Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 07.06.2018 betreffend A 45 Talbrücke Sechshelden - Planfeststellungsverfahren und Planänderungen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wann wird nach Einschätzung der Landesregierung Baurecht für den geplanten Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden (A 45) vorliegen? Hessen Mobil ist aktuell mit der Bearbeitung der im Rahmen des Anhörungsverfahrens - als Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens - vorgebrachten Einwendungen befasst. In diesem Zusammenhang wurden ergänzende Gutachten zur Beurteilung von Betroffenheiten hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens zu den Themenfeldern "baubedingte Lärmemissionen" und "Verschattung " eingeholt. Außerdem liegt seit Januar 2018 eine Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung zur A 45 mit einer Verkehrsprognose für das Jahr 2030 vor. Daraus ergeben sich Änderungen in den Verkehrslärm- und Luftschadstoffuntersuchungen. Die genannten neuen und geänderten Unterlagen sollen im Rahmen eines Planänderungsverfahrens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es ist beabsichtigt, nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die Anhörungsunterlagen im Jahr 2019 der Planfeststellungsbehörde vorzulegen . Diese wird die Unterlagen nochmals als Ganzes prüfen und den Planfeststellungsbeschluss erarbeiten. Baurecht liegt vor, wenn der Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft erlangt hat. Wann dies der Fall ist, hängt vom Umfang des zu erstellenden Planfeststellungsbeschlusses sowie möglichen sich anschließenden Klagen ab. Frage 2. Welche Erkenntnisse sind bisher im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens im Hinblick auf mögliche Alternativen zum Ersatzneubau (Tunnellösung) zu Tage getreten? Die Entscheidung, einen Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden im Bestand zu realisieren und nicht der kleinräumigen Trassenoptimierung (Tunnelvariante) den Vorzug zu geben, wurde bereits Anfang 2014 im Zuge der Vorplanung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) getroffen. Grundlage der damaligen Entscheidung war eine detaillierte Variantenuntersuchung durch Hessen Mobil, die insbesondere auch die angesprochene Tunnelvariante umfasste. Aufgabe des Landes Hessen als Auftragsverwaltung für die hessischen Bundesfernstraßen war es, eine rechtlich zulässige und wirtschaftlich vertretbare Lösung zu entwickeln. Hierbei sind alle entscheidungsrelevanten Wirkungen und Kriterien in eine sachgerechte Abwägung einbezogen worden. Die Ergebnisse dieses Variantenvergleiches und des Abwägungsprozesses werden im Erläuterungsbericht der Planfeststellungsunterlagen dargestellt (Kapitel 3 - Vergleich der Varianten und Wahl der Linie). Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wird die Planfeststellungsbehörde bei der Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses die vorgelegte Planung nochmals als Ganzes bewerten und überprüfen, ob das Vorhaben wie beantragt zugelassen werden kann. Frage 3. Ist ein Planänderungsverfahren geplant und wenn ja, aus welchen Gründen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Eingegangen am 10. Juli 2018 · Bearbeitet am 10. Juli 2018 · Ausgegeben am 13. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6517 10. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6517 Frage 4. Was ändert sich durch das Planänderungsverfahren am Bauvorhaben konkret? Die im Rahmen des Planänderungsverfahrens geänderten bzw. ergänzten Unterlagen beinhalten keine Änderungen am Bauvorhaben selbst. Durch Ergänzungsgutachten werden zusätzlich zu den bereits veröffentlichten Unterlagen die Betroffenheiten hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens zu den Themenfeldern "baubedingte Lärmemissionen" und "Verschattung" ermittelt und für die Betroffenen kenntlich gemacht. Die Auswirkungen der Fortschreibungen der Verkehrslärm- und Luftschadstoffuntersuchungen sind als gering zu bewerten. Die Anzahl der betroffenen Wohnhäuser, die dem Grunde nach Ansprüche auf passive Lärmschutzmaßnahmen haben, erhöht sich von 95 auf 98 Wohnhäuser. Die vollständige Einhaltung der Immissionsgrenzwerte am Tag ist weiterhin gegeben. Die geplanten Lärmschutzanlagen bleiben in ihrer Länge und Höhe unverändert. Frage 5. Gab es seitens der Behörden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Rückmeldungen zu den eingegangenen Einwendungen (wenn ja, in welcher Form und mit welchem Inhalt)? Frage 6. Wurden bzw. werden die Bürger, die Einwendungen vorgebracht haben, persönlich angehört? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Sobald der Anhörungsbehörde die Erwiderungen von Hessen Mobil zu den im Anhörungsverfahren vorgebrachten Einwendungen vorliegen, werden diese den Einwendern zugestellt. Aufgrund der Komplexität des Projektes ist von einem anschließenden Erörterungstermin auszugehen . In diesem Erörterungstermin können dann die im Anhörungsverfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen unter der Leitung des Regierungspräsidiums Gießen zwischen dem Vorhabenträger und den einwendenden Personen und Institutionen diskutiert und besprochen werden. Rückmeldungen an die Einwendenden vor Abschluss der Bearbeitung der Einwendungen sind im Verfahren nicht vorgesehen. Frage 7. Tangiert die anstehende Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Haiger (Umwandlung Mischgebiet in besonderes Wohngebiet) das Planfeststellungsverfahren? Eine Behördenbeteiligung im Hinblick auf eine angestrebte Änderung des Flächennutzungsplans des Stadtteiles Sechshelden hat nach Auskunft der Stadt Haiger bisher nicht stattgefunden. Das laufende Planfeststellungsverfahren wird daher von dieser Thematik aktuell nicht tangiert. Wiesbaden, 3. Juli 2018 In Vertretung: Mathias Samson