Kleine Anfrage der Abg. Schott und Schalauske (DIE LINKE) vom 11.06.2018 betreffend kommunalisierte Mittel zur Finanzierung von Schuldnerberatung und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragesteller: Das Bundesland Hessen hat als einziges Bundesland die Schuldner- und Insolvenzberatung über einen längeren Zeitraum nicht mehr finanziell bezuschusst (Aktion "Sichere Zukunft" im Jahr 2004). 2015 wurde die finanzielle Landesförderung im Rahmen der Kommunalisierung finanzieller Hilfen wieder aufgenommen. Die hessischen Kommunen erhalten seitdem wieder eine finanzielle Unterstützung, deren Höhe von der Einwohnerzahl und der örtlichen Überschuldungsquote abhängig ist. In der Musterzielvereinbarung mit den Kommunen kommt eindeutig zum Ausdruck, dass die wieder aufgenommene Landesfinanzierung von den Kommunen zum Ausbau des örtlichen Angebotes an Schuldner- und Insolvenzberatung einzusetzen ist. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Die Hessische Landesregierung unterstützt seit dem Jahr 2015 anerkannte Schuldnerinsolvenzberatungsstellen jährlich mit 1,95 Mio. €. Die Förderung erfolgt über die so genannte Kommunalisierung sozialer Hilfen, die Teil des Sozialbudgets ist. Das Land fördert die Angebote nicht direkt, sondern stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Mittel zur Verfügung, die diese dann an die Träger der Angebote bedarfsgerecht weiterreichen. Die Entscheidung über den Einsatz der kommunalisierten Landesmittel obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen der kommunalen Sozialplanung unter Beteiligung der Ortsliga . Mit den Gebietskörperschaften ist festgelegt, dass mit den Landesmitteln ein Mehrwert erzielt werden muss. Mit der Förderung der Schuldnerinsolvenzberatungsstellen ist der Ausbau des Angebotes mit höherer Beratungsleistung und kürzeren Wartezeiten verbunden. Von dieser Angebotserweiterung profitieren Bezieherinnen und Bezieher von SGB II und SGB XII Leistungen und Schuldnerinnen und Schuldner, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welcher Höhe wurden Landesmittel im Rahmen der kommunalisierten Landesmittel abgerufen? Die Hessische Landesregierung unterstützt anerkannte Schuldnerinsolvenzberatungsstellen seit dem Jahr 2015 jährlich mit 1,95 Mio. € (siehe Anlage 1). Den Gebietskörperschaften werden kommunalisierte Landesmittel über örtliche Budgets zur Verfügung gestellt, die diese entsprechend der Zielvereinbarung zu verwenden haben. Frage 2. Müssen die Kommunen einen Nachweis darüber führen, ob der Landeszuschuss vollumfänglich zur Erweiterung des Schuldnerberatungsangebotes eingesetzt wird? Die Landkreise und kreisfreien Städte haben dem Land nachzuweisen, in welcher Höhe sie anerkannte Schuldnerinsolvenzberatungsstellen gefördert haben. Sie sind gehalten, die ihnen für diese Förderung zur Verfügung gestellten Mittel zweckentsprechend einzusetzen. Sollten Mittel im laufenden Jahr nicht verwendet werden, sind diese aufs Folgejahr zu übertragen. Eingegangen am 2. Juli 2018 · Bearbeitet am 2. Juli 2018 · Ausgegeben am 6. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6554 02. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6554 Frage 3. Welche Träger vor Ort erhalten welche finanzielle Unterstützung? Die Förderung der anerkannten Schuldnerinsolvenzberatungsstellen im Jahr 2016 ist in der Anlage 2 dargestellt. Eine Übersicht über die Förderung in 2017 wird erst nach Prüfung aller Übersichten über die Mittelverwendung vorliegen. Sie ist aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre im III. Quartal 2018 zu erwarten. Frage 4. Wie wird sichergestellt, dass die kommunalisierten Mittel nicht dafür verwandt werden, Ausgaben für bereits vor der Landesförderung bestehende Beratungsangebote zu kompensieren? Um eine Refinanzierung auszuschließen, ist in jeder Zielvereinbarung mit den Gebietskörperschaften eine Mehrwertregelung getroffen worden. Damit ein Mehrwert erzielt werden kann, wird vorausgesetzt, dass sich der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in bisheriger Weise finanziell engagiert. Die Gebietskörperschaft hat ihren Anteil an der Finanzierung nachzuweisen. Wiesbaden, 27. Juni 2018 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel Anlagen Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 19/6554 Übersicht über das jährliche örtliche Budget für anerkannte Schuldnerinsolvenzberatungsstellen Kreisfreie Stadt / Landkreis anerkannte Schuldnerinsolvenz beratungsstellen € Stadt Darmstadt 51.500,00 Stadt Frankfurt/Main 202.000,00 Stadt Offenbach 71.000,00 Stadt Wiesbaden 126.000,00 Stadt Kassel 96.500,00 Bergstraße 75.000,00 Darmstadt-Dieburg 76.500,00 Groß-Gerau 77.000,00 Hochtaunuskreis 58.500,00 Main-Kinzig-Kreis 116.500,00 Main-Taunus-Kreis 57.000,00 Odenwaldkreis 44.500,00 Landkreis Offenbach 92.500,00 Rheingau-Taunus 53.500,00 Wette rau kreis 89.500,00 Landkreis Gießen 75.500,00 Lahn-Dill-Kreis 76.000,00 Limburg-Weilburg 61.500,00 Marburg-Biedenkopf 65.500,00 Vogelsbergkreis 44.500,00 Landkreis Fulda 59.000,00 Hersfeld-Rotenburg 45.500,00 Landkreis Kassel 70.500,00 Schwalm-Eder-Kreis 61.500,00 Waldeck-Frankenberg 56.500,00 Werra-Meißner-Kreis 46.500,00 Summe 1.950.000,00 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 19/6554 Förderung anerkannter Schuldnerinsolvenzberatungsstellen im Jahr 2016 Kreisfreie Stadt/ Landkreis Schuldnerinsolvenz beratungsstelle Ort € Darmstadt, St. Caritasverband Darmstadt 5.000,00 Darmstadt, St. W issenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt 9.693,90 Frankfurt am Main, St. Caritasverband Frankfurt e. V. Frankfurt am Main 108.484,23 Frankfurt am Main, St. Christen Helfen Frankfurt am Main 29.587,05 Frankfurt am Main, St. FALZ Frankfurt am Main 43.297,22 Frankfurt am Main, St. Frankfurter Verein für Soziale Heimstätten Frankfurt am Main 46.813,95 Frankfurt am Main, St. Haftentlassenenhilfe e.V. Frankfurt am Main 119.332,66 Offenbach am Main, St. D iakonisches W erk Offenbach- Dreieich-Rodgau Stadt und Kreis Offenbach 71.000,00 LK Bergstraße Arbeiterwohlfahrt Bergstraße (AWO) Bürstadt 45.000,00 LK Bergstraße Caritasverband Darmstadt e. V. Heppenheim 15.000,00 LK Bergstraße Diakonisches W erk in Hessen und Nassau und Kurhessen-W aldeck e. V. Bensheim 15,000,00 LK Groß-Gerau Caritas Offenbach e. V. Rüsselsheim 6.937,72 LK Groß-Gerau Verbraucherzentrale Hessen e. V. Rüsselsheim 70.651,60 Hochtaunuskreis Hochtaunuskreis Bad Homburg 58.500,00 Main-Kinzig-Kreis Schuldnerberatung Diakonisches Werk Hanau 186.400,00 Main-Kinzig-Kreis Schuldnerberatung Selbsthilfekontaktstelle Hanau Hanau 23.300,00 M ain-Taunus-Kreis idh Schuldenberatung MTK gGmbH Hofheim 104.000,00 Odenwaldkreis AW O Kreisverband Odenwaldkreis e.V. Erbach 59.500,00 LK Offenbach Diakonisches W erk Offenbach- Dreieich-Rodgau Dreieich 23.125,00 Rheingau-Taunus-Kreis ProJob Taunusstein 31.500,00 W etteraukreis ADN Bad Nauheim 11.219,46 W etteraukreis Caritas Friedberg 11.219,46 Wetteraukreis Diakonie Friedberg 11.219,46 W ette rau kreis FAB Friedberg 11.219,46 LK Gießen Caritasverband Gießen Gießen, Grünberg 30.200,00 LK Gießen Diakonisches W erk Gießen Gießen, Grünberg 45.300,00 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 19/6554 Lahn-Dill-Kreis Schuldnerinsolvenzberatung W etzlar W etzlar 50.000,00 Lahn-Dill-Kreis Schuldnerinsolvenzberatung LDK Dillenburg/W etzlar 102.000,00 LK Limburg-Weilburg Gesellschaft fü r Ausbildung und Beschäftigung mbH Limburg 61.500,00 LK M arburg-Biedenkopf Bl Sozialpsychiatrie e. V. Marburg Kreisgebiet 60.000,00 Vogelsbergkreis Vogelsbergkreis -der Kreisausschuss- Am t für Soziale Sicherung Lauterbach; Vogelsbergkreis 43.146,39 Kassel, St. Caritasverband-Nordhessen Kassel e.V. Kassel 30.000,00 Kassel, St. D iakonisches W erk Kassel 30.000,00 Kassel, St. Drogenhilfe Nordhessen e.V. Kassel 16.000,00 Kassel, St. Kulturzentrum Schlachthof e.V. Kassel 26.650,00 LK Fulda AW O Kreisverband Fulda Fulda 29.500,00 LK Fulda Caritasverband für die Regionen Fulda und Geisa e. V. Fulda 29.500,00 LK Hersfeld-Rotenburg Arbeiterwohlfahrt e.V. Bad Hersfeld 33.000,00 LK Hersfeld-Rotenburg CR€TIO e.V. Bad Hersfeld 8.300,00 LK Kassel Diakonisches W erk Hofgeismar/W olfhagen e.V. Hofgeismar 88.125,00 Schwalm-Eder-Kreis Schuldnerinsolvenzberatung der Borken 35.800,00 Schwalm-Eder-Kreis Schuldnerinsolvenzberatung der AW O Homberg 51.200,00 LK W aldeck- Frankenberg DRK Arbeitsgem einschaft Schuldnerberatung kreisweit 65.917,00 W erra-Meißner-Kreis Arbeiterwohlfahrt W erra-Meißner e.V. W erra-M eißner- Kreis 46.500,00 W erra-Meißner-Kreis Arbeiterwohlfahrt W erra-Meißner e.V. W erra-M eißner- Kreis 28.583,00 6554_Anlagen.pdf 2018_06_21_Anlage_1 2018_06_21_Anlage_2