließende Aufzählung aller Aufgaben ist nicht möglich, da die Regionalbeauftragten jeweils selbstständig nach den Gegebenheiten vor Ort und in Rückkopplung mit der Stabsstelle entscheiden, wie sie tätig werden und mit welchen Aktivitäten sie ihre Ziele am ehesten erreichen . Zudem sind sie erst seit wenigen Wochen tätig, so dass die obige Aufzählung nur beispielhaft ist und zu einem späteren Zeitpunkt erfahrungsbasiert erweitert werden kann. Frage 2. Wem ist der Regionalbeauftragte unterstellt bzw. bei welcher Behörde ist er angesiedelt? Der Bedienstete, der die Aufgaben des Regionalbeauftragten Nordhessen wahrnimmt, wurde vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen an die Hessische Staatskanzlei abgeordnet und ist dieser dienstrechtlich unterstellt. Frage 3. Für welchen Zeitraum wird der Regionalbeauftragte jeweils benannt? Die Mittel für die drei Regionalbeauftragten wurden mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 für den gesamten Zweijahreszeitraum beschlossen. Der derzeitige Abordnungszeitraum des Bediensteten zur Wahrnehmung der Aufgaben des Regionalbeauftragten Nordhessen ist zunächst bis zum 31. März 2019 vorgesehen. Frage 4. Wie wird der Regionalbeauftragte vergütet? Bei dem Beschäftigten, der zur Wahrnehmung der Aufgaben des Regionalbeauftragten Nordhessen abgeordnet wurde, handelt es sich um einen Beamten in der Besoldungsgruppe A 15. Frage 5. Verfügt der Regionalbeauftragte über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Der Funktion des Regionalbeauftragten Nordhessen sind keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zugeordnet. Frage 6. Wenn ja, wie viele Wochenstunden bzw. Stellen stehen zur Verfügung? Entfällt. Frage 7. Kann der Regionalbeauftragte über finanzielle Mittel verfügen? Der Regionalbeauftragte Nordhessen kann nicht eigenständig über Haushaltsmittel verfügen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6512 3 Frage 8. Wenn ja, welche Summe steht jährlich zur Verfügung, und für welche Zwecke sollen die Mittel eingesetzt werden? Entfällt. Frage 9. Welche Kosten entstehen durch den neuen Regionalbeauftragten, ggf. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ausstattung und sonstiges jährlich? Der Regionalbeauftragte Nordhessen hat seine Arbeit für den ländlichen Raum im Bereich Nordhessen am 1. April 2018 aufgenommen. Daher liegen noch keine Erfahrungswerte hinsichtlich der laufenden Kosten seiner Tätigkeit vor. Die voraussichtlichen jährlichen Kosten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Kostenart Betrag Personalkosten 83.400,00 € Miet-und Mietnebenkosten 1.800,00 € IT-Kosten 659,04 € Kosten Mobilfunk ca. 300,00 € Kosten Fahrzeug zur dienstlichen Nutzung (Vollkosten) ca. 3.450,00 € Gesamt: ca. 89.609,04 € Hinzu treten mögliche geringe Beträge für Verbrauchsmaterial im Büro, technische Ausstattung mit Drucker etc. Wiesbaden, 10. Juli 2018 Axel Wintermeyer